Neues Denunziantentum I
Kleine Anfrage: KA-0263/VI
BV Wolfram Kempe, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie viele Bürger haben sich zwischen dem 1.1.08 und dem 31.1.08 beim Ordnungsamt über Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz beschwert bzw. haben diese zur Anzeige gebracht (bitte nach Art und Ortsteilen getrennt ausweisen)?
- Wie viele dieser Bürger haben sich mehr als einmal an das Ordnungsamt gewandt?
- Wie viele der Bürger zu (1) haben sich mehr als dreimal an das Ordnungsamt gewandt?
- Wie viele der Bürger zu (1) haben sich mehr als fünfmal an das Ordnungsamt gewandt?
- Wie viele der Beschwerdeführer/Anzeigenden sind selber Betreiber einer gastronomischen Einrichtung?
- Wie verfährt das Ordnungsamt bis zum 30. Juni 2008 mit diesen Bürgermitteilungen?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Öffentliche Ordnung
- Im genannten Zeitraum haben sich 50 Bürgerinnen und Bürger über Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz in Gaststättenbetrieben beschwert, wobei die Beschwerden immer auf das Zulassen des Rauchens in den Gasträumen (ohne Bereitstellung eines Raucherraumes) Bezug nahmen. Hinsichtlich der Zuordnung der Beschwerden zu den (13) Ortsteilen werden im Ordnungsamt Pankow keine statistischen Erhebungen vorgenommen.
- Hierzu werden im Ordnungsamt Pankow keine statistischen Erhebungen geführt.
- Siehe Antwort zu 2.
- Siehe Antwort zu 2.
- Darüber liegen im Ordnungsamt Pankow keine Erkenntnisse vor.
- Das Ordnungsamt fordert den Verantwortlichen für den in der Beschwerde genannten Betrieb mittels Vordruck auf, umgehend für die Umsetzung des Rauchverbotes Sorge zu tragen und sendet hierbei das von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz herausgegebene Merkblatt „Nichtraucherschutz in Berlin“ zu.
Jens-Holger Kirchner