Angebote fürs Schulessen schaffen!

39. Tagung der BVV

Drs. VIII-1413

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Der Bezirk Pankow wird ersucht, kurzfristig Angebote zu schaffen, um die Versorgung von Grundschulkindern mit schulischen Mittagessen während des schulisch angeleiteten Lernens zuhause und während des Wechselunterrichtes zu realisieren.

Begründung:

Die Senatsbildungsverwaltung informierte die Schulleiter*innen und Bezirke über ihrer Entscheidung zur Verlängerung der Schließung der allgemeinbildenden Schulen in Berlin bis zum 14. Februar 2021 (s. Schulleiterschreiben vom 20. Januar 2021). Darin verweist die SenBJF auf die weiter bestehenden Regelungen im Schreiben zur Schulorganisation ab dem 11. Januar 2021 (s. Schulleiterschreiben vom 6. Januar 2021). Den Regelungern zufolge, ist es gestattet Schüler*innen ein schulisches Mittagessen anzubieten – und zwar unabhängig davon, ob diese Schüler*innen für die Dauer der Schulschließung die Notbetreuung besuchen. Die Verantwortung für die Organisation des Schulessens liegt beim Schulträger und somit beim Bezirk.

Seitens des Bezirks Pankow wurde bestätigt, dass der Einschätzung der bezirklichen Lebensmittelaufsicht nach, die Möglichkeit der Ausgabe des Schulessens besteht. Jedoch äußerte der zuständige Schulstadtrat Bedenken, da durch die Ausgabe des Mittagessens an den Schulen, wieder mehr Menschen »in Bewegung« seien. Dies stünde der Absicht des Lockdown in der derzeitigen Situation entgegen.

Angesichts der derzeitigen Doppelbelastung durch Homeoffice und schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) in vielen Familien, halten wir es dennoch für erforderlich, dass der Bezirk Wege findet, bedürftige Schüler*innen mit dem, ihnen zustehenden schulischen Mittagessen zu versorgen. Neben der zusätzlichen Arbeitsbelastung durch das Zubereiten eines Mittagessens – insbesondere der Frauen, die zurzeit mehrheitlich die Kinderbetreuung neben ihrem Homeoffice übernehmen – sorgt der Wegfall des Essens in den Familien für weitere finanzielle Belastungen.

Mittagessen zur Abholung:

Wir sehen hier den Bezirk in der Verantwortung dezentrale Angebote für die Mittagsversorgung der Schüler*innen im Bezirk zu machen. Möglichkeiten für die Versorgung der Kinder mit Schulmittagessen sehen wir z.B. in anderen Berliner Bezirken (z.B. Friedrichshain Kreuzberg oder Neukölln), die Schulmittagessen »to-go« realisieren. Weitere Bezirke, wie Marzahn-Hellersdorf, prüfen entsprechende Konzepte, um diesem Beispiel zu folgen. Die Abholung des Essens soll in festen Zeitfenstern und ggf. mit selbstmitgebrachtem Geschirr erfolgen. Die Bedarfsabfrage soll in den Schulen organisiert werden.

Mittagessen mit Lieferung:

Eine weitere Option bietet ein Modell, wie es in der Stadt Leipzig durchgeführt wird(s. https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/bildung-und-teilhabe-mittagessenversorgung/). Hier hat die Kommune, bereits im ersten Lockdown, in Abstimmung mit Kreiselternrat sowie freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe die Lieferung der Mahlzeiten für Kinder, die Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben, an ihren Wohnort organisiert. Die Versorgung und Auslieferung der Mahlzeiten wurde in Kooperation mit kleinen (lokalen) Essensanbietern, Fahrradkurieren, freien Kurierdiensten sowie Anbietern der Seniorenversorgung organisiert. Ein positiver Nebeneffekt des Angebotes war zudem, dass die Lieferanten die Gelegenheit hatten, einen zumindest flüchtigen Blick auf die Situation der Kinder zu erhalten. Das erfolgreiche Angebot führt die Stadt Leipzig nun auch im aktuellen zweiten Lockdown weiter. Die Mehrkosten für die Lieferung bei einem derartigen Angebot kann der Bezirk Pankow jedoch nicht finanzieren.