Sonderparkzone
Kleine Anfrage: KA-0619/VI
BV Wolfram Kempe, Linksfraktion
Nach Augenschein wurde vor dem Gebäude Kopenhagener Straße 78 im OT Prenzlauer Berg auf dem Gehwegunterstreifen ein zirka drei Meter langer Fahrradständer installiert, den das Verkehrszeichen “Absolutes Halteverbot” flankiert, das seinerseits mit einem Zettel mit der Aufschrift “Nur für Mitglieder der GbR Kopenhagener 78" überklebt ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
- Wurde eine entsprechende Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes beantragt und genehmigt?
- Wenn ja:
2a Warum und auf welcher Rechtsgrundlage?
2b Welche Einnahmen auf welcher Berechnungsgrundlage werden erzielt?
2c Beabsichtigt das Bezirksamt zukünftig, in Parkraumbewirtschaftungszonen auch Autoparkplätze zur alleinigen Nutzung durch die Eigentümer der jeweils anliegenden Grundstücke auszuweisen? - Wenn nein, wann wird die beschriebene Situation beseitigt?