Wie realistisch ist das New Work Konzept des Senates – Wie weiter mit dem THB Jugend?
Kleine Anfrage - KA-0997/IX
Der Teilhabefachbereich Jugend (THB Jugend) berät Familien mit behinderten Kindern zu Fördermöglichkeiten und zu ihrem jeweiligen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Teilhabefachbereich Jugend ist aufgrund unzureichender, nicht barrierefreier Räumlichkeiten in seiner ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung stark gehindert. Die Bezirksverordnetenversammlung hat daher am 24.02.2024 den Antrag IX-0746 beschlossen, der das Bezirksamt auffordert zu prüfen, ob eine Anmietung anderer und vorschriftsgemäßer Räume für den THB Jugend möglich wäre und wenn ja, diese dann auch beim Senat bzw. dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu beantragen, um die Arbeitsfähigkeit des THB Jugend wiederherzustellen. Der Senat hat trotz Verschärfung seiner Anmietungsregeln für die Bezirke Ausnahmen vom auferlegten Anmietungsstopp definiert, unter die der THB Jugend fallen würde ? so hat es auch das Bezirksamt durch eigene Prüfung festgestellt. Ein Antrag auf Neuanmietung von Räumen wäre demnach möglich, wird jedoch nicht gestellt. Dabei hat auch der zuständige Staatssekretär in der Sitzung des Unterausschusses Bezirke des Abgeordnetenhauses Berlin am 17.10.2024 eine Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag auf Neuanmietung von Räumen für den THB Jugend signalisiert.
Dem entgegengesetzt plant das Bezirksamt Pankow den THB Jugend perspektivisch in die Fröbelstraße 15 umzuziehen, obwohl diese sich derzeit in Sanierung befindet und voraussichtlich erst ab 2027 bezugsfähig sein wird. Eine solch lange Wartezeit auf angemessene Räume ist für den THB Jugend kaum durchzuhalten. Es besteht zudem keine Planung welche Ämter in welcher Priorisierung in die Fröbelstraße 15 nach Sanierung einziehen sollen. Eine Priorisierung soll erst nach Fertigstellung 2027 vorgenommen werden, wie es in der Antwort auf die kleine Anfrage KA-0962/IX heißt. Damit besteht keinerlei Verbindlichkeit für den THB Jugend, dass er in die Fröbelstraße 15 tatsächlich wird einziehen können. Gleichzeitig prüft man die Nachverdichtung am Hauptstandort des Jugendamtes im Rathaus Weißensee, dass allerdings ebensowenig den Anforderungen für den besonderen Aufgabenbereich es THB Jugend entspricht. Die Arbeitsprobleme im THB Jugend sollen zwischenzeitlich durch ein ?mobiles Arbeiten light? und ?desk sharing? gelöst werden (Protokoll des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Verwaltungsmodernisierung vom 10.12.2024). Allerdings scheint dieses Vorhaben allein aufgrund der Tatsache unrealistisch, als dass die Akten des THB Jugend weder vollständig digitalisiert sind noch eine Digitalisierung personell und praktisch möglich ist, da Anträge auf Eingliederungshilfen u.a. Nachweise Dritter umfassen, die nicht digital ausgestellt werden.
Deshalb frage ich das Bezirksamt:
- Wurden die technischen Voraussetzungen für ein mobiles Arbeiten im THB Jugend seitens des Bezirksamtes geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Welche organisatorischen Gründe stehen einem mobilen Arbeiten oder desk sharing ggf. entgegen?
- Welche Ausstattung hinsichtlich technischer Geräte wäre für die Mitarbeitenden notwendig, um ein mobiles Arbeiten effizient zu ermöglichen? Mit welchen Kosten wären etwaige notwendige Anschaffungen verbunden?
- Welches Budget steht dem Bezirksamt für die Anschaffung notwendiger technischer Geräte zum mobilen Arbeiten für den THB Jugend zur Verfügung? Bitte um Nennung des dazugehörigen Haushaltskapitels und -titels.
- Welche datenschutzrechtlichen Gründe stehen einem mobilen Arbeiten oder desk sharing ggf. entgegen?
- Welche fachlichen Gründe stehen einem mobilen Arbeiten oder desk sharing ggf. entgegen?
- Welche formalen Gründe stehen einem mobilen Arbeiten ggf. entgegen? Welche Nachweise Dritter liegen dem THB Jugend bei Antragsstellung derzeit lediglich in schriftlicher Form vor und können nicht ohne Weiteres digitalisiert werden?
- Welche arbeitsrechtlichen Gründe stehen einem mobilen Arbeiten oder desk sharing ggf. entgegen? Inwieweit ist ein mobiles Arbeiten der Mitarbeitenden des THB Jugend arbeitsrechtlich möglich? Ist hierzu eine Mitbestimmung des Personalrates erfolgt? Wenn ja, hat der Personalrat einem solchen Vorhaben zugestimmt und unter welchen Voraussetzungen?
- Welche arbeitsschutzrechtlichen Gründe stehen einem mobilen Arbeiten oder desk sharing ggf. entgegen bspw. bezogen auf Vorschriften zu Raumgrößen pro Mitarbeiter.in, Anforderungen an Möbel und Arbeitsmaterialien sowie Lautstärkebelastung?
- Welche Pläne hat das Bezirksamt um die Akten des THB Jugend zu digitalisieren? Wird dafür zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt und wenn ja, wie viel Stellen umfasst die personelle Verstärkung und aus aus welchen Haushaltskapiteln und -titeln wird das bezahlt?
- Gab es vor der Überlegung zu mobilem Arbeiten und desk sharing einen Vor-Ort-Termin zur Überprüfung der Räume des THB Jugend hinsichtlich der notwendigen Voraussetzungen, um eine vorschriftsgemäße und effiziente Arbeit in Präsenz zu gewährleisten? Wenn ja, an welchem Datum und mit welchem Ergebnis?
- In welchen Räumen wurden die drei zum 01.01.2025 neu eingestellten Mitarbeitenden des THB Jugend untergebracht? Sind die Mitarbeitenden arbeitsfähig? Wenn nein, inwieweit wirkt sich das auf die bereits prekäre Arbeitssituation aus?
- Welche Folgen haben die Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit des THB Jugend für die Mitarbeitenden? Wie hoch ist der aktuelle Krankenstand? Wurden Überlastungsanzeigen gestellt? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden vom Bezirksamt in Rücksprache mit dem Personalrat getroffen, um die Überlastungen abzustellen?
- Welche Folgen haben die Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit des THB Jugend für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern?
- Welche Folgen haben die Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit des THB Jugend auf die Zusammenarbeit mit Leistungserbringern (Trägern der Eingliederungshilfe)?
- Welche Folgen haben die Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit des THB Jugend auf die Fallbearbeitung?
- Wie viele Anträge sind derzeit im THB Jugend unbearbeitet?
- Wie hoch ist derzeit die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Antrag im THB Jugend?
- Wie ist der derzeitige Bearbeitungsschlüssel ? wie viele Fallakten kommen auf einen Mitarbeitenden im THB Jugend?
- Welcher Schaden droht dem Bezirk, wenn die Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit des THB Jugend fortbestehen? Sowohl monetär als auch in der Erbringung gesetzlich verpflichtender Leistungen und die Kooperation mit den dazugehörigen Trägern der Eingliederungshilfe?