Mehr legale Graffiti-Flächen

42. Tagung der BVV

Drs. VIII-1525

Antrag der Linksfraktion


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Eigentümer*innen folgender Flächen für die Schaffung legaler Möglichkeiten für Graffiti einzusetzen:

  • Flächen an der Autobahnauffahrt an der Pasewalker Straße
  • Unterhalb der Bösebrücke (Norwegerstraße/Bornholmer Straße)
  • Mauer des BSR Recyclinghofes in der Behmstraße
  • Autobahnüberführung (Unterführung, Brücke) Karower/Bucher Chaussee
  • Klärwerk Berliner Wasserbetriebe Leonhard-Frank-Straße (am Bürgerpark Pankow).

Begründung:

Graffiti ist als Kunst im öffentlichen Raum besonders für Jugendliche eine wichtige Ausdrucksform des urbanen Lebensgefühls. Gerade durch legale Möglichkeiten für konzeptionelle Wandgestaltungen kann verhindert werden, dass Jugendliche in den Blick strafrechtlicher Verfolgung geraten. Der Bedarf an legalen Graffiti-Flächen ist groß, zugleich stehen öde Orte und Gebäudeaußenflächen dafür zur Verfügung, deren Gestaltung eine ästhetische Aufwertung darstellen würde. Mit der Outreach gGmbH steht zudem ein verlässlicher Akteur der mobilen Jugendarbeit in Pankow für die Betreuung der Angebote bereit.