Welche Betriebe und Vereine sind von einer erhöhten Grundsteuer existentiell betroffen?
Kleine Anfrage - KA-0984/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Anfang 2025 ist die nach der Bodenrichtwertzone neu berechnete Grundsteuer in Kraft getreten. Für viele Betriebe ergeben sich daraus massive Erhöhungen, in Einzelfällen sogar um mehrere tausend Prozent. Dies ist für einzelne Einrichtungen existenzgefährdend.
Ich frage das Bezirksamt:
- Sind im Bezirk Betriebe bzw. Fälle bekannt, die von einer massiven Grundsteuer-Erhöhung betroffen sind (z.B. Strandbäder oder als Kleingärten genutzte Erholungsgrundstücke)? Wenn ja, wie viele und welche? In welchem Rahmen bewegen sich diese Erhöhungen (prozentual)?
- Haben sich bereits Betroffene und hilfesuchend an das Bezirksamt gewandt? Wenn ja, wie viele und welche?
- Bietet das Bezirksamt, das zuständige Finanzamt oder eine andere Stelle Beratung und Unterstützung für betroffene Betriebe bzw. Grundsteuerschuldner*innen an? Wenn ja, wie wird dies kommuniziert und an welche Stelle können sich Betroffene wenden? Welche Unterstützung wird Betroffenen angeboten bzw. welche Handlungsmöglichkeiten werden den Betroffenen an die Hand gegeben?
- Ist dem Bezirk der koordinierte Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024, BStBl 2024 I S. 1073 „Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab 1. Januar 2025, Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts“ bekannt? Wenn ja, wie wird über diesen informiert?
- Steht das Bezirksamt mit dem Senat in Verbindung, um eine nachhaltige Lösung für betroffene Betriebe zu finden? Wenn ja, was strebt das Bezirksamt für die Betriebe an? Wie oft fand ein entsprechender Austausch mit dem Senat statt? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Auswirkungen wird die neu berechnete Grundsteuer erwartungsgemäß auf den Haushalt des Bezirks haben und gibt es Gespräche mit der Senatsverwaltung für Finanzen über eine gegebenenfalls angebrachte Basiskorrektur?
Antwort des Bezirksamts