Kein Durchkommen für Fußgänger und Fahrradfahrer in Pankow

Kleine Anfrage: KA-0618/VI

BV Matthias Zarbock, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass trotz ausufernder Schankvorgärten, auf Gehwegen aufgestellten Werbeaufstellern und nicht zuletzt vieler Baustellen die Fuß- und Radwege ihrem eigentlichen Zweck gemäß nutzbar bleiben?
  2. Welche Maßnahmen hält das Bezirksamt für sinnvoll, um aus der Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes resultierende zusätzliche Behinderungen einzudämmen?
  3. Was unternimmt das Bezirksamt gegen das Parken auf Fahrrad-Angebotsstreifen und benutzungspflichtigen Radwegen?
  4. Was unternimmt das Bezirksamt gegen illegal auf Fußwegen, Fahrrad-Angebotsstreifen und benutzungspflichtigen Radwegen abgestellte Baustellengerätschaften?
  5. Hält das Bezirksamt die Situation an U- und S-Bahnhöfen in Pankow bezüglich der Fahrrad-Abstellmöglichkeiten für befriedigend? Was unternimmt das Bezirksamt gegen die immer noch nicht bedarfsgerechte Versorgung mit Abstellmöglichkeiten an Bahnhöfen von U- und S-Bahn?
  6. Hält das Bezirksamt die Einrichtung von Fahrradstationen nach den Vorbildern von Freiburg i. Br. und Münster für angemessen und wünschenswert (mit Begründung der Einschätzung)? Wenn ja: Was unternimmt das Bezirksamt, um einem Bedarf an solchen Fahrradstationen gerecht zu werden?
  7. Hält das Bezirksamt die bisherigen Ergebnisse der Planungen von Baustellen im öffentlichen Straßenland hinsichtlich der Belange von Fußgängern und Radfahrern für befriedigend? Was unternimmt das Bezirksamt, damit bei kommenden Baustellenplanungen vermehrt auf Interessen von Fußgängern und Radfahrern geachtet wird?
  8. Hält das Bezirksamt den Eindruck vieler Senioren, als Fußgänger auf den Gehwegen durch Fahrradfahrer gefährdet zu sein, für verständlich?
  9. Wie beurteilt das Bezirksamt den Umstand, dass selbst in gut ausgebauten Nebenstraßen mit Gehwegvorstreckungen und asphaltierter Fahrbahn immer noch häufig der Gehweg durch Radfahrer genutzt wird?
  10. Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt, damit diese für Fußgänger gefährliche Nutzung des Gehweges durch Radfahrer reduziert wird?
  11. Welche landesweiten Programme und Initiativen haben das Handeln des Bezirksamt Pankow für eine Verbesserung der Fahrrad-Infrastruktur seit 2002 angeregt und unterstützt?
  12. Über welche finanziellen Ressourcen verfügte das Bezirksamt für Maßnahmen zur Verbesserung von Fahrrad-Infrastruktur?
  13. Wie beurteilt das Bezirksamt die Lage für Fahrradfahrer und Fußgänger in Pankow im Vergleich zu anderen Berliner Bezirken?
  14. Welches sind nach Ansicht des Bezirksamtes die dringlichsten Probleme für den Fahrradverkehr in Pankow?
  15. Welche Ziele verfolgt das Bezirksamt bei der Gestaltung des öffentlichen Straßenlandes in Bezug auf die Sicherheit von Fußgängern?
  16. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation am Unfallhäufungspunkt Bornholmer Straße-Schönhauser Allee-Wisbyer Straße? Welche Maßnahmen sollen dazu beitragen, diese Situation zu verändern?
  17. Was hat das Bezirksamt in den eis- und schneereichen Wintermonaten zur Sicherung des Fahrradverkehrs unternommen?
  18. Wie geht das Bezirksamt mit den Überbleibseln von Fahrrädern an Abstellanlagen und im öffentlichen Straßenland um?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Öffentliche Ordnung

zu 1.

 

Durch regelmäßige Kontrollen des Ordnungsamtes (Außendienst und Straßenverkehrsbehörde)  wird darauf geachtet, dass Gewerbetreibende nur die genehmigte Fläche des öffentlichen Straßenlandes nutzen. Beschwerdefällen wird umgehend nachgegangen. Zusätzlich werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Ähnlich verhält es sich bei Baustellen. Wird bei den Streifengängen von Außendienstkräften augenscheinlich eine zu große Ausdehnung oder eine von der Baustelle ausgehende Behinderung festgestellt, werden die genehmigten Baustellenmaße überprüft. 

 

zu 2.

Sofern es sich um genehmigte und von den Gewerbetreibenden auch eingehaltene Sondernutzungen handelt, kann es Behinderungen nicht geben, da Genehmigungen nur erteilt werden, wenn durch die Sondernutzung keine Behinderung entsteht. Bei nicht genehmigten Sondernutzungen siehe Antwort zu Frage 1.

zu 3.

Das Ordnungsamt Pankow hat in seinem Ordnungsplan 2010 / 2011 nicht umsonst die Kontrollen zur Eindämmung regelwidrigen Parkens auf Radverkehrsanlagen zu einem Schwerpunkt erklärt und reagiert mit entsprechenden Schwerpunkteinsätzen auch auf diesen offensichtlichen Missstand.  

Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs nimmt das Ordnungsamt auch in diesen Fällen Anzeigen auf und leitet sie zur Bearbeitung an die Bußgeldstelle der Polizei. Es gibt keine statistischen Erhebungen, wie viel von den im Jahr 2009 geahndeten verkehrsrechtlichen Verstößen (54.812 Anzeigen) Fahrrad-Angebotsstreifen und benutzungspflichtige Radwege betrafen.  

Zusätzlich hat das Bezirksamt in einem Schreiben an alle namhaften Logistik – Unternehmen und Kurier- bzw. Lieferdienste diese aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Fahrer bzw. Subunternehmer bei der Auslieferung nicht mehr auf den Angebotsstreifen parken. Der Rücklauf war überraschend positiv und verbindlich in den Zusagen. 

zu 4.

Siehe Antwort zu Frage 1.

zu 5.

Die Fahrrad-Abstellmöglichkeiten an S- und U-Bahnhöfen haben sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Je nach erkennbarer Bedarfslage und vorhandener Flächenverfügbarkeit wurden an den verschiedensten S- und U-Bahnhöfen Hunderte von Fahrradständern, frei stehende und überdachte, aufgestellt. Dies geschah sowohl auf Flächen der Bahn als auch auf öffentlichem Straßenland.  

Hierfür wurden auf Initiative des Bezirksamtes Pankow Fördergelder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Antrag und in Abstimmung mit dem Tiefbauamt durch die S-Bahn-Berlin GmbH für Fahrradabstellanlagen in Anspruch genommen. Im letzten Jahr wurden z. B. überdachte Anlagen am S-Bhf Pankow-Heinersdorf und S-Bhf Storkower Straße erweitert und zahlreich weitere Einzelständer an den S- und U-Bahnhöfen Schönhauser Allee und Pankow aufgestellt. 2010 werden an den SBahnhöfen Karow und Wollankstraße, jeweils verbunden mit der Neuherstellung eines weiteren S-Bahnhofszugangs und damit verbesserter Flächenverfügbarkeit, deutliche Erweiterungen der Abstellanlagen realisiert.

Derzeit stehen schon an folgenden S-Bahnhöfen überdachte Anlagen: Buch, Karow, Blankenburg, Pankow-Heinersdorf, Storkower Straße, Landsberger Allee, Wilhelmsruh. Das oben erwähnte Förderprogramm wird fortgesetzt. So plant derzeit das Bezirksamt zusammen mit der Förderstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen zweiten (westlichen) Zugang zum S-Bahnhof Prenzlauer Allee, um insbesondere die problematische Fahrradabstellsituation am einzigen (östlichen) Zugang spürbar zu entschärfen. 

Dennoch ist festzustellen, dass gerade an den S–Bahnhöfen Schönhauser Allee, Prenzlauer Allee und Greifswalder Straße trotz drastisch erweiterter Abstellmöglichkeiten noch kein befriedigender Zustand erreicht ist.

zu 6.

 

Das Bezirksamt hält die Einrichtung einer Fahrradstation (von mehreren ganz zu schweigen) für nicht angemessen und auch nicht realisierbar, da hierfür im Bezirk Pankow und vermutlich auch in der Gesamtstadt Berlin die eigentlichen Voraussetzungen (und auch Finanzmittel) fehlen. Zur Errichtung und insbesondere zum wirtschaftlichen Betrieb einer Fahrradstation bedarf es eines hochfrequentierten zentralen Hauptbahnhofs mit einem hohen Anteil an Regional- und Fernverkehr inmitten einer kompakten monozentrischen (Universitäts-)Stadt. Sind diese Voraussetzungen nicht vorhanden, kann eine Fahrradstation, auch kombiniert mit Fahrradladen, Fahrrad-Werkstatt und Verleih-Station, kaum wirtschaftlich betrieben werden.  

Der Bezirk Pankow hat keinen eigentlichen Fernbahnhof, die polyzentrische Stadt Berlin hat sehr viele über das ganze Stadtgebiet verteilte Fernbahnhöfe und Schnellbahnstationen. Neben dem Hauptbahnhof kommen die ebenfalls für den Fern- und insbesondere Regionalverkehr wichtigen Bahnhöfe Ostbahnhof, Lichtenberg, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Wannsee, Spandau, Südkreuz, Gesundbrunnen usw. hinzu. Vor diesem Hintergrund ist es also sinnvoll, dass der Bezirk Pankow weiterhin auf die in 5. genannten Maßnahmen (dezentrale gebührenfreie Abstellmöglichkeiten an allen Schnellbahnstationen) und auf die in Berlin inzwischen angebotenen und auch gut in Anspruch genommenen Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in S- und UBahnen sowie in der Straßenbahn setzt.

 

zu 7.

Bei der Planung von Straßenbaustellen, und hiermit ist die geplante und dann durch verkehrsbehördliche Anordnung umgesetzte und einzuhaltende Verkehrsführung für die einzelnen Verkehrsteilnehmer gemeint, werden grundsätzlich, schon aus den zu beachtenden Verkehrssicherheitsgründen, auch die Belange der Fußgänger und Radfahrer berücksichtigt.

Das wird auch in Zukunft weiterhin so sein, wobei das wesentliche Problem darin besteht, dass der Neubau der Straßenräume unter Aufrechterhaltung ihrer Grundfunktionen, wie Erschließung und Erreichbarkeit inmitten bestehender städtischer Nutzungen, durchgeführt werden muss. 

Dass dabei abwägende Entscheidungen getroffen werden müssen und an der einen oder anderen Stelle zwischenzeitlich kritische und nicht „befriedigende“ Situationen entstehen können, ist leider unvermeidlich. Insbesondere umfassende und mit vielen komplexen Leitungsbauarbeiten verbundene Straßenneubaumaßnahmen (um solche handelt es sich im Bezirk Pankow in der Regel) können nicht ohne jegliche Störungen und Konflikte durchgeführt werden. Der Wunsch vieler Anlieger und Verkehrsteilnehmer, dass die unbedingt erforderliche Erneuerung der maroden Straßenräume und veralteten technischen Infrastrukturen so geschieht, dass „es keiner merkt“, kann leider nicht erfüllt werden. 

Das Bezirksamt befindet sich in permanenter Diskussion mit der Verkehrslenkung Berlin und den dann ausführenden Firmen zur Verbesserung der Baustellensituation für alle Verkehrsteilnehmer. Die Bauleiter sind angehalten, jeweils vor Ort den Hinweisen zur Verbesserung der Verkehrssituation nach Möglichkeit zu entsprechen.

zu 8.

Ja.

zu 9.

 

Das Bezirksamt sieht das Problem mit wachsender Sorge. Tatsächlich ist ein Trend dahingehend zu erkennen, dass immer häufiger der Gehweg durch Radfahrer, oft auch in dem Wissen rechtswidrig zu handeln, genutzt wird. 

 

zu 10.

 

Das Ordnungsamt hat dieses Problem bereits vor längerem erkannt und es in seinem Ordnungsplan, also der Zielvereinbarung zwischen der politischen und der fachlichen Leitung, als einen Schwerpunkt ausgewiesen. Die Dienstkräfte des Außendienstes verwarnen bei ihren täglichen Streifengängen auf Gehwegen fahrende Radfahrer. 

Zudem werden monatlich Schwerpunktkontrollen an ausgewählten Orten durchgeführt. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 1.048 Radfahrer mit einem Verwarnungsgeld verwarnt. Im Jahr 2010 ist eine ähnliche Zahl zu erwarten. 

zu 11. und 12.

 

Das Bezirksamt Pankow und hier vornehmlich das Tiefbauamt, welches über keine eigenen Ressourcen zur Förderung der Fahrradinfrastruktur verfügt, nahm seit dem genannten Zeitraum (und nimmt weiterhin) folgende Förderprogramme in Anspruch: 

- GA–Fördermittel für den inzwischen fertig gestellten Mauerradweg 

- GA–Fördermittel für den inzwischen fertig gestellten Fernradweg Berlin–Usedom 

- Das Radwegprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, welches für alle 12 Bezirke jährlich mit 3 Mio. € ausgestattet ist. 

- Das seit 2 Jahren zusätzlich bestehende Radwegesanierungsprogramm, welches für alle 12 Bezirke in diesem Jahr mit bis zu 2 Mio. € ausgestattet ist. 

 

Aus diesen 2 zuletzt benannten Programmen sind z. B.  

- die Radfahrstreifen in der Ostseestraße,  

- die Radfahrstreifen in der Buschallee,  

- die Radfahrstreifen in der gesamten Greifswalder Straße,  

- die Radverkehrsanlagen in der nördlichen Kniprodestraße bis in die Michelangelostraße hinein,  

- die gerade fertig gestellte Radverkehrsanlage in Alt-Blankenburg usw.  

realisiert worden. Aktuell in diesem Jahr werden hieraus z. B. die neuen Radverkehrsanlagen in der Wollankstraße und demnächst in der Danziger Straße von der Lychener Straße bis zur Prenzlauer Allee finanziert. 

Neben diesen Maßnahmen sind in den letzten Jahren, im Zusammenhang mit den vielen abgeschlossenen oder zurzeit noch im Bau befindlichen investiven Straßenneubaumaßnahmen, attraktive zusätzliche Radverkehrsanlagen entstanden bzw. 

werden noch entstehen. Dies betrifft z. B. Hauptverkehrsstraßen, wie die Wisbyer Straße, die Eberswalder Straße einschließlich der Danziger Straße bis zur Lychener Straße, die Blankenburger Chaussee in Karow, die Friedrich-Engels-Straße (1. BA), die Kastanienallee in Rosenthal, die Berliner Straße, die Blankenburger Straße und die Pasewalker Straße. 

In den jeweiligen jährlichen Berichten zur BVV – DS VI-0142 „Kommunaler Klimaschutz: Bezirkliches Klimaschutzziel formulieren“ informiert das Bezirksamt im Übrigen ausführlich und regelmäßig über die Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs.

zu 13. und 14.

Die Lage wird vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren realisierten zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung der Lage für Fahrradfahrer und Fußgänger im Vergleich zu anderen Bezirken als relativ gut eingeschätzt.  

Der deutlich gestiegene Anteil von Fahrradverkehr am Gesamtverkehrsaufkommen im Bezirk (nach jüngsten Erhebungen 17 %) sind einerseits Indiz für die hohe Akzeptanz dieses Verkehrsmittels und gleichzeitig Verpflichtung und Herausforderung, um die Gesamtsituation für Fahrradfahrer zu verbessern.  

Hier wird sich der Bezirk auf Grund des zu erwartenden weiteren Zuwachses des Fahrradverkehrs mit folgenden Themen beschäftigen müssen:

• erweiterte Aufstellflächen für Fahrradfahrer vor den Ampelkreuzungen an Hauptverkehrsstraßen (neues Thema)  

• weiterer Ausbau von Abstellanlagen an ÖPNV Haltestellen (in Arbeit)  

• Vollendung des Hauptroutennetzes  

• Weiterarbeit am Nebenroutennetz  

• Bekämpfung von Verkehrsrowdytum  

Für den Fußverkehr ist einzuschätzen, dass der schlechte Zustand der Gehwege im Bezirk (wenn überhaupt welche vorhanden sind) – von Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit ganz zu schweigen – das Hauptproblem darstellen. Hier kann und wird das Bezirksamt ebenfalls im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten weiter daran arbeiten, die gröbsten Lücken zu schließen.  

Angesichts dessen kann nicht von „dringlichsten“ Problemen gesprochen werden, sondern eher von einem ganzen Paket.  

Das Bezirksamt wird auch in Zukunft im Rahmen der dargestellten finanziellen und personellen Möglichkeiten alle nur denkbaren Anstrengungen unternehmen, bestehende Defizite in der Fußgänger- und Fahrradinfrastruktur Schritt für Schritt zu beseitigen. 

zu 15.

Bei allen Maßnahmen im öffentlichen Straßenland, und hier insbesondere bei den zahlreichen Knotenpunktsumgestaltungen, realisierten Gehwegvorstreckungen und Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen), steht die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger im Vordergrund, ja sie ist geradezu Anlass der jeweiligen Maßnahme. Darüber hinaus dienen diese Maßnahmen, wie auch die investiven Straßenneubaumaßnahmen, grundsätzlich dem Ziel, die Straßenräume in Richtung besserer Nutzbarkeit, Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit für alle Verkehrsteilnehmer, d. h. insbesondere auch für ältere Menschen und Kinder, zu qualifizieren.

zu 16.

Zu dieser Problematik hat das Bezirksamt bereits mehrfach, auch im Rahmen von Kleinen Anfragen, Auskunft erteilt, sodass an dieser Stelle der Hinweis genügen soll, dass die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit notwendige signaltechnische und straßenräumliche Neugestaltung dieses Knotens vollständig in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Verkehrslenkung Berlin (VLB) liegt. 

Die Maßnahme wird dort nach wie vor im Detail vorbereitet, auch in Abstimmung mit der Unfallkommission, um sie dann nach vollständigem Abschluss der BVG-Maßnahmen (U 2–  und TRAM- Sanierungen) umzusetzen. Das wird voraussichtlich 2011 sein. 

zu 17.

Gemäß § 3 Abs. 9 des Straßenreinigungsgesetzes werden mit Kehrmaschinen befahrbare ausgebaute Radwege vom Schnee geräumt, dies geschieht durch die BSR. 

Eine Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet nicht statt. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass im zurückliegenden Winter der Sicherheit der Fußgänger der Vorrang eingeräumt wurde. Hier wurden insgesamt 535 Anzeigen wegen nicht geräumter oder abgestumpfter Gehwege gefertigt.

zu 18.

Erkennbar nicht mehr nutzbare Fahrräder werden durch das Ordnungsamt notiert  und durch die BSR entsorgt. Im Jahr 2009 war dies bei 209 Fahrrädern oder Fahrradresten der Fall. 

Jens-Holger Kirchner