Zielvereinbarungen des Bezirksamts

BV Oskar Lederer

Kleine Anfrage - KA-1033/IX

Das Bezirksamt hat gemäß § 15 Satz 1 BezVG die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben zu unterrichten.

Besonders herausgehoben ist nach § 15 Satz 2 BezVG die Unterrichtung der BVV über Ziel- und Servicevereinbarungen. Laut Gesetzesbegründung ist die BVV vor dem Abschluss einer solchen Vereinbarung zu unterrichten, weil die Qualifizierung der Obliegenheit des Bezirksamts die „Voraussetzung für eine stärkere Einbeziehung der Verordneten in den Willensbildungsprozess der Bezirksverwaltung“ ist.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Wie viele schriftlichen Vereinbarungen im Sinne des § 15 Satz 2 BezVG wurden in den Jahren 2021 bis 2025 im Bezirksamt zwischen den Behörden- und den Amtsleitungen sowie zwischen diesen und Serviceeinheiten abgeschlossen? Bitte mit Inhaltsangabe nach Geschäftsbereich und Kalenderjahr aufschlüsseln.
  2. Wie viele schriftlichen Vereinbarungen im Sinne des § 15 Satz 2 BezVG wurden in den Jahren 2021 bis 2025 vom Bezirksamt mit der Hauptverwaltung abgeschlossen? Bitte mit Inhaltsangabe nach Senatsverwaltungen und Kalenderjahr aufschlüsseln.
  3. Wurden die aufgeführten Vereinbarungen der BVV zur Unterrichtung vorgelegt?
    1. Wenn ja, wie viele? Bitte mit Inhaltsangabe nach Geschäftsbereich bzw. Senatsverwaltung und Kalenderjahr aufschlüsseln.
    2. Wenn nein, warum nicht? Wie ist das Bezirksamt seiner Pflicht zur Unterrichtung und Einbeziehung der BVV in den Willensbildungsprozess nachgekommen?
  4. Wurden die aufgeführten Vereinbarungen der BVV bereits vor dem Abschluss zur Unterrichtung vorgelegt?
    1. Wenn ja, wie viele? Bitte mit Inhaltsangabe nach Geschäftsbereich bzw. Senatsverwaltung und Kalenderjahr aufschlüsseln.
    2. Wenn nein, warum nicht?