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Komponistenviertel

Kleine Anfrage: KA-0492/VI

BV Sören Benn, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Trifft es zu, dass im Sanierungsziel Verkehr des Komponistenviertels auch das Ziel der Verringerung der Belastungen durch ruhenden und fließenden Verkehr festgeschrieben ist?
  2. Wenn ja, ist dem Bezirksamt bekannt, wie die erwähnten Belastungen sich in den letzten 3 Jahren entwickelt haben?
  3. Wenn nein, wie stellt das BA die Kontrolle der Erreichung des Sanierungsziels Ver­kehr sicher?
  4. Ist die Entwicklung der sich unmittelbar am Rand des Sanierungsgebie­tes befin­denden ehem. Gummifabrik in der Puccinistr.  in Bezug auf die Auswir­kungen auf das Sanierungsziel Verkehr jemals betrachtet worden ? Wenn ja  wann, durch wen mit welchen Abwägungen und Ergebnissen? 
  5. Stand oder steht die ehem. Gummifabrik ganz oder teilweise unter Denkmal­schutz ? Wenn ja, welche Teile standen unter Denkmalschutz und ist für diese Gebäudeteile der Denkmalschutz aus welchen Gründen aufgehoben worden? 
  6. Ist das BA der Auffassung, dass eine abgezäunte, bewachte und nicht frei zugängli­che Wohnanlage erheblichen Ausmaßes (Gesamtwohnfläche 10.500 m² / ca. 90 WE, fast die halbe Puccinistraße) mit den Sanierungszielen für das Komponistenviertel vereinbar ist?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

Zu 1. bis 3.:
Teilweise. In der Vorlage zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus von Berlin zur Zehnten Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 18. November 1994 wird unter 4.6 ‚Neuordnungskonzept zum Verkehr’ auf der Seite 291 Folgendes ausgeführt:
„Zur Reduzierung der Wohngebietsbelastung durch motorisierten Verkehr muss die Durchfahrung des Komponistenviertels innerhalb der vorhandenen Tempo-30-Zonen mit ergänzenden, im Einzelfall auch baulichen Maßnahmen insbesondere vor Kitas und Schulen stärker unterbunden werden. Teilweise sind verkehrsberuhigte Bereiche gem. VZ 325/326 StVO anzulegen. Der ruhende Verkehr ist aus den Innenbereichen der Blöcke weitgehend fernzuhalten.“
… und weiter unten im Text:
„Im gesamten Gebiet ist die Errichtung von Stellplätzen aufgrund der angespannten Freiflächensituation generell nur in Tiefgaragen anzustreben. Davon ausgenommen sind Stellplätze für Behinderte.“
Im Ersten Absatz der Zielbeschreibung wird auf den Durchgangsverkehr abgestellt.
Über den Park-Zielverkehr wird keine Aussage getroffen. Bei Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen sollen in Innenhöfen keine ebenerdigen Stellplatzanlagen geschaffen werden. Dies wurde im Rahmen der Genehmigungspraxis weitgehend berücksichtigt.
In der Gesamtbetrachtung geht das Bezirksamt, bezogen auf den Beginn der Sanierung, von einer Reduzierung der Belastungen aus, auch wenn natürlich durch Neubaumaßnahmen ein erhöhter Kfz-Anteil zu verzeichnen ist. Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen sind neben der Verbesserung der Infrastruktur die wichtigsten Maßnahmen der Stadterneuerung. Die hiermit einhergehenden höheren Verkehrsaufkommen durch den ruhenden Verkehr müssen in Kauf genommen und mit baulichen Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen begleitet werden.
So wurden seit förmlicher Festlegung verschiedene Maßnahmen entsprechend der formulierten Ziele durchgeführt. Hierzu zählen der Umbau der Berliner Allee mit verbesserten Querungsmöglichkeiten für Fußgänger sowie Umbau des Antonplatzes, Gehwegvorstreckungen zur Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherungen an vier Kreuzungsknoten sowie Aufgabe der Straßennutzung zugunsten einer Spielfläche in der Mahlerstraße.
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Gehwege werden noch in der Herbert-Baum-Straße, Bizetstraße, Gounodstraße und Tassostraße durchgeführt.

4. Das Gebiet der ehemaligen Gummifabrik in der Puccinistraße gehörte zu Beginn der Sanierung zu den zahlreichen Baulücken und Brachflächen. Seit 2007 wird nun die ehemalige Gummifabrik saniert, zu Wohnzwecken umgebaut und durch neue Reihenhäuser ergänzt.
Die dadurch wachsende Attraktivität des Gebietes durch Umnutzung der alten Strukturen (Gewerbe) für Wohnzwecke verstärkt natürlich die Nachfrage und den Zuzug, insbesondere auch von Familien. Diese gewollte Entwicklung im Komponistenviertel hat u. a. zur Folge, dass ein erhöhter Erschließungsverkehr in diesem Gebiet entsteht.
Der von reinen Wohnnutzungen ausgehende Verkehr ist jedoch eher marginal und mit dem Gebiet verträglich.
Die rigorose Vermeidung dieses geringfügig erhöhten Verkehrsaufkommens durch unterlassene Entwicklung von Brachflächen, wie die ehemalige Gummifabrik, kann jedoch keine Alternative sein.
Da die Kfz-Stellplatzanlage den Zielen und Zwecken der Sanierung entspricht, ist sie nach Sanierungsrecht genehmigt worden.

5. Die ehemalige Gummiwarenfabrik an der Puccinistraße unterliegt als Denkmalbereich (Gesamtanlage) den Schutzvorschriften des Berliner Denkmalschutzgesetzes.
Der Denkmalbereich ist in der Berliner Denkmalliste wie folgt verzeichnet:
„Puccinistraße 22, ehem. Gummiwarenfabrik, Direktionsvilla mit Einfriedung, Fabrikgebäude und Hallen, 1898; Kontor- und Verwaltungsgebäude, 1908; Stall, um 1910; Maschinen- und Kesselhaus mit Schornstein, um 1930 (D) Herbert-Baum-Straße 42/44“
Unter Denkmalschutz stehen die in der Listeneintragung aufgeführten baulichen Anlagen.
Der Denkmalschutz ist für einzelne Gebäude nicht aufgehoben worden. Es wurden jedoch denkmalrechtliche Abbruchgenehmigungen (im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Berlin) für a. die Sheddachhallen an der Friedhofsmauer und b. das Kesselhaus erteilt.
Nachdem der Abbruch dieser Gebäude durchgeführt wurde, wird das Landesdenkmalamt Berlin im Rahmen ihrer obligatorischen Listenkorrekturen auch eine für den oben beschriebenen Denkmalbereich durchführen.
Gründe für den Abbruch:
Zu a. Die Sheddachhallen waren bautechnisch nicht mehr erhaltensfähig.
Zu b. Teile des Kesselhauses waren bautechnisch nicht mehr erhaltensfähig und das Bauwerk war erheblich überformt. Zu dem war eine wirtschaftliche Nutzung des Erdgeschosses des Fabrikbaus in den Bereichen des Kesselhausanbaus mangels ausreichender Belichtungsverhältnisse wesentlich erschwert.
Und: Eine Nutzung des Kesselhauses hätte weitere bauliche Eingriffe bedeutet, so dass kaum mehr erhaltenswerte, bauzeitlich überlieferte Baudetails vorhanden gewesen wären.

6. Ja. Es sind in dem Gebiet keine Sanierungsziele formuliert, die eine solche Anlage nicht zuließen. Allerdings ist dem Bezirksamt von einer geplanten Bewachung der Anlage nichts bekannt. Die Erschließung der Anlage erfolgt über drei Tore für Bewohner und Besucher. Die historische Einfriedung steht ebenfalls unter Denkmalschutz.
Eine öffentliche Durchwegung, wie sie etwa in der Wohnanlage am Friedrichshain besteht, ist hier nicht geplant worden, da die kürzeste Verbindung zum Jüdischen Friedhof über die Puccinistraße selbst verläuft.

Dr. Michail Nelken

 

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