Kontrolle von Fitnessclubs in Pankow
Kleine Anfrage: KA-0423/VI
BV Matthias Zarbock, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- In wessen Zuständigkeit fällt die Kontrolle und Überwachung von Fitnessclubs in Pankow?
- Werden die sanitären Anlagen und die Sportgeräte in Fitnessclubs bakteriologisch kontrolliert?
- Wurden bei den Kontrollen Gesundheitsgefahren für die NutzerInnen von Fitnessclubs festgestellt und – wenn ja – welche Folgen hatte dies?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Gesundheit, Soziales, Schule und Sport
- Die Zuständigkeit für die Kontrolle von Fitnessclubs liegt im Gesundheitsamt, Bereich Hygiene und Umweltmedizin.
Eine turnusmäßige Überwachung ist in Abstimmung aller Berliner Gesundheitsämter nicht vorgesehen. Eine Kontrolle erfolgt bei angemeldeter Inbetriebnahme hinsichtlich sanitärer Anlagen und Umkleideräume sowie auf Einhaltung der Vorschriften der Trinkwasserverordnung. - Bei Beschwerden von Nutzern dieser Einrichtung hinsichtlich hygienischer Mängel erfolgen Kontrollen, die jedoch keine bakteriologischen Abklatschproben beinhalten. Beschwerden erreichen das Gesundheitsamt nur selten. Hintergrund ist sicherlich das Vertragsverhältnis zwischen Betreiber und Nutzer/Sportler, die sich selbst auf kurzem Wege über abzustellende Mängel verständigen.
Im Jahre 2007 erfolgte aufgrund der Ausführungsvorschriften zur Durchführung der TrinkwV (AV TrinkwV) das jährliche stichprobenartige Überwachungsprogramm (Screening) der Anlagen der Hausinstallation, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, in ausgewählten Fitnessclubs/Sportstätten des Bezirkes. Hinsichtlich der Trinkwasserqualität gab es keine Beanstandungen. - Akute Gesundheitsgefahren für die NutzerInnen wurden zu keiner Zeit festgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Lioba Zürn-Kasztantowicz
