Was passiert mit dem Waldhaus und Buch

Kleine Anfrage: KA-1083/VIII

BV Fred Bordfeld, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wieviele Wohneinheiten sind im Rahmen des Projektes Waldhaus Buch genau geplant? Wieviele davon im Bestand und wieviele im Neubau? Die Anzahl bitte nach Flächengrößen aufschlüsseln.
  2. Sind im Rahmen der Planungen Untersuchungen zur verkehrlichen Erschließung angefertigt worden? Wenn ja mit welchem Ergebnis?
  3. Welches zusätzliches Verkehrsaufkommen wird für das Projekt prognostiziert und welche Maßnahmen sind geplant um dieses abzuwickeln?
  4. Gerade der denkmalgeschützte Altbaubestand und die umliegenden Gartenanlagen sind von großem öffentlichen Interesse, welche Rolle spielte dieses bei der Projektentwicklung und mit welchen Maßnahmen wird eine öffentliche Durchwegung und Erreichbarkeit langfristig sicher gestellt?
  5. Wie sind die Belange des Denkmalschutzes in die Projektentwicklung eingebunden worden und mit welchen Maßnahmen wird vertraglich sichergestellt, daß eine denkmalgerechte Instandsetzung auch zeitnah erfolgt?

Antwort des Bezirksamts

Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Zu 1.:

Gemäß Vorbescheid sind die Wohnungen wie folgt geplant.

Waldhaus Buch (Bestand, UD Schutz Objekt):

ca. 66 WE (je 30 bis 120 m² Wohnfläche)
1 Zimmer (1 WE)
2 Zimmer (35 WE)
3 Zimmer (15 WE)
4 Zimmer (1 WE)
Waldhaus Buch Gesamtwohnfläche 3.890 m²

Neubauvorhaben:

130 bis 140 WE (je 40 bis 100 m² Wohnfläche)
Regelgeschoss
1 Zimmer ca. 40 (4 WE)
2 Zimmer ca. 60 (12 WE)
3 Zimmer ca. 80 (18 WE)
4 Zimmer ca. 100 (6 WE)
Neubauvorhaben Gesamtwohnfläche 8.100 m²

Zu 2.:

Im Rahmen der Beschäftigung mit den Möglichkeiten der baulichen Ergänzung des Waldhauses durch Wohnungsbau ging es hauptsächlich um städtebauliche Aspekte wie Anordnung und Höhe der Gebäude.

Die verkehrliche Erschließung wurde nicht thematisiert und im Rahmen der Bauvoranfrage auch nicht abgefragt.

Zu 3.:

Eine Prognose für ein zusätzliches Verkehrsaufkommen ist bisher nicht thematisiert worden, da es dem Bauherrn bisher um den Umfang der grundsätzlich zulässigen baulichen Erweiterungsmöglichkeiten ging und verkehrliche Aspekte mit Ausnahme einer vom Straßen- und Grünflächenamt erfolgten Forderung von Abtretung von Grundstücksflächen zu Gunsten einer Straßenerweiterung nicht thematisiert wurden.

Zu 4.:

Der Erhalt des Altbaubestandes und der denkmalgeschützten Gartenanlage war wegen des denkmalpflegerischen großen öffentlichen Interesses ein besonderer Schwerpunkt bei der Beurteilung des Bauvorhabens.

Eine öffentliche Durchwegung wurde denkmalrechtlich nicht gefordert, da kein zwingendes Durchwegungsziel denkmalrechtlich bekannt ist.

Die öffentliche Erreichbarkeit wurde von den Denkmalbehörden nicht geprüft, da sie nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin kein Prüfkriterium ist und auch nicht im Rahmen des Antrages auf Bauvorbescheid abgefragt wurde.

Zu 5.:

Die Belange des Denkmalschutzes sind nach langwierigen Diskussionen mit der Verkäuferin, der Käufergesellschaft, dem Bezirksamt (vertreten durch den Bezirksbürgermeister, dem Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste und der Unteren Denkmalschutzbehörde) sowie dem Landesdenkmalamt Berlin bezüglich von Grundrissveränderungen und teilweisem Abbruch von Kreuzgewölbedecken zurückgestellt worden, da anders eine dauerhafte Nutzung nicht sichergestellt werden konnte.

Mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 18.12.2020 zwischen den Denkmalbehörden und der künftigen Denkmaleigentümergesellschaft wurde sichergestellt, dass zeitnah eine denkmalgerechte Sanierung des Waldhauses erfolgt.

Eine Datumsangabe zur Sanierung wurde nicht vereinbart.

Vereinbart wurde, dass die planungsrechtlich zulässigen Neubauflächen als wirtschaftliche Kompensation für die denkmalbedingten Mehraufwendungen dienen.

Weiterhin wurde vereinbart, dass ein Denkmalpflegeplan bis zum 31.07.2021 erstellt wird, der die konkreten Maßnahmen am Denkmal regelt.

Die Parteien haben sich auf eine Nachfrist verständigt, sofern der Denkmalpflegeplan nicht bis zu diesem Datum vorliegt und die Gründe hierfür nachvollziehbar sind.

Da das Land Berlin bislang dem Kaufvertrag nicht zugestimmt hat, wird sich die Planung der Sanierung um mindestens 7 Monate verzögern.

Sofern die Käufergesellschaft ihre Sicherungspflichten (nach bestandskräftigem Kaufvertrag) nicht erfüllt, wird die UD eine Sicherungsanordnung gegen sie erlassen.

Sollte der Kaufvertrag nicht bestandskräftig werden, wird die UD auf die BIM entsprechend zugehen.

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat