Behindertenbeauftragte

6. Tagung der BVV

Ds. IV-146/01

Antrag
der Fraktion der PDS


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:  

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Zuordnung der Behindertenbeauftragten zum Bereich Wohnen und Tiefbau aufzuheben und diesen mit der Anbindung beim Bezirksbürgermeister allen anderen Beauftragten gleichzustellen.

Begründung:

Die Tätigkeit des Behindertenbeauftragten ist eine Querschnittsaufgabe. Sie umfaßt alle Aufgabenbereiche des Bezirksamtes. Sie ist in ihren Umfang gleichzusetzen mit der Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten und der Migrationsbeauftragten.