Strukturelle Benachteiligung des Bezirkes Pankow bei der Zuweisung von Mitteln im Bereich Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen – Was bedeutet das konkret?

BV Maria Bigos

leine Anfrage - KA-0945/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Obwohl im Grunde alle Ämter des Bezirksamtes Pankow einen Anteil am Rekordminus in Folge des negativen Jahresabschlusses 2023 tragen, werden die Kosten in den Hilfen zur Erziehung (HzE) und in den Eingliederungshilfen (EGH) irreführend als hauptsächliche „Defizitgeber“ bezeichnet. Im Genaueren wird als Ursache für die Kostenüberziehung der HzE und EGH die „strukturelle Benachteiligung“ des Bezirkes Pankow in der Budgetierung genannt. Pankow ist jedoch im bezirklichen Vergleich bei den Hilfen zur Erziehung im Mittelfeld und kein enormer Ausreißer. Ähnliches trifft auf die Eingliederungshilfen zu. Auch sind mittlerweile zehn weitere Bezirke in diesen Bereichen deutlich ins Minus geraten, so dass unklar ist, was eine für Pankow speziell und besonders bestehende strukturelle Benachteiligung in konkreten Zahlen bzw. monetären Verlusten bedeutet.

Deshalb frage ich das Bezirksamt:

  1. Welche Mechanismen, Anteile und Faktoren der landesseitigen Mittelzuweisung und -berechnung sind genau gemeint, wenn von einer strukturellen Benachteiligung des Bezirkes Pankow in der Zuweisung des Landes an den Bezirk für die Bereiche HzE und EGH gesprochen wird?
  2. Wie hoch waren jeweils die „Verluste“ des Bezirkes Pankow aufgrund des strukturellen Defizits in der Zuweisung der Mittel für HzE und EGH in den Jahren 2019-2023? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Angabe in T Euro.

 

Antwort des Bezirksamts