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Einführung von RFID in Berliner Stadtbibliotheken - warum und zu welchem Preis?

Kleine Anfrage: KA-0515/VI

BV Matthias Zarbock, Linksfraktion

Bezugnehmend auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 0437/VI "Diebstahlssicherung in Pankower Bibliotheken II" wird das Bezirksamt um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Ergebnisse erbrachte die darin erwähnte "bauseitige Begehung aller Standorte" der Stadtbibliothek Pankow?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt den Widerspruch zwischen der Veranschlagung von Personaleinsparungen durch RFID in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Basisgutachtens zur Einführung von RFID in Berliner Bibliotheken und der "einmütig" erfolgten Ablehnung dieser "Aufrechnung" durch die zuständigen Bezirksstadträte?
  3. Eine der von den Befürwortung von RFID repetitiv genannten Vorzüge der Einführung der RFID-Technologie soll die Möglichkeit sein, unabhängig von den Öffnungszeiten der Bibliotheken Ausleihen bzw. die Rückgabe entliehener Medien durchzuführen. Wie beurteilt das Bezirksamt die Chancen dazu im Bezirk Pankow?
  4. Die maschinelle Sortierung der ausgeliehenen Medien an den Rückgabeautomaten soll die Bibliotheksmitarbeiter entlasten. Welchen Nutzen erwartet das Bezirksamt in diesem Sinne in den Standorten der Pankower Stadtbibliothek?
  5. Ist es technisch möglich, wie verschiedentlich in Texten zu diesem Thema erwähnt, die Bestandsrevision mittels RFID zu vereinfachen?
  6. Wie beurteilt das Bezirksamt den Umstand, dass sich im Prozess der Einführung der RFID-Technologie in Bibliotheken ergibt, dass nur ein Teil der positiven Erwartungen für die Entlastung der BibliotheksmitarbeiterInnen realisiert werden kann, stattdessen aber die Gefährdungspotentiale für die informationelle Selbstbestimmung der NutzerInnen und auch der BibliotheksmitarbeiterInnen wachsen?
  7. Die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, schrieb 2007 in ihrem Grußwort zum Arbeitspapier "European Policy Outlook RFID", dass das "Internet für die Menschen" durch die RFID-Kennzeichnung von Personen "wichtige Fragen im Hinblick auf Selbstbestimmung, persönliche Freiheiten und wirtschaftliche Unabhängigkeit" aufwerfen wird. Ist dem Bezirksamt Pankow in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Einführung dieser Technologie in den Öffentlichen Bibliotheken bewusst?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

  1. Die Begehung aller Bibliotheksstandorte diente in Anschauung der konkreten räumlichen Gegebenheiten der Festlegung, an welcher Stelle die erforderlichen technischen Geräte aufgestellt werden sollen und welche Anschlussarbeiten vorzunehmen sind. Im Ergebnis sind Skizzen entstanden, die wiederum bei den Mietobjekten Grundlage für nachfolgende Ortstermine mit den Vermietern sind.
  2. Das Gutachten stellt eine Modellberechnung auf und spiegelt darin die Meinung des Gutachters wider, der in der Tat von geringfügigen Personaleinsparungen ausgegangen ist. Wenn die zuständigen Bezirkstadträte sich diese Position mehrheitlich nicht zu Eigen machen, so folgt dies – zumindest in Pankow – der Überzeugung, dass die Stellenzahl der Stadtbibliothek inzwischen unter eine auch im Berlin weiten Vergleich nicht mehr zu vertretenden Grenze gesunken ist und weitere Innovation nicht durch Personalabbau gegenfinanziert werden darf. Die positiven Effekte sollen vielmehr durch eine Entlastung des derzeit aufs höchste beanspruchten Bibliothekspersonals erreicht werden.
  3. Im Ergebnis der o. g. Baubegehung kann eine derartige Lösung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden, da die prognostizierten Kosten des hierfür erforderlichen Eingriffs in die Bausubstanz unverhältnismäßig hoch wären. Die an sich an einem günstig gelegenen Standort im Bezirk wünschenswerte Umsetzung dieser Möglichkeit kann zu einem späteren Zeitpunkt und auf Basis der bis dahin gewonnenen Erfahrungen im RFID-Regelbetrieb nachgeholt werden.
  4. Hier hat eine Neueinschätzung des zugrunde liegenden Mengengerüsts an Vorgängen sowie des erforderlichen Umsetzungsaufwands für eine Sortieranlage dazu geführt, von den ursprünglich drei geplanten Anlagen nur noch eine zu planen.
  5. Ja.
  6. Welche positiven Erwartungen an den Betrieb mit RFID tatsächlich erfüllt werden, kann erst nach erfolgreich verlaufener Einführung abschließend eingeschätzt werden. Das Projekt wurde vom Landesdatenschutz begutachtet, so dass das Bezirksamt davon ausgeht, dass mögliche Gefährdungspotenziale sachkundig begrenzt werden.
  7. Da im VÖBB-Projekt nicht Personen, sondern Medien mit RFID gekennzeichnet werden sollen, kann das Bezirksamt keinen direkten Zusammenhang erkennen.
    Dass mit der Einführung der RFID-Technologie im VÖBB die öffentliche Akzeptanz dieser streitbehafteten Technologie erhöht werden kann, ist dem Bezirksamt bekannt.

Dr. Michail Nelken

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