Aktion Noteingang

4. Tagung der BVV

Ds. IV-36/01

Gemeinsamer Antrag 
der Fraktionen PDS und Bü90/Grüne


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird beauftragt, sich unverzüglich an der »Aktion Noteingang« zu beteiligen. 
     
  2. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bezirklichen Einrichtungen sollen im Bedarfsfall bedrohten Menschen Schutz bieten. Um dieses Hilfsangebot öffentlich zu machen, ist durch das Bezirksamt die Anbringung der entsprechenden Aufklebern an allen bezirklichen Dienstgebäuden zu veranlassen. 
     
  3. Das Bezirksamt wird beauftragt, im Bezirk die Öffentlichkeit über die »Aktion Noteingang« zu informieren und zur Teilnahme aufzurufen. 
     
  4. Das Bezirksamt soll regelmäßig die BVV über den Verlauf der »Aktion Noteingang« informieren. Ein erster Sachstandsbericht erfolgt auf der Sitzung der BVV im März.

 

BEGRÜNDUNG:

Bei der »Aktion Noteingang« handelt es sich um ein Projekt, das von einer Gruppe Jugendlicher – in Anlehnung an ein ähnliches Vorhaben in Berlin – 1998 initiiert wurde. Ansatzpunkt war, ein Handlungskonzept zu entwerfen, welches nachhaltig die Problematik rassistischer und neofaschistischer Angriffe thematisiert, sowie eine breite öffentliche Diskussion innerhalb der Gesellschaft und das Aufzeigen einer konkreten Handlungsmöglichkeit gegen den rechten Mainstream ermöglichen soll.

Einrichtungen, die sich an der »Aktion Noteingang« beteiligen, machen deutlich, daß sie sich gegen rechte Gewalt wenden und Opfern bzw. Verfolgten von rechter Gewalt Schutz und Zuflucht bieten.

In Berlin beteiligen sich bereits viele private und öffentliche Einrichtungen an dieser Aktion. Seit jüngster Zeit sind auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die BVG teilnehmer der »Aktion Noteingang«. Wie dem Berliner Abendblatt (Ausgabe Weißensee) vom 16.01.2001 zu entnehmen war, ist es bis heute dem Bezirk (Groß-) Pankow weder gelungen, sich daran zu beteiligen, noch die Öffentlichkeit über diese Aktion zu informieren. Hier besteht deshalb dringender Handlungs- und Nachholebedarf.

Die 2. Ausfertigung übernimmt auch das Anliegen des Antrags der Fraktion B90/Grüne (Ds. IV-22/01) hinsichtlich des Appells an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts.