Hinterlandmauer im Mauerpark für Graffitikunst offenhalten
Drs. IX-1015
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen der Grün Berlin GmbH dafür einzusetzen, dass während der anstehenden Sanierungsarbeiten im Mauerpark die Hinterlandmauer auf dem "Berg" weiterhin für Graffitikunst zugänglich bleibt. Es soll sichergestellt werden, dass eine Durchwegung eingerichtet wird, welche es Künstler*innen ermöglicht, die Mauer auch während der Bauphase legal zu nutzen.
BV Maximilian Schirmer, BV Maria Bigos
Begründung:
Die Hinterlandsmauer hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Ort der urbanen Kunst entwickelt. Sie ist nicht nur ein Raum der freien künstlerischen Entfaltung, sondern auch ein Teil der kulturellen Identität des Bezirks Pankow. Graffitikünstlerinnen nutzen die Fläche, um legale und vielfältige Kunstwerke zu schaffen, die sowohl für die lokale Gemeinschaft als auch für Besucherinnen von Bedeutung sind.
Die geplanten Sanierungsarbeiten dürfen die kulturelle und künstlerische Nutzung dieser Fläche nicht einschränken. Eine temporäre Schließung der Mauer für Graffitikunst würde den Zugang zu einem wichtigen Ort der Jugend- und Subkultur beschränken. Zudem könnte eine längerfristige Sperrung zu einer unerwünschten Verlagerung illegaler Graffitiaktivitäten führen.
Durch eine gezielte Durchwegung kann während der Bauarbeiten gewährleistet werden, dass die Hinterlandsmauer für Graffitikünstler*innen weiterhin zugänglich bleibt, ohne die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu behindern. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der kulturellen Vielfalt im öffentlichen Raum dar.