Protokolle der Bezirksamtsitzungen
Ds. IV-40/01
Antrag
der Fraktion der PDS
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Einladungen sowie Protokolle seiner Sitzungen mit Ausnahme von datenschutzrechtlich relevanten Gesprächspunkten (§ 12 Abs 3, Satz 2 BezVG) über das BVV-Büro an die Fraktionen auszureichen.
Begründung:
Zur Erfüllung ihrer wichtigsten Aufgabe – der Kontrolle der Führung der Geschäfte des Bezirksamtes (§ 12, Abs 1, Satz 2 BezVG) – benötigt die Bezirksverordnetenversammlung selbstverständlich Informationen über die Art, wie diese Geschäfte geführt werden. Die Ausreichung der Protokolle ist daher unverzichtbar.