Neuzuschnitt des LSG „Blankenfelde“

Drs. IX-0347

Gemeinsamer Antrag der Fraktion der SPD und der Linksfraktion 


Die BVV möge beschließen:

Die Teilfläche des Botanischen Volksparkes Blankenfelde, die derzeit im LSG Blankenfelde liegt, wird aus dem LSG ausgegliedert. Die Grenzen des LSG werden entsprechend neu gezogen.

Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich alle notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses zu unternehmen.

Begründung:

Gegenwärtig sind rund 2/3 der Gesamtfläche des Botanischen Volksparkes Blankenfelde (BVB) Bestandteil des LSG Blankenfelde und fallen in die Zuständigkeit des Amtes für Umwelt und Natur; gleichzeitig ist die gesamte Fläche des BVB (mit Ausnahme des Kleinen Zingerteiches) als Gartendenkmal ausgewiesen, für das als solches die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig ist; und das Grünflächenamt schließlich ist für die Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung der BVB zuständig. Drei verschiedene Ämter der bezirklichen Verwaltung kümmern sich also um ein und dieselbe Fläche – und das mit zum Teil gegenläufigen Zielvorstellungen. So ist beispielsweise eine Weiterentwicklung des Arboretums oder des sogenannten „Süd-Ost-Europa-Waldes“ auf LSG-Flächen unmöglich, weil dies ex definitionem eine Neu- oder Nachpflanzung von „gebietsfremden Arten“ erfordert, die aber nach §§ 3(1), 4(3), 6(1) der Schutzgebietsverordnung (LSG VO) nicht erlaubt ist. Die denkmalgerechte Wiederherstellung des Eichen-Hainbuchen-Pflanzensoziotopes oder die Neupflanzung von klimaresilienten Arten ist auf 2/3 der Fläche des BVB derzeit nach LSG VO ausgeschlossen.

In Interesse der Erhaltung des BVB als Erholungsort und der Weiterentwicklung als Bildungsort sollte diese administrative Selbstblockade der Pankower Verwaltung durch die BVV umgehend beendet werden.