Stellenausschreibung "Leitung des Stabes der Bezirksbürgermeisterin" – erforderlich und zulässig?

BV Susanne Kühne

Kleine Anfrage - KA-0942/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt hat die neue Stelle einer "Leitung des Stabes der Bezirksbürgermeisterin" (Kennziffer: 243-3300-2024) ausgeschrieben. Das Tätigkeitsfeld soll u.a. die Fach- und Personalverantwortung für die Beschäftigten des Stabes BzBm, Pressestelle, Wirtschaftsstelle sowie die im GB 1 angesiedelten Beauftragten umfassen. Die Stabsleitung soll zudem für die Personalführung zuständig sein (z.B. Jahresgespräche und regelmäßige Dienst- und Abstimmungsbesprechungen durchführen sowie Beurteilungen als Erstbeurteiler*in erstellen).

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Ist die Einrichtung der Stelle "Leitung des Stabes der Bezirksbürgermeisterin" unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes Berlin, insbesondere § 21 Absatz 1, zulässig, insbesondere in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten? Entspricht diese Stelle den Ausführungsvorschriften, dass die Gleichstellungsbeauftragte keinen fachlichen Weisungen der Bezirksbürgermeisterin unterliegt?
  2. Ist die Einrichtung der Stelle unter Berücksichtigung des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes, insbesondere § 7 Absatz 1, zulässig, insbesondere in Bezug auf die Rechte und Pflichten der/des Beauftragten für Integration und Migration? Entspricht diese Stelle den rechtlichen Vorgaben?
  3. Ist die Einrichtung der Stelle unter Berücksichtigung des Landesgleichberechtigungsgesetzes Berlin, insbesondere § 28 Absatz 3, zulässig, insbesondere in Bezug auf die Rechte und Pflichten der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen? Entspricht diese Stelle den rechtlichen Vorgaben?
  4. Ist die Einrichtung der Stelle unter Berücksichtigung des Berliner Datenschutzgesetzes, insbesondere § 5 Absatz 3, zulässig, insbesondere in Bezug auf die Rechte und Pflichten der/des Datenschutzbeauftragten? Entspricht diese Stelle den rechtlichen Vorgaben?
  5. Welche Regelungen greifen für die weiteren Beauftragten im Bezirksamt, insbesondere hinsichtlich der Zuweisung von Vorgesetzten oder Leitungen und deren Rechte und Pflichten?
  6. Wie begründet das Bezirksamt die Ausschreibung einer weiteren Stelle im Büro der Bezirksbürgermeisterin in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage? Welche Prioritäten wurden bei der Entscheidung zur Ausschreibung berücksichtigt?
  7. Wie wird die Eingruppierung der Stelle in die Entgeltgruppe E12 gerechtfertigt, insbesondere im Hinblick auf die zu erbringenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten?
  8. Welche inhaltlichen Erwartungen und Schwerpunkte sind mit dieser Stelle verbunden? Welche konkreten Ziele verfolgt das Bezirksamt mit der Einrichtung dieser Stelle?

 

Antwort des Bezirksamts