Wartezeit auf beauftragte Umsetzfirmen

BV Jurik Stiller

Kleine Anfrage - KA-0860/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

In Beantwortung der mündlichen Anfrage VIII-1041 teilte das Bezirksamt mit, dass Fahrzeugumsetzungen bei sogenannten „Regelfällen der Umsetzung“ (vgl. GA PPr Stab Nr. 15/2014 sowie Einschreitkonkretisierung PPr St II 4 - 05325/20) u.a. deswegen durch Dienstkräfte des Bezirksamts vermieden werden, weil „Wartezeiten von über 60 Minuten und länger für die Dienstkräfte vor Ort auf die beauftragte Umsetzfirma“ zu befürchten seien.

In der Antwort auf die kleine Anfrage 0863/VIII teilte das Bezirksamt mit, dass die Wartezeit im Jahr 2020 "in etwa 30 Minuten" betrage.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Wartezeiten auf die beauftragten Umsetzfirmen seit Beginn 2021 (bitte quartalsbezogen aufschlüsseln und nach Firmen bzw. nach aus Sicht des Bezirksamtes ggf. die Wartezeit jeweils beeinflussenden Faktoren)?
  2. Trifft es aus Sicht des Bezirksamtes zu, dass nach Hinweisen durch Bürger:innen (auf Verkehrsbehinderungen) das Ermessen, einzuschreiten, in der Regel entfallen dürfte und somit nur noch die Wahl eines geeigneten Mittels bleibt?
  3. Trifft es aus Sicht des Bezirksamtes zu, dass das geeignete Mittel bei „Regelfällen der Umsetzung“ die Umsetzung ist?
  4. Trifft es aus Sicht des Bezirksamtes zu, dass insofern bei „Regelfällen der Umsetzung“ regelmäßig eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegen dürfte?
  5. Aus welchem Grund beruft sich das Bezirksamt - insbesondere dann, wenn ein Hinweis durch Bürger:inner auf Verkehrsbehinderungen ergeht – auf gegebenen Ermessensspielraum, wenn dieser doch (siehe Fragen 2. bis 4.) - häufig nicht gegeben sein dürfte?
  6.  
    1. Inwiefern erkennt das Bezirksamt bei Eigenfestellung von verbotswidrigem Parken demgegenüber Ermessen, trotz Vorliegens eines „Regelfalles der Umsetzung“ keine Umsetzung zu veranlassen?
    2. Warum?
  7. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Wartezeit auf beauftragte Umsetzfirmen zu reduzieren?

 

Antwort des Bezirksamts