Nutzung des Gebäudes Danziger Str. 50
Kleine Anfrage: KA-0443/VI
BV Wolfram Kempe, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Ist den derzeitigen Nutzern des Gebäudes Danziger Straße 50 (Lehrerhaus) die Mitnutzung des dahinterliegenden Freigeländes einer dort ehemals befindlichen Kita eingeräumt worden?
- Wenn ja, zu welchen Konditionen und mit welchen Auflagen?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Jugend und Immobilien
- Den derzeitigen Nutzern ist im Rahmen des geschlossenen Mietvertrages die Nutzung eines Teils der ehemaligen „Kita-Freifläche“ eingeräumt worden.
- Die derzeitigen Nutzer sind laut Mietvertrag berechtigt eine Fläche von 186,44m², die sich direkt an das Haus anschließt, zu nutzen. Für diese Fläche sind monatlich 1,00 €/m² Miete und 0,10 €/m² Betriebskostenvorauszahlungen zu leisten. Über die Vorauszahlungen für die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet. Die gesamte Mietsache wird zum Betreiben eines Kinder-Kunst-Veranstaltungshauses entsprechend Nutzungskonzeption überlassen.
Christine Keil
