Schadensersatz in der Botanischen Anlage Blankenfelde

Drs. IX-0351

Gemeinsamer Antrag der Fraktion der SPD und der Linksfraktion 


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, 

mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber der Grün Berlin GmbH für durch mangelnde Wartung und/ oder Reparaturen entstandene Mängel bzw. Schäden in der Botanischen Anlage Blankenfelde zu prüfen und entsprechende Ansprüche geltend zu machen.

Besonderes Augenmerk ist dabei auf Folgendes zu legen:

  • Beschädigung der Grundwasserpumpe zur Bewässerung zu der Anlage sowie daraus entstandene Folgeschäden;
  • Schäden durch die bauliche Vernachlässigung der Hochgewächshäuser.

Darüber hinaus sind etwaige Ansprüche hinsichtlich der Plünderung des Pflanzenbestandes in den Gewächshäusern zu prüfen und gerichtlich geltend zu machen.

Begründung:

Die Grün Berlin GmbH hatte im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses mit dem Bezirksamt Pankow für die Pflege, Wartung und Instandhaltung der Botanischen Anlage Blankenfelde Sorge zu tragen. In diesem Zusammenhang war die Grün Berlin GmbH auch für die Instandhaltung der baulichen Anlagen auf dem Gelände zuständig.

Dieser Aufgabe ist die Grün Berlin GmbH jedoch über mehrere Jahre nicht ausreichend nachgekommen. Weder wurden Schäden dem Beirat bzw. dem Bezirksamt in geeigneter Weise angezeigt, noch wurden diese behoben. Durch die nicht erfolgten Reparaturen haben sich zwischenzeitlich Folgeschäden ergeben, die nun der Bezirk zu beseitigen hat.

Pumpe: Im Falle der Grundwasserpumpe besteht nach Angaben der ansässigen Initiativen seit mehreren Jahren ein Problem bei der Wiederinbetriebnahme nach den Wintermonaten. Um dieses Problem zu umgehen, wurde die Pumpe elektronisch überbrückt, was zu einer Überhitzung geführt hat. Aufgrund dieser Überhitzung ist zwischenzeitlich der Pumpenschacht beschädigt und unbrauchbar. In der Folge muss ein neuer Brunnen gebohrt und die Pumpe ersetzt werden. Bis zur erfolgten Reparatur muss übergangsweise Trinkwasser genutzt werden, um eine Bewässerung der Botanischen Anlage zu ermöglichen.

Hochgewächshäuser: Im Falle der Hochgewächshäuser zeigt sich deutlich, dass eine mangelnde Wartung bzw. Instandhaltung die Bausubstanz sowie die dortigen Anlagen massiv geschädigt hat und ursächlich für verschiedene Folgeschäden ist:

  • Defekte Beregnungsanlage: Eine adäquate Bewässerung der in den Gewächshäusern untergebrachten Pflanzen ist aufgrund der defekten Beregnungsanlage nicht gewährleistet. Infolgedessen sind bereits Abgänge im Pflanzenbestand zu verzeichnen. Eine Dokumentation hinsichtlich der Reparatur der Anlage liegt in den Unterlagen, die die Grün Berlin GmbH dem Bezirksamt zur Verfügung gestellt hat, nicht vor.
  • Defekte Verschattungsanlage: Weiterhin ist die Temperaturregulation im mittleren Teil der Hochgewächshäuser durch die defekte Verschattungsanlage nicht mehr möglich. Dies führt einerseits zur Beschädigung der dort untergebrachten Pflanzen und birgt andererseits die Gefahr weiterer Schäden bei Absinken der Außentemperaturen im Herbst und Winter. Hierzu finden sich keine Hinweise auf eine adäquate Wartung oder Reparaturabsicht der Grün Berlin GmbH in der vorliegenden Dokumentation.
  • Undichtes Glasdach: Daneben dringt durch das defekte Glasdach massiv Wasser in die Gewächshäuser ein. Hierdurch kommt es zu Wasserschäden am Mauerwerk und in der Besuchertoilette, die zwischenzeitlich gesperrt werden musste, sowie zur Moosbildung an besonders betroffenen Stellen innerhalb des Gewächshauses. Aufgrund der augenscheinlich schon länger bestehenden Problematik, sind die entstandenen Folgeschäden erheblich. Auch hierzu finden sich keine Hinweise auf eine adäquate Wartung oder Reparaturabsicht der Grün Berlin GmbH in der vorliegenden Dokumentation.
  • Pflanzenbestand: Etwa in den Jahren 2016/17 wurde mehr als die Hälfte des Pflanzenbestandes der Gewächshäuser von der Grün Berlin GmbH mit der Begründung entnommen, dass die Gewächshäuser von Anfang an zu dicht bepflanzt worden seien. Diese Begründung wurde schon damals seitens des Beirates bezweifelt und seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Pankow (SGA) fachlich angezweifelt. Der Verbleib wertvoller Pflanzen, etwa der bis zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Baumfarne, ist trotz Nachfragen des SGA beispielsweise bis heute ungeklärt. Nach dem Ende der Beauftragung der Grün Berlin GmbH sind aus dem spärlichen Bewuchs, der in den Gewächshäusern noch übrig war, augenscheinlich weitere Pflanzen verschwunden, obwohl die Gewächshäuser nicht mehr öffentlich zugänglich waren. Ob dies noch vor dem Jahresende 2021 geschah, ist von heute aus nicht mehr festzustellen.  

Die oben aufgeführten Schäden sind alle samt in der Zeit aufgekommen, in der die Grün Berlin GmbH für die Pflege und Wartung der Botanischen Anlage zuständig war. Diese Schäden wurden von der Grün Berlin verschwiegen und nicht behoben. Für die Reparatur und Beseitigung der Folgeschäden entstehen dem Bezirk nun massive Kosten, die weder absehbar waren noch im Bezirkshaushalt abgebildet sind. Da die Grün Berlin GmbH durch Untätigkeit bzw. Fahrlässigkeit als Verursacherin dieser Kosten anzusehen ist, ist sie entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.