Kein Kampfsport für Neonazis in Pankow

Drs. IX-0959

Das Bezirksamt wird ersucht, die Nutzung öffentlicher Sportanlagen durch rechtsradikale Gruppen (wie beispielsweise der III. Weg) dauerhaft zu unterbinden.

Hierzu müssen folgende Maßnahmen umgehend (spät. bis zum 01.09.2024) umgesetzt werden oder sich in der Umsetzung befinden:

Anpassung der Haus- und Nutzungsordnung für öffentliche Sportanlagen (insbesondere Kissingenstadion, Sportanlage Rennbahnstraße und Panke-Sportplatz in Buch) dahingehend, dass gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nicht geduldet wird und bekannte Neonazis des Hauses verwiesen werden. Sofortige Anwendung der „Haus- und Nutzungsordnung für öffentliche Sportanlagen“ insbesondere der Punkt 10 bei allen Sportanlagen:

"Nutzenden sowie Besucherinnen und Besuchern der Sportanlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten. Darunter fällt u. a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung. Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis von der Sportanlage und ggf. mit Hausverbot geahndet."

Diese Hausordnung muss umgehend Anwendung finden. Auch der § 86a StGB muss unmittelbare Anwendung finden. Darüber hinaus ist mit den Vereinen eine Erweiterung der Hausordnung vorzubereiten, die sich auf bekannte Neonazis und ihre Organisationen ausweitet und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nicht duldet.

Regelmäßige Schulung des Sportanlagenpersonals und der Sportvereine im Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und im Umgang mit gewaltbereiten Neonazis.

Darüber hinaus bedarf es einer regelmäßigen Rücksprache mit dem Personal, den Sportvereinen und den Betroffenen, um die Lage zu bewerten und ggf. weiterführende Maßnahmen zu ergreifen. Der zuständige Fachausschuss ist regelmäßig über die durchgeführten Maßnahmen zu unterrichten.

Weiterhin müssen die Anwohnenden und (individuelle) Sportler*innen Informationen zum Umgang mit rechtsradikalen Gruppen auf öffentlichen Sportanlagen erhalten.

 

BV Dr. Jaana Stiller, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer

Begründung:

Der III. Weg trainiert regelmäßig in Pankower Sportanlagen – unter anderem auf dem Sportplatz Kissingenstraße. Andere Fälle sind z.B. bei den Sportanlagen Rennbahnstraße und Panke-Sportplatz in Buch bekannt. Die Mitglieder der Kleinstpartei tragen dabei entsprechende T-Shirts und führen Kampfsporttrainings durch. Gleichzeitig nehmen die Übergriffe durch rechtsradikale Schlägertrupps immer weiter zu. Die öffentlichen Sportanlagen dürfen nicht dafür genutzt werden, um Gewalt und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vorzubereiten und zu trainieren.

Nach mehrfacher mündlicher Nachfrage und einer kleinen Anfrage (KA-0859/IX) hat sich an der aktuellen Situation nichts geändert. Die möglichen Maßnahmen, die beschrieben wurden, wurden teilweise nicht umgesetzt oder haben kein Ergebnis gebracht.

Es ist nicht hinzunehmen, dass seit 2022 bekannt ist, dass gewaltbereite Neonazis in Pankow auf öffentlichen Sportanlagen die gezielte Gewalt gegen alles, was nicht in ihr menschenverachtendes Weltbild passt, trainieren und der Bezirk Pankow es nicht schafft, dies dauerhaft zu unterbinden.