Schritte zur Kommunalisierung der Schulreinigung

41. Tagung der BVV

Drs. VIII-1482

Gemeinsamer Antrag der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen und Strukturen zu identifizieren und der BVV bis zum 1.9.2021 darzulegen, die notwendig sind, um spätestens beginnend mit dem Schuljahr 2022/2023, womöglich auch schon zum zweiten Halbjahr des Schuljahres 2021/2022, mindestens 20% der notwendigen Reinigungsleistungen in Schulen in Eigenleistung zu erbringen.

Ergänzend soll dargestellt werden, wo und wann welche Reinigungsverträge auslaufen, um gemeinsam mit der BVV zu entscheiden, wo der Einstieg in die Rekommunalisierung am besten beginnen kann.

Begründung:

Zur Identifizierung und Präzisierung der Bedarfe kommunal erbrachter Schulreinigung muss sowohl der BVV als auch der Hauptverwaltung vorgelegt werden, welche Bedarfe hierdurch entstehen. Nur so wird der Haushaltsgesetzgeber substantiiert in die Lage versetzt zu entscheiden, ob, wann und in welcher Schrittfolge dies ins Werk gesetzt werden kann. Letztlich obliegt es zwar der Entscheidung der Landesebene, in welcher Weise die notwendigen Finanzierungen zur Verfügung gestellt werden. Der Bezirk soll durch diese engagierte Vorleistung dafür günstige Voraussetzungen schaffen.

Dabei soll sich die Verwaltung um die fachliche Unterstützung und Expertise der einschlägigen Fachgewerkschaften bedienen und die eigenen Hausmeister einbeziehen.