Gesetzliche Absicherung von Mieterbeiräten bei landeseigenen Wohnungsunternehmen

Mieten- und Wohnungspolitik

Drs. IX-0380

Antrag der Linksfraktion 


Die BVV möge beschließen:

Die BVV des Bezirks Pankow unterstützt die langjährige Forderung nach einer gesetzlichen Absicherung der Mitwirkung und Mitgestaltung von Mieterbeiräten bei landeseigenen Wohnungsunternehmen zur Stärkung der Interessen von Mieterinnen und Mietern. Zu diesem Zweck muss das Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG) dringend novelliert werden, wie es bereits in der letzten Legislatur geplant war. 

Die BVV des Bezirks Pankow fordert daher das Bezirksamt auf, sich gegenüber dem Berliner Senat für eine Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes einzusetzen, die die Mitwirkung und Mitgestaltung von Mieterbeiräten im Gesetz verankert und die allgemeinen Beteiligungsrechte auch für die Mieterräte verbessert.

Begründung:

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) sind mit ihren berlinweit 340.000 Wohnungen Anker der sozialen Wohnraumversorgung. Im Sinne einer sozialen, demokratischen und ökologischen Unternehmenspolitik muss neben einer sozialen Bestandsbewirtschaftung und bezahlbarem Neubau, auch die umfassende Mitbestimmung von Mieterinnen und Mietern in den Unternehmen verankert werden.

Nach dem Mietenvolksentscheid 2015 und der Einführung des Wohnraumversorgungsgesetzes wurden unternehmensweite Mieterräte etabliert, die mit einem Sitz in den jeweiligen Aufsichtsräten der Unternehmen vertreten sind. Ihre Beteiligungsrechte sollten verstärkt werden. 

Auf Quartiersebene verfolgen die Mieterbeiräten eine lokale Interessenvertretung mit dem Ziel, die Wohnsituation und -qualität in den Quartieren in sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Fragen zu gestalten und zu verbessern und die Mieterinnen und Mieter vor Ort in die aktive Gestaltung ihres Quartiers einzubeziehen. Damit tragen die Mieterbeiräte zum partizipativen und beteiligungsorientieren Politikansatz des Bezirks bei. Die BVV sieht es daher als notwendig an, die Mieterbeiräte im Wohnraumversorgungsgesetz gesetzlich zu verankern.