Stellenausschreibung "Leitung des Stabes der Bezirksbürgermeisterin" – erforderlich und zulässig?
Kleine Anfrage - KA-0942/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt hat die neue Stelle einer "Leitung des Stabes der Bezirksbürgermeisterin" (Kennziffer: 243-3300-2024) ausgeschrieben. Das Tätigkeitsfeld soll u.a. die Fach- und Personalverantwortung für die Beschäftigten des Stabes BzBm, Pressestelle, Wirtschaftsstelle sowie die im GB 1 angesiedelten Beauftragten umfassen. Die Stabsleitung soll zudem für die Personalführung zuständig sein (z.B. Jahresgespräche und regelmäßige Dienst- und Abstimmungsbesprechungen durchführen sowie Beurteilungen als Erstbeurteiler*in erstellen).
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Ist die Einrichtung der Stelle "Leitung des Stabes der Bezirksbürgermeisterin" unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes Berlin, insbesondere § 21 Absatz 1, zulässig, insbesondere in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten? Entspricht diese Stelle den Ausführungsvorschriften, dass die Gleichstellungsbeauftragte keinen fachlichen Weisungen der Bezirksbürgermeisterin unterliegt?
- Ist die Einrichtung der Stelle unter Berücksichtigung des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes, insbesondere § 7 Absatz 1, zulässig, insbesondere in Bezug auf die Rechte und Pflichten der/des Beauftragten für Integration und Migration? Entspricht diese Stelle den rechtlichen Vorgaben?
- Ist die Einrichtung der Stelle unter Berücksichtigung des Landesgleichberechtigungsgesetzes Berlin, insbesondere § 28 Absatz 3, zulässig, insbesondere in Bezug auf die Rechte und Pflichten der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen? Entspricht diese Stelle den rechtlichen Vorgaben?
- Ist die Einrichtung der Stelle unter Berücksichtigung des Berliner Datenschutzgesetzes, insbesondere § 5 Absatz 3, zulässig, insbesondere in Bezug auf die Rechte und Pflichten der/des Datenschutzbeauftragten? Entspricht diese Stelle den rechtlichen Vorgaben?
- Welche Regelungen greifen für die weiteren Beauftragten im Bezirksamt, insbesondere hinsichtlich der Zuweisung von Vorgesetzten oder Leitungen und deren Rechte und Pflichten?
- Wie begründet das Bezirksamt die Ausschreibung einer weiteren Stelle im Büro der Bezirksbürgermeisterin in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage? Welche Prioritäten wurden bei der Entscheidung zur Ausschreibung berücksichtigt?
- Wie wird die Eingruppierung der Stelle in die Entgeltgruppe E12 gerechtfertigt, insbesondere im Hinblick auf die zu erbringenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten?
- Welche inhaltlichen Erwartungen und Schwerpunkte sind mit dieser Stelle verbunden? Welche konkreten Ziele verfolgt das Bezirksamt mit der Einrichtung dieser Stelle?