Nutzung des Gebäudes Danziger Str. 50

Kleine Anfrage: KA-0443/VI

BV Wolfram Kempe, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Ist den derzeitigen Nutzern des Gebäudes Danziger Straße 50 (Lehrerhaus) die Mitnutzung des dahinterliegenden Freigeländes einer dort ehemals befindlichen Kita eingeräumt worden?
  2. Wenn ja, zu welchen Konditionen und mit welchen Auflagen?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Jugend und Immobilien

  1. Den derzeitigen Nutzern ist im Rahmen des geschlossenen Mietvertrages die Nutzung eines Teils der ehemaligen „Kita-Freifläche“ eingeräumt worden.
     
  2. Die derzeitigen Nutzer sind laut Mietvertrag berechtigt eine Fläche von 186,44m², die sich direkt an das Haus anschließt, zu nutzen. Für diese Fläche sind monatlich 1,00 €/m² Miete und 0,10 €/m² Betriebskostenvorauszahlungen zu leisten. Über die Vorauszahlungen für die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet. Die gesamte Mietsache wird zum Betreiben eines Kinder-Kunst-Veranstaltungshauses entsprechend Nutzungskonzeption überlassen.

Christine Keil