Fraktionsreport 03/2024

Bahn frei: Die Heidekrautbahn liegt in „überwiegendem öffentlichen Interesse“

BV Wolfram Kempe

Mit der Heidekrautbahn hat sich die Bezirksverordnetenversammlung Pankow bereits öfter beschäftigt. Mindestens neun Beschlüsse aus vier Wahlperioden liegen vor, in denen sich die Bezirksverordneten nicht nur für eine Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke bis Wilhelmsruh, sondern auch für eine Durchbindung bis zum Bahnhof Gesundbrunnen ausgesprochen haben.

Das ist notwendig, weil die Heidekrautbahn dazu dient, Pendlerinnen und Pendler aus den nördlichen Regionen Pankows, dem Mühlenbecker Land und der Gemeinde Wandlitz in die Innenstadt zu bringen.

Einsprüche des Umweltamtes Pankow verzögern nun dieses wichtige Verkehrsprojekt. Der moderne Ausbau der Strecke erfordert die Errichtung neuester Signalanlagen und Zugsicherungssysteme, die zu einer stellenweisen Verbreiterung des Bahnseitenwegs führen, was naturgemäß zu Lasten der umgebenden Begrünung geht. In einer Stellungnahme zur Planung der Wiederinbetriebnahme weist das Pankower Amt zwar auf die Möglichkeit der Befreiung von den Ge- und Verboten des Bundesnaturgesetzes hin, aber nur wenn – so ist die gesetzliche Formulierung – „überwiegendes öffentliches Interesse“ daran vorliege. Diese Abwägung selbst durchzuführen, vermied das Amt aber ausdrücklich!

Die notwendige Abwägung soll die BVV auf Antrag von Linken und SPD nun selbst durchführen und das Bezirksamt auffordern, „überwiegendes öffentliches Interesse“ festzustellen. Man kann nur hoffen, dass wir damit einer nachhaltigen verkehrlichen Erschließung der wachsenden Außenregionen Pankows näherkommen und der Beschluss sich nicht nur in die vielen anderen zur Heidekrautbahn einreiht.