Arbeitsfähigkeit des Bereichs Gleichstellung im BA Pankow (herstellen)
Kleine Anfrage KA-0982/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Seit Januar dieses Jahres ist die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten vakant. Das Büro ist derzeit nicht mehr besetzt, da die Mitarbeiterin in Elternzeit ist. Auch ist die seit längerem vakante Stelle für eine Umsetzung der Istanbul Konvention immer noch nicht ausgeschrieben worden. Ich frage das Bezirksamt daher:
- Wann ist verbindlich mit einer Ausschreibung der seit 1. Januar vakanten Stelle der Gleichstellungsbeauftragten zu rechnen, die nach § 21(1) Landesgleichstellungsgesetz (LGG) eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Bezirksverwaltungen ist?
- Wann wird die Mitarbeiterin des Bereichs Gleichstellung, die derzeit in Erziehungszeit ist, die Arbeit im BA Pankow wieder aufnehmen?
- Gibt es eine Rufumleitung für Anrufe von Menschen, die sich telefonisch mit einem Anliegen (Infos, Beratung etc) an die Gleichstellungsbeauftragte wenden? An welche E-Mail-Adresse können sich Ratsuchende wenden?
- Wie wird die Arbeitsfähigkeit der Gremien, die die Gleichstellungsbeauftragte bisher geschäftsführend geleitet hat, sichergestellt?
(Arbeitskreis der Frauenprojekte, Fachgruppe Häusliche Gewalt, Netzwerk Alleinerziehende, Frauenbeirat Pankow)
5. Gibt es derzeit eine Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten, z.B. für die Gremienarbeit, Bearbeitung von Drucksachen und Anfragen von BVV und Trägern?
Wenn ja, durch wen und in welchem Umfang wird die Vertretung gewährleistet?
Wenn nein, wie wird derzeit die fachlich notwendige Gremienarbeit und Bearbeitung von Anliegen und Anfragen der BVV und der Zivilgesellschaft gewährleistet?
6. Wann ist mit der Ausschreibung der Stelle für die Umsetzung der Istanbul Konvention im Bezirk - unter Zugrundelegung der vorliegenden Anforderungsprofile der Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Tempelhof-Schöneberg - zu rechnen?