Bebauungsplan 3-61: Transparentes Verfahren zur beschleunigten Festsetzung

Drs. IX-0278

Gemeinsamer Antrag der Fraktion der SPD und der Linksfraktion 


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den B-Plan 3-61 mit hoher Priorität voranzubringen und sich dazu in einem transparenten Verfahren mit dem Eigentümer der Fläche und der BVV Pankow unter klar definierten und dokumentierten Rahmenbedingungen abzustimmen.

Für das Verfahren und zur Beschleunigung der Festsetzung des Bebauungsplans 3-61 wird das Bezirksamt deshalb ersucht, eine Steuerungsrunde zu bilden. In der Steuerungsrunde sollen alle fachlichen Aspekte besprochen und zwischen den beteiligten Akteur*innen lösungsorientiert und vor allem zeitnah abgestimmt werden.

Der Steuerungsrunde sollen die folgenden Akteur*innen angehören

  • Der Eigentümer der Fläche sowie ein von ihm beauftragter Projektentwickler
  • Das Bezirksamt, vertreten durch die beiden Abteilungen Stadtentwicklung und Bürgerdienste sowie Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur
  • jeweils ein Mitglied der 6 Fraktionen der BVV Pankow, das von diesen benannt werden soll.

Die Arbeit der Steuerungsrunde soll nach Bedarf durch Hinzuziehung des fachlich zuständigen Personals sowie geeignete Dritte unterstützt und beschleunigt werden.

Für die Steuerungsrunde soll das Bezirksamt die Einladung, die Moderation und die Dokumentation in Abstimmung mit dem Eigentümer der Fläche organisieren und ggfs. dafür geeignete Dritte als Projektmanagement beauftragen. Hierfür ist eine Kostenübernahmevereinbarung mit dem Eigentümer anzustreben.

Begründung:

Der am 4. Juni 2019 gefasste Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 3-61 für das Gelände südlich der Berliner Ringbahn, nördlich der Greifswalder Straße 80 A – D, Greifswalder Straße, Lilli-Henoch-Straße, Ella-Kay-Straße, nördlich des Vivantes Klinikums Prenzlauer Berg, Diesterwegstraße und Prenzlauer Allee (ehemaliger Güterbahnhof Greifswalder Straße) im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt für Berlin Nr. 26 vom 21.06.2019 auf Seite 3844 bekanntgemacht.

Dieser Aufstellungsbeschluss zielte im Wesentlichen auf die Realisierung der benötigten Flächen für den Bau einer Gemeinschaftsschule und die Erweiterung der Grünflächen zur Ermöglichung eines Grünzuges entlang der Bahntrasse ab und sah zunächst keinen Wohnungsbau vor. Im weiteren Verfahren ergaben sich Veränderungen, so dass mit Stand vom Mai 2022 nunmehr auch Wohnbauflächen in erheblichen Umfang durch den Entwurf ermöglicht werden sollen.

Durch die kontinuierliche Arbeit an der Erstellung des Bebauungsplans 3-61 unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden die Ziele des Bebauungsplanes folglich konkretisiert, ohne dass die Festsetzungsfähigkeit unmittelbar bevorstand. Dabei hat das Bezirksamt in der vergangenen Wahlperiode die BVV weder ausreichend informiert noch genügend beteiligt, so dass sich für den erreichten Entwurfsstand keine politische Mehrheit in der BVV im Hinblick auf  eine zukünftige Festsetzung abbildet.

Vor diesem Hintergrund sollte die Verlängerung der Veränderungssperre 3-61/17 die weitere Arbeit des Bezirksamtes an dem Bebauungsplan für ein Jahr absichern. In dieser Zeit sollten die nächsten Erarbeitungsschritte zur Konkretisierung des Standorts eines Gymnasiums, die Sicherung und Erweiterung der Grün- und Freiflächen sowie die Verständigung über Art und Umfang eines künftigen Wohnungsbaus in einem urbanen Gebiet erfolgen. Zugleich hätte die Beteiligung der BVV Pankow nachgeholt werden können, um einen mehrheitsfähigen Entwurf zu erhalten.

An dieser Aufgabenstellung hat sich zunächst nichts geändert. Die zugleich steigende Unterversorgung mit Schulplätzen und der Mangel an Wohnraum erfordern unverändert ein zielgerichtetes und vor allem gemeinsames Handeln der Akteur*innen. Es ist weiterhin die Aufgabe des Bezirksamtes in diesem Bereich einen gut geeigneten Schulstandort für eine Oberschule bzw. ein Gymnasium durchzusetzen, die Grün- und Freiflächen im Verbund zu erhalten und zu gestalten sowie Wohnungsbau zu ermöglichen.

Mit der Entscheidung gegen die Verlängerung der Veränderungssperre hat sich die BVV Pankow also vor allem für eine größere Mitsprache als bisher und für die Übernahme von mehr Verantwortung entschieden. Hierfür ist ein geeignetes Verfahren erforderlich, welches gleichermaßen transparent ist und die nunmehr verstärkt bei der BVV befindliche Verantwortung widerspiegelt.

Das vorgeschlagenen Steuerungsgremium hat sich bei vielen Vorhaben als Instrument zur Klärung der Sachverhalte und zur Beschleunigung von Prozessabläufen bewährt, die sonst im Nebeneinander der vielen Verwaltungsabläufe unterzugehen drohen. Mit dieser Art der Priorisierung zur beschleunigten Abstimmung und Festsetzung des B-Plans 3-61 bekommt der Prozess ein klares Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Aufgaben innerhalb der Verwaltung. Auf diese Weise wird vor allem auch die Einbindung der Interessen des Eigentümers sichergestellt und seinen zeitlichen Vorstellungen wird Rechnung getragen, so dass die von ihm angebotene einvernehmliche Lösung auf Augenhöhe zügig gemeinsam erarbeitet werden kann. Mit diesem Vorgehen werden die starren Grenzen herkömmlicher Prozesse verlassen und ein offenes und schnelleres Vorgehen ermöglicht.