Strengere Regelungen für Baumscheibenbepflanzung in Pankow im Vergleich zu anderen Berliner Bezirken

BV Jurik Stiller

Kleine Anfrage - KA-1013/IX

Die Bepflanzung und Einfriedung von Baumscheiben unterliegt in Deutschland verschiedenen rechtlichen Regelungen, die je nach Stadt oder Gemeinde variieren. Zum Teil ist eine Genehmigung durch das zuständige Straßen-/Grünflächenamt erforderlich (zur Absicherung von Baumschutz und Verkehrssicherheit). Bodenbearbeitung darf meist nur oberflächlich erfolgen, um Schäden an Wurzeln und unterirdischen Leitungen zu vermeiden. Pflanzen dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, um Sichtbehinderungen zu vermeiden. Einfriedungen wie Zäune oder Steine sind meist nicht erlaubt, da sie Stolpergefahren darstellen können. Auch die Pflanzenauswahl, die Zuständigkeit für die Pflege, das Alter des Baumes werden in die Regelungen einbezogen (vgl. gleft.de/68s od. gleft.de/68t).

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Handhabung der Baumscheibenbepflanzung in den Berliner Bezirken (gleft.de/68r, gleft.de/68u) frage ich das Bezirksamt:

  1. Welche spezifischen Gründe führen dazu, dass in Pankow, im Gegensatz zu Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Neukölln, eine vorherige Genehmigung für die Bepflanzung von Baumscheiben erforderlich ist?
  2. Welche Erfahrungen hat das Bezirksamt Pankow mit dem aktuellen Genehmigungsverfahren und dem Informationsmaterial gemacht, und inwiefern unterscheiden sich diese von den Erfahrungen in Bezirken ohne Genehmigungspflicht?
  3. Wie viele Anträge/Anfragen zur Baumscheibenbepflanzung wurden in den letzten drei Jahren gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt bzw. abgelehnt?
  4. Welche konkreten Vorteile sieht das Bezirksamt in dem strengeren Vorgehen für den Baumschutz und die Verkehrssicherheit? Wie bewertet das Bezirksamt die Baumscheibenbepflanzung im Kontext des Klimaschutzes und der Klimaanpassung (vgl. Maßnahme PK-1 "Zielgruppenspezifische Beratungskampagnen und Weiterbildungsangebote" des Pankower Klimaschutzkonzeptes).
  5. Gibt es Überlegungen oder Planungen, das Verfahren in Pankow zu vereinfachen oder an die Regelungen anderer Bezirke anzupassen? Falls ja, wie sehen diese aus? Inwiefern werden die Erfahrungen und Regelungen anderer Bezirke bei der Evaluation und möglichen Anpassung des Pankower Verfahrens berücksichtigt?
  6. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um trotz des Genehmigungsverfahrens das bürgerschaftliche Engagement bei der Baumscheibenbepflanzung zu fördern?

 

Antwort des Bezirksamts
Anlage 1