Beteiligung am B-Plan-Verfahren sicherstellen

44. Tagung

Drs. VIII-1578

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen


Die BVV möge beschließen:

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, bis zur Neukonstituierung der Ausschüsse und des Bezirksamtes in der IX. Wahlperiode alle Verhandlungen mit der GESOBAU zu einem von dieser angestrebten Bauvorhaben im Bereich des B-Plans 3-88B zu unterlassen. Erst nach Vorstellung des Sachstandes in dem zuständigen Fachausschuss der BVV Pankow in der nächsten Wahlperiode ist der Dialog wieder aufzunehmen.

Darüber hinaus sind alle Bauanträge im Geltungsbereich des B-Plans 3-88B gemäß §15 BauGB vorerst zurückzustellen. Erst nach ausführlicher Vorstellung im entsprechenden Ausschuss der BVV sowie der Beteiligung der Fachämter und der Öffentlichkeit am B-Plan 3-88B, sind die Anträge nach Abstimmung mit dem Ausschuss weiter zu bearbeiten.

Begründung:

Der mit dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 3-88B von der BVV angestrebte Erlass einer Veränderungssperre wurde dem Bezirksamt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen untersagt, diese strebt auch weiterhin eine Bebauung der begrünten Innenhöfe im Geltungsbereich des B-Plans 3-88B an. Im Rahmen der Ausschussberatung vom 14. September 2021 wurde bekannt, dass aus diesem Grunde Verhandlungen der GESOBAU mit dem Bezirksamt über Möglichkeiten einer Bebauung geführt werden. Das Bezirksamt erklärte hierzu, dass es sich hierbei lediglich um einen Dialog oder unverbindliche Gespräche handle, dennoch ist zu besorgen, dass hier vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Angesichts der zu Ende gehenden VIII. Wahlperiode der BVV und des bis zur Konstituierung und Herstellung der Arbeitsfähigkeit des neuen Bezirksamts und der IX. BVV verstreichenden Zeitraums, erachtet der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen daher einen formellen Beschluss der BVV für geeignet und auch erforderlich, um auch weiterhin die Beteiligung der BVV zu gewährleisten und die Berücksichtigung der von ihr zum B-Planverfahren Grüner Kiez entwickelten Positionen verbindlich festzuschreiben.