Fördermittel
Kleine Anfrage: KA-0160/VI
BV Katja Haese, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Der Bezirk nutzt in einem großen Umfang Drittmittel, sei es in den Sanierungsgebieten, aber auch GA und EFRE und dem Europäischen Sozialfonds, ich frage daher das Bezirksamt:
- Wie gehen diese Fördermittel in das System der Kosten-Leistungsrechnung ein? Ist es z.B. richtig, dass die GA-Mittel für das Regionalmanagement in Buch als Kosten gebucht werden?
- Bei Investitionen geht man normalerweise von 10-15% Planungskosten aus. Werden diese dem Bezirk bei den kostenintensiven Maßnahmen des Tiefbauamtes und der SE Immobilien tatsächlich zur Verfügung gestellt oder müssen diese Leistungen aus der normalen Zuweisung erbracht werden?
- Gehen die durch die Förderprogramme gegenüber dem normalen Haushalt erheblich erhöhten zu betreuenden Bauvolumina in die entsprechende Produktzuweisung für die SE Immobilien und das Tiefbauamt angemessen ein?
- Welche Zuweisung erhält der Bezirk, um die Verwaltung der Förderprogramme sicherzustellen? Wurde diese Frage mit den zuständigen Senatsverwaltungen, die immer mehr Aufgaben an die Bezirk abgeben, diskutiert?
Antwort des Bezirksamts
Abteilung Finanzen, Personal und Umwelt. Bezirksbürgermeister
1. Wie gehen diese Fördermittel in das System der Kosten-Leistungsrechnung ein? Ist es z.B. richtig, das GA-Mittel für das Regionalmanagement Buch als Kosten gebucht werden?
Grundsätzlich werden Zuwendungen Dritter (z.B. EU Fördermittel) als informatorische Kosten in der KLR abgebildet. Sie haben somit keine Auswirkungen auf die Stückkosten und die Medianberechnung. Bei Kofinanzierungen (realer Mittelfluss) durch den Bezirk, z.B. für das Regionalmanagement Buch, werden die dafür in den Haushalt eingestellten Mittel bei Inanspruchnahme in der KLR als Sachkosten gebucht.
2. Bei Investitionen geht man normalerweise von 10-15% Planungskosten aus. Werden diese im Bezirk bei den kostenintensiven Maßnahmen des Tiefbauamtes und der SE Immobilien tatsächlich zur Verfügung gestellt oder müssen diese Leistungen aus der normalen Zuweisung erbracht werden?
3. Gehen die durch Fördermaßnahmen gegenüber dem normalen Haushalt erheblich erhöhten zu betreuenden Bauvolumina in die entsprechende Produktzuweisung für die SE Immobilien und das Tiefbauamt angemessen ein?
Die Planungskosten sind in der Zuweisung der Fördermittel nicht enthalten. Sie werden in der Regel als Eigenanteil des Bezirks entweder finanziell oder als Planungsleistung erbracht. Die Aufwendungen für die Bearbeitung der zusätzlichen Mittel, die in der Regel im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung bearbeitet werden, werden über interne Produkte (Produktgruppe 55) an die Infrastrukturkostenträger (bezirkseigene Gebäude) verrechnet (Hochbauamt) oder auf ein externes Produkt 79 744 (Tiefbauamt) gebucht. Sie schlagen sich somit in der KLR nieder und werden mittelbar (interne Produkte) oder unmittelbar (externe Produkte) »erstattet«.
4. Welche Zuweisungen erhält der Bezirk, um die Verwaltung der Förderprogramme sicherzustellen? Wurde diese Frage mit den zuständigen Senatsverwaltungen, die immer mehr Aufgaben an die Bezirke abgeben, diskutiert?
Eine Zuweisung an den Bezirk für die Koordinierung von stadtplanerischen Förderprogrammen erfolgt nicht. Die Probleme der personellen Absicherung des zunehmenden Umfangs an Koordinierungsaufgaben bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen wurden mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung diskutiert. Ein Ergebnis, im Sinne einer zusätzlichen personellen Absicherung, wurde nicht erzielt.
Matthias Köhne