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Ergebnisse der Lebensmittelaufsicht

Kleine Anfrage: KA-0350/VI

BV  Wolfram Kempe, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, bei durch Kontrollen festgestellten schwerwiegenden, die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich gefährdenden Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben die Öffentlichkeit über Art, Schwere sowie den Verursacher des Verstoßes von sich aus zu informieren?
  2. Bietet nach Ansicht des Bezirksamtes das neue Verbraucherinformationsgesetz eine Handlungsgrundlage für eine derartige Information?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Öffentliche Ordnung

  1. Die Abteilung Öffentliche Ordnung verfolgt seit geraumer Zeit das Ziel, die Öffentlichkeit bzw. die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten über die bei den Lebensmittelkontrollen durch die Mitarbeiter festgestellten Ergebnisse (auch die Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit) von sich aus zu informieren. Darüber wurden einige vorbereitende Gespräche mit der für Verbraucherschutz zuständigen Senatsverwaltung geführt, die jedoch vorerst nicht zu praktisch umsetzbaren Ergebnissen geführt haben.
    Im Bezirk sind verschiedene Instrumente zur Information der Öffentlichkeit im Gespräch. Gegenwärtig prüft das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, inwieweit die positiven wie auch negativen Kontrollergebnisse der Überprüfungen der Lebensmittelbetriebe, Gaststätten, Imbisseinrichtungen sowie Handelseinrichtungen veröffentlicht werden können. Diese Veröffentlichung soll auf einer speziell einzurichtenden Seite im Internet bzw. per Aushang vor Ort erfolgen. Als Modell könnte hier das dänische „Smiley-System“ oder die in der Stadt Zwickau erarbeitete Variante des „Hygiene – Passes“ herangezogen werden.
  2. Seit 24.06.2008 liegt dem Rechtsamt des Bezirkes zu den notwendigerweise anzustellenden Rechtsabwägungen bei einer möglichen praktischen Einführung der verschiedenen Informationsvarianten ein entsprechender Prüfauftrag des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes vor. Das Ergebnis der Prüfung soll Anfang September vorliegen und bleibt vorerst abzuwarten.

Jens-Holger Kirchner

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