Ein*e Queerbeauftragte*r in Pankow für mehr Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt

Drs. IX-0283

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion und FDP


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Stelle einer*s Queerbeauftragten im Bezirksamt zu schaffen.

Die*der Queerbeauftrage dient als Ansprechperson im Sinne der Initiative "Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt" (IGSV) des Landes Berlin und setzt sich für die Umsetzung der dort genannten Ziele ein. Dem Beschluss des Rates der Bürgermeister Nr. R-556/2019 entsprechend, soll die Stelle einen Umfang von mindestens 75% besitzen.

Die*der Beauftragte soll zur Umsetzung von mehr Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt mindestens folgenden Aufgaben wahrnehmen:

  1. einen Aktionsplan zur Stärkung der Akzeptanz von queeren Menschen und zur Bekämpfung aller Arten von Queerfeindlichkeit unter Einbindung von aktuellen gesellschaftlichen Trends und gesetzlichen Entwicklungen umsetzen, weiterentwickeln und kontinuierlich anpassen. In diesem Rahmen sollen Vorhaben und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von queeren Menschen im Bezirk, zum Abbau vorhandener Diskriminierung und zur Bekämpfung queerfeindlicher Gewalt erarbeitet und umgesetzt werden.
  2. das Bezirksamt, die Fachämter und die Serviceeinheiten in der Queerpolitik beraten.
  3. zu Vorhaben, Programmen, Maßnahmen und Entscheidungen des Bezirksamtes, die ihren/seinen Aufgabenbereich berühren, Stellung nehmen.
  4. mit allen Fachämtern und Serviceeinheiten im Bezirksamt Pankow, mit Queerbeauftragten in anderen Bezirken sowie mit in Pankow gesellschaftlich relevanten Gruppen, freien Trägern und Betrieben zusammenarbeiten und diese vernetzen.
  5. die Öffentlichkeit über Angelegenheiten ihres/seines Aufgabenbereichs informieren und Ansprechperson für die Beschäftigten im Bezirksamt und die Bürger*innen in Pankow sein.
  6. dem Bezirksamt Empfehlungen zur Verbesserung der Gleichberechtigung von queeren Personen geben und berechtigt sein, einzelne Fachämter und Serviceeinheiten innerhalb einer angemessenen Frist zur Stellungnahme im Aufgabenbereich aufzufordern.
  7. in Angelegenheiten, die queere Belange berühren, über das Bezirksamt Vorlagen zur Kenntnisnahme in die Bezirksverordnetenversammlung einbringen. Die Beauftragte* soll jährlich dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung zur Lage der queeren Menschen in Pankow Bericht erstatten.
  8. bei Anträgen, die queere Belange berühren, in die Fachausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung eingeladen und dort angehört werden.

Das Bezirksamt wird ersucht, die Stelle der*des Queerbeauftragten bei der Verteilung von zukünftigen im Rahmen der Haushaltsdurchführung des Landes Berlin zusätzlich zur Verfügung gestellten Stellen zu priorisieren und den Stellenbedarf über die Arbeitsgruppe Ressourcensteuerung einzubringen.

Die mit der Stelle der*des Queerbeauftragten verbundenen Haushaltsmittel sollen durch das Bezirksamt ermittelt und in allen zukünftigen Haushaltsentwürfen eingeplant werden.

Bis zur Schaffung einer neuen Stelle sollen mindestens die Aufgaben 1., 3., 5. und 8. durch die Antisemitismus- und Antidiskriminierungsbeauftragte im Bezirksamt Pankow wahrgenommen werden.

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow hat den Anspruch, die Selbstbestimmung aller Menschen zu ermöglichen, Vielfalt wertzuschätzen und die Akzeptanz von und den Respekt vor Verschiedenheit zu fördern. Bis auf die Dimension der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität, die bislang ausschließlich unter dem Aspekt der Antidiskriminierung betrachtet wird, werden im Bezirksamt Pankow alle wesentlichen Vielfaltsdimensionen vollumfänglich durch Beauftragte abgebildet. Um das bestehende Diversity-Team der Pankower Beauftragten zu vervollständigen, ist es wichtig, dass nun auch diese Vielfaltsdimension angemessen und über den Aspekt der Antidiskriminierung hinaus in der Pankower Verwaltungsstrukturen berücksichtigt wird. So stärken wir für alle Menschen in Pankow, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, ihrem Geschlecht oder ihrer Geschlechtsidentität die Chance auf gleichberechtigte Teilhabe.

Pankow ist und bleibt ein vielfältiger Bezirk, in dem Menschen unabhängig von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität ein Zuhause finden. Als Teil der Regenbogenstadt Berlin verfügt unser Bezirk über vielfältige queere Szenen, deren Entwicklung viele Jahrzehnte zurückreicht. LSBTIQ* in ihren vielen verschiedenen Lebens- und Familiensituationen fühlen sich hier wohl und dies soll auch in Zukunft so sein. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die öffentliche Verwaltung ihre Belange bestmöglich adressiert und unterstützt. Mit der Ausplanung einer Stelle und Einstellung einer*s bezirklichen Queerbeauftragten wird sichergestellt, dass queere Belange sowohl innerhalb des Bezirksamtes als auch in der Bezirksgesellschaft eine starke Stimme und Unterstützerin erhalten.

Das Land Berlin hat mit der in einem partizipativen Prozess erarbeiteten Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt" (IGSV) die-sem Anspruch Rechnung getragen. Die IGSV aus dem Jahr 2019 richtet sich an alle in Berlin lebenden Menschen und bildet in Form eines Aktions- oder Maßnahmenplans die politische Klammer für die Arbeit der Berliner Verwaltung zu LSBTIQ*-Themen. Gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses (DS 18/1434) soll die IGSV durch bezirkliche Maßnahmen flankiert und unterstützt werden. In den Bezirksämtern ist für die Umsetzung der IGSV eine Ansprechperson zu benennen. Der Rat der Bürgermeister*innen (RdB) hat bereits im Jahr 2019 darauf hingewiesen, dass für die Ansprechpersonen der Bezirke die Schaffung von jeweils einer Stelle mit einem Umfang von 75% erforderlich sei (RdB-Beschluss Nr. R-556/2019). Es geht nun darum, die genannten und durch den RdB beschlossenen Ziele zügig umzusetzen und die Voraussetzungen für eine zielgerichtete und effektive Aufgabenwahrnehmung des Bezirksamtes zu gewährleisten.