Rechtsberatung für einkommensschwache Bürger im Sozialamt Pankow
Kleine Anfrage: KA-0452/VI
BV Ines Pohl, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Auf welcher Grundlage finden im Sozialamt Pankow Rechtsberatungen für einkommensschwache Bürger statt?
- Gehe ich richtig in der Annahme, dass diese Beratung ohne vorherige telefonische oder anderweitige Anmeldung aufgesucht und in Anspruch genommen werden kann?
- An wie vielen Tagen hätten die Sprechstunden dieser Rechtsberatung planmäßig, d.h. auch ohne geplante Schließungen, regulär stattfinden müssen / sollen?
- An wie vielen Tagen fanden diese Sprechstunden der Rechtsberatung für Einkommensschwache tatsächlich statt?
- Welche Gründe lagen an welchen Tagen dem Nichtstattfinden dieser Rechtsberatung zu Grunde?
Antwort des Bezirksamts
Abt. Gesundheit, Soziales, Schule und Sport
zu 1.
Nach der Vereinigung Berlins im Jahr 1990 wurde zumindest auch in einigen der ehemaligen Ost-Bezirken eine Rechtsberatung für einkommensschwache Bürger/innen eingerichtet. Die Arbeit der damaligen Rechtsberatungsstellen basierte auf den Grundsätzen für die Rechtsberatungsstellen der Bezirksämter von Berlin vom 22.01.1974. Diese allgemeinen Verwaltungsvorschriften sind jedoch seit vielen Jahren nicht mehr gültig.
Einkommensschwache Bürger/innen haben heute unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Beratungshilfe nach den Bestimmungen des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG). Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der Wohnsitz der Antragsteller/innen befindet.
Eine Rechtsberatung für einkommensschwache Personen findet im Sozialamt Pankow als freiwillige Leistung des Bezirksamtes Pankow von Berlin nur noch deshalb statt, weil ein im Personalüberhang befindlicher Mitarbeiter mit juristischer Ausbildung bisher vom Land Berlin noch nicht mit Aufgaben betraut werden konnte, die der in seinem Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeit entsprechen. Dieser Einsatz im Bezirksamt Pankow von Berlin kann jedoch jederzeit beendet werden. Auch steht der Mitarbeiter für die Tätigkeit als Rechtsberater im Sozialamt Pankow nicht zur Verfügung, wenn er auf Veranlassung des Zentralen Personalmanagements an Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt.
Aufgrund des geringen Stundenumfangs, mit dem dieser Mitarbeiter beim Land Berlin beschäftigt ist, kann in Zeiten, in denen der Mitarbeiter nicht wegen Urlaubs oder anderer vom Zentralen Personalmanagement veranlasster Termine verhindert ist, nur jeweils am Dienstag in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr die kostenlose Rechtsberatung für einkommensschwache Bürger/innen angeboten werden.
zu 2.
Bei Anwesenheit des Rechtsberaters im Sozialamt Pankow kann dieser ohne vorherige
Anmeldung aufgesucht werden.
zu 3.
Die freiwillige Rechtsberatung für einkommensschwache Bürger/innen konnte immer nur dann angeboten werden, wenn der entsprechende Mitarbeiter vom Zentralen Personalmanagement nicht anderweitig beschäftigt wurde und er keinen Urlaub hatte. Da keine Verpflichtung des Bezirksamtes Pankow von Berlin besteht, eine Rechtsberatung vorzuhalten, und die Möglichkeit, eine Rechtsberatung im Sozialamt Pankow anzubieten, immer davon abhängig ist, ob das Zentrale Personalmanagement den Mitarbeiter noch zur Verfügung stellt, kann nicht gesagt werden, dass eine Rechtsberatung planmäßig oder regulär stattfinden musste oder sollte.
zu 4.
Entsprechende Aufzeichnungen wurden nicht geführt.
zu 5.
Gründe dafür, dass die Rechtsberatung für einkommensschwache Bürger/innen am Dienstag nicht stattgefunden hatte, waren eine mitunter am Dienstag nicht gegebene Arbeitsverpflichtung des Mitarbeiters (insbesondere wegen eines Urlaubsanspruchs)oder sein anderweitiger Einsatz aufgrund der Veranlassung durch das Zentrale Personalmanagement. Wenn abzusehen war, dass an einem Diensttag keine Rechtsberatung möglich war, wurde dies durch Pressemitteilung bekannt gegeben.
Lioba Zürn-Kasztantowicz
