Geregeltes Verfahren zur Benennung nach historischen Persönlichkeiten

Drs. IX-0374

Antrag der Linksfraktion 


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, das Verfahren für die Benennung nach historischen Persönlichkeiten in folgender Weise zu gestalten:

1. Vorschläge für die Benennung von Straßen, öffentlichen Orten und Einrichtungen können von Bürger*innen über das Büro für Bürger-Beteiligung eingereicht werden. Außerdem hat der Frauenbeirat Pankow ein Vorschlagsrecht (unter Berücksichtigung der Drs. VI-1032). Das Büro für Bürger-Beteiligung quittiert den Eingang und weist die Einreicher*innen auf das weitere Verfahren hin und informiert über die sich daraus ergebenden Beteiligungsmöglichkeiten.

2. Das Büro für Bürger*innen-Beteiligung informiert die BVV-Fraktionen, das Straßen- und Grünflächenamt beziehungsweise das für eine Einrichtung zuständige Fachamt, den Frauenbeirat Pankow, den Bezirksbeirat für Partizipation und Integration, das Amt für Weiterbildung und Kultur (Museum Pankow).

3. Das Straßen- und Grünflächenamt beziehungsweise das für eine Einrichtung zuständige Fachamt, der Frauenbeirat Pankow, der Bezirksbeirat für Partizipation und Integration und das Amt für Weiterbildung und Kultur (Museum Pankow) unter Beteiligung der Gedenktafelkommission prüfen und bewerten die Benennungsabsicht unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten:

  • Straßen- und Grünflächenamt: Vorgaben des Berliner Straßengesetzes und der AV Benennung
  • das für eine Einrichtung zuständige Fachamt: Bewertung des Benennungsvorschlag aus Sicht des Fachamtes
  • Frauenbeirat Pankow: Belange der Gleichstellung der Geschlechter
  • Bezirksbeirat für Partizipation und Integration: Belange der Diversität
  • Amt für Weiterbildung und Kultur (Museum Pankow) unter Beteiligung der Gedenktafelkommission: historisch-kritische Bewertung der Persönlichkeit

4. Die Voten / Bewertungen werden vom Büro für Bürger-Beteiligung gesammelt an den Ausschuss für Weiterbildung und Kultur übergeben, der ein Votum über den Benennungsvorschlag abgibt.

5. Nach einem positiven Votum legt das Bezirksamt (Straßen- und Grünflächenamt) der BVV eine Vorlage zur Beschlussfassung über die Benennung vor.

6. Nach einem Beschluss der BVV führt das Bezirksamt das Benennungsverfahren durch.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, über dieses Verfahren auf der Website des Bezirks zu informieren.

Begründung:

Das derzeitige Verfahren zur Bearbeitung von Benennungsvorschlägen ist weder für Mitglieder der BVV noch für Bürger*innen einfach durchschaubar noch eindeutig. Zugleich laufen zum einen Prozesse zur Benennung ohne öffentliche/demokratisch legitimierte Begleitung und zum anderen werden Anträge zu Benennungen in den Gremien der BVV beraten.

Die wichtigste Veränderung, die wir mit diesem Regelwerk vorschlagen, ist, dass die Initiator*innen-Rolle bei den Bürger*innen und beim Frauenbeirat liegt. Das bewegt diese Angelegenheit aus dem Wettbewerb der Fraktionen und schützt das Ansehen historischer Persönlichkeiten vor politischer Vereinnahmung. Außerdem vereinfacht dies das Verfahren, da eine persönliche Ansprechpartner*in (analog zur „Vertrauensperson“ BezVG §§ 44-47) den Prozess begleitet.

Der Vorschlag berücksichtigt zudem die Ansprüche an die Einführung eines geordneten Verfahrens. Es besteht aus oben genannten Gründen ein Regelungsbedarf. Das Verfahren ist so einfach wie möglich gehalten und stellt über Abläufe und Rollen der Beteiligten im Prozess Transparenz her.

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