Eiszeiten
Kleine Anfrage: KA-0595/VI
BV Wolfram Kempe, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie hoch ist die dem BA bekannte Zahl der Unfälle im vergangen Winter, die eindeutig auf mangelhafte Schnee- und Eisbeseitigung zurückzuführen sind?
- Wie verteilen sich diese bedauerlichen Ereignisse auf das Gebiet des Bezirkes? Gab
es lokale Häufungen? - Wie viele Anzeigen aufgrund mangelhafter Schnee- und Eisbeseitigung gingen im
vergangenen Winter im BA ein? - Wie verteilen sich diese Anzeigen auf das Gebiet des Bezirkes? Gab es lokale Häufungen?
- Wie viele Ersatzvornahmen wegen mangelhafter Schnee- und Eisbeseitigung wurden wo (nach Ortsteilen) im vergangenen Winter angeordnet? Gab es lokale Häufungen?
- Wie beurteilt das BA das Handeln der BSR im vergangenen, außergewöhnlichen
Winter? - Welche Schlussfolgerungen hat das BA in Auswertung der vergangenen, außergewöhnlichen winterlichen Situation gezogen?
- Wie bereitet sich das BA – und damit den Bezirk – auf eine Wiederholung derartiger Extremwetterlagen vor?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Öffentliche Ordnung
zu 1.
Im Ordnungsamt Pankow liegen hierzu keine Angaben vor.
zu 2.
Ergibt sich aus 1.
zu 3.
In der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes (ZAB) gingen im Winter 1900 Bürger-Anzeigen aufgrund mangelhafter Schnee- und Eisbeseitigung ein.
zu 4.
Hierzu liegen keine statistischen Erhebungen vor.
zu 5.
Durch das Ordnungsamt wurden direkt 45 Ersatzvornahmen angeordnet. Davon entfielen 19 auf den Ortsteil Pankow, weitere 19 auf den Ortsteil Prenzlauer Berg und 7 auf den Ortsteil Weißensee.
Die BSR führte weiterhin in Absprache mit dem Ordnungsamt in 113 Fällen Ersatzvornahmen bei Bushaltestellen in Anliegerpflicht durch, wobei diese überwiegend im Ortsteil Pankow erfolgten.
zu 6.
Eine allgemeine Einschätzung der Arbeitsweise der BSR kann seitens des Ordnungsamtes nicht erfolgen.
In Fällen, in denen das Ordnungsamt auf die Unterstützung der BSR angewiesen war, erwies sie sich als äußerst kooperativ. Die Aufträge wurden umgehend und in hoher Qualität ausgeführt.
zu 7.
Die Abteilung Öffentliche Ordnung als auch das Ordnungsamt haben in Auswertung der Erfahrungen folgende Schlussfolgerungen aus der vergangenen außergewöhnlichen winterlichen Situation gezogen und werden bzw. haben diese Vorschläge in unterschiedlichen Zusammenhängen auch in die laufenden Diskussionen um die Änderung des Straßenreinigungsgesetzes eingebracht.
Folgendes wäre eine unbedingte Verbesserung:
- Festschreibung der direkten Verantwortlichkeit der Grundstückeigentümer für die Eis- und Schneebeseitigung (damit Entfall der Übernehmerdatei)
- eindeutige Festschreibung der notwendigen Eis- und Schneebeseitigung
- Festschreibung eines stringenten Verfahrens zur Ermächtigung des Ordnungsamtes, bewi Nichterfüllung der Eigentümerpflichten schnell und unkompliziert ggf. Ersatzvornahmen auslösen zu können
- genereller Räumauftrag für die ÖPNV – Haltestellen durch die BSR
Alle derzeit vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten des Ordnungsamtes sind nicht geeignet, künftig eine zeitnahe und ordnungsgemäße Schnee- und Eisglättebeseitigung zu bewirken. Hier liegt lediglich die Zuständigkeit vor, den ordnungsgemäßen Winterdienst vor Ort zu kontrollieren und entsprechende Verstöße im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen die Eigentümer bzw. deren Übernehmerfirmen zu ahnden.
zu 8.
Ergibt sich aus 7.
Jens-Holger Kirchner