Behindertenbeauftragte
Ds. IV-146/01
Antrag
der Fraktion der PDS
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Zuordnung der Behindertenbeauftragten zum Bereich Wohnen und Tiefbau aufzuheben und diesen mit der Anbindung beim Bezirksbürgermeister allen anderen Beauftragten gleichzustellen.
Begründung:
Die Tätigkeit des Behindertenbeauftragten ist eine Querschnittsaufgabe. Sie umfaßt alle Aufgabenbereiche des Bezirksamtes. Sie ist in ihren Umfang gleichzusetzen mit der Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten und der Migrationsbeauftragten.