Ergänzungsplan für 2024 und 2025 vorlegen – Transparenz herstellen und soziale Infrastruktur schützen!
Drs. IX-0914
Gemeinsamer Antrag der Linksfraktion und der SPD-Fraktion in der BVV Pankow
Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung einen Ergänzungsplan mit einem Konsolidierungskonzept für die Jahre 2024 und 2025 zum Doppelhaushalt 2024/2025 vorzulegen, der beziffert, wie insgesamt rund 26 Millionen Euro fehlende Mittel ausgeglichen werden können. Die BVV ist zu beteiligen und die besonderen Rechte des Kinder- und Jugendhilfeausschusses als Teil des zweigliedrigen Jugendamtes zu wahren. Der Plan ist den zuständigen Ausschüssen vorzulegen und nach Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung laufend in der Umsetzung zu berichten.
Das Haushaltsminus setzt sich zusammen aus dem Defizit des Jahresabschlusses 2023 mit 13,8 Millionen Euro und den Pauschalen Minderausgaben für 2024 von rund 6,1 Millionen Euro sowie 2025 von rund 6 Millionen Euro.
Bei der Erstellung des Konsolidierungskonzeptes sind folgende Bereiche bezirklicher Infrastruktur und Verwaltung besonders zu schützen:
- Bezirkliche niederschwellige Bildungs- und Kulturangebote, insbesondere Volkshochschulen und Bibliotheken;
- Demokratiebildende Maßnahmen, insbesondere Beteiligungsformate sowie Ehrungen für ehrenamtliches Engagement;
- Leistungen im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe, insbesondere der Eingliederungshilfen;
- Präventive Angebote und Unterstützungsangebote in akuten Lebenslagen, insbesondere die aufsuchende Straßensozialarbeit, Beratungsstellen und die Hilfen zur Erziehung;
- Maßnahmen zur Steigerung der Klimaresilienz, insbesondere Baumpflanzungen und Grünflächenunterhaltungen;
- Projekte in Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Jugendförder- und Beteiligungsgesetz und im Familienfördergesetz
- langjährige Projekte, deren Planung und Erarbeitung bereits einen relevanten Teil der bezirklichen Mittel beansprucht haben und bei fehlender Implementierung und Umsetzung einen entsprechenden nachhaltigen Schaden für den Bezirk bedeuten würden, darunter insbesondere die Kinderfreundliche Kommune.
Zur Absicherung der besonders schützenswerten bezirklichen Leistungen und Angebote, sind die im Doppelhaushalt 2024/2025 erfolgten Schwerpunktsetzungen beim Personal und den Verwaltungsausgaben zu überdenken und wo erforderlich zur Sicherung der grundständigen Kernaufgaben des Bezirksamtes umzuschichten.
Bei der Erstellung des Konsolidierungskonzepts sind zudem Wirtschaftlichkeitsabwägungen vorzunehmen, insbesondere bei bezirklichen Einrichtungen und Angeboten, die durch Landesprogramme bezuschusst werden und bei deren ausbleibender Umsetzung Rückzahlungsforderungen des Landes gegenüber dem Bezirk geltend gemacht werden könnten.
Einreichende:
- Fraktion der SPD: BV Thomas Bohla, BV Roland Schröder
- Linksfraktion: BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer
Begründung:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 hat anstelle des erhofften Ausgleichs durch entsprechende Basiskorrekturen ein zusätzliches Rekordminus von 13,8 Millionen Euro in den Bezirkshaushalt gerissen. Gleichzeitig gilt es im Jahr 2024 die Pauschalen Minderausgaben (PMA) von 6,1 Millionen Euro und im Jahr 2025 von 6 Millionen Euro aufzulösen. Das stellt den Bezirk vor enorme Herausforderungen mit Folgen für die soziale Infrastruktur in Pankow, die es zu vermeiden bzw. so weit wie möglich abzufedern gilt.
Das Bezirksamt hat bislang jedoch keinen Plan und kein Konzept vorgelegt, wie es die fehlenden Mittel konkret ausgleichen will. Auch liegt nach wie vor keine Priorisierung vor, welche Haushaltskapitel und Haushaltstitel von Kürzungen im Jahr 2024 und im Jahr 2025 betroffen wären und welche als besonders schützenswert angesehen werden. Bekannt ist lediglich, dass die Einnahmen und die Ausgabenfelder A05 (Erwerb beweglicher Sachen) und A09 (Pauschalierte Ausgaben, insbesondere Verwaltungsausgaben) einer Erhöhungs- bzw. Absenkungsprüfung unterzogen werden. Haushaltswirtschaftliche Maßnahmen wurden vom Bezirksamt auch noch nicht getroffen.
Haushaltsrechtlich sieht § 33 Abs. 2 LHO Berlin vor, dass bei wesentlichen Änderungen der Einnahmen, Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen des Bezirkshaushaltsplans das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung einen Ergänzungsplan zur Beschlussfassung vorlegen kann. Den Bezirken steht damit ein wichtiges Instrument zur Verfügung, das eingesetzt werden kann, wenn andere haushaltsrechtliche Steuerungsinstrumente zur Beherrschung wesentlicher und weitreichender Änderungen der Einnahmen oder Ausgaben nicht ausreichend sind. Das Instrument ermöglicht es dem Bezirk und der Bezirksverordnetenversammlung auch offen und transparent über die Schwerpunkte bei den Einnahmen und Ausgaben, insbesondere bei notwendigen Einsparungen zu beraten und zu entscheiden. Der Ergänzungsplan wurde und wird regelmäßig angewandt, wenn Bezirke in eine vorläufige Haushaltswirtschaft fallen. Ein Risiko, dass durch den massiv negativen Jahresabschluss 2023 und die noch ausstehenden PMA für den aktuellen Doppelhaushalt,- real besteht.
Die Bezirke können von einem Ergänzungsplan auch Gebrauch machen, um bisherige Schwerpunkte des beschlossenen Doppelhaushaltes abzuändern. Ein Schritt, der angesichts fehlender Mittel in Höhe von rund 26 Millionen Euro im laufenden Doppelhaushalt 2024/2025 mehr als geboten ist.