Schulentwicklung in räumlichen Grenzen – Ermöglichungskultur entwickeln

Bildung

Drs. IX-0271

Gemeinsamer Antrag der Fraktion der SPD und der Linksfraktion 


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Schulen bei ihrer Schulentwicklung positiv zu begleiten und erforderliche Veränderungen zu ermöglichen.

Als Grundlage dafür soll der Bezirk ein Verfahren entwickeln, mit dem die Anliegen von Schulen hinsichtlich (baulicher) Veränderungen am Schulstandort (in Schulgebäuden oder auf Schulaußenflächen) in absehbaren Zeiträumen bearbeitet, bewertet und umgesetzt werden können. Dieser Prozess soll -falls notwendig- die Einbindung mehrerer Fachbereiche im Bezirksamt ermöglichen und verbindliche Zeitfenster für Rückmeldungen an Schulen vorsehen.

Am Ende dieser Prozessentwicklung soll ein Antragsverfahren stehen, innerhalb dessen Schulen begründbare Anliegen im Sinne der Schulentwicklung an das Bezirksamt herantragen können und vom Bezirk positiv bei der Umsetzung dieser Anliegen begleitet werden. Bei Anliegen, die als nicht genehmigungsfähig eingestuft werden, hat das Bezirksamt diese Entscheidung ausführlich zu begründen und alternative Realisierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Die Ergebnisse der Arbeiten des Bezirks zur Gestaltung des oben beschriebenen Prozesses sind in den zuständigen Ausschüssen vorzustellen. Des Weiteren ist ihnen die Möglichkeit zur Kommentierung dessen einzuräumen.

Nach Abschluss der Arbeiten sollen die Pankower Schulen über das Verfahren proaktiv durch das Bezirksamt informiert werden.

Begründung:

Schulentwicklung ist oft eng mit baulichen Maßnahmen verzahnt, denn sie hat häufig Konsequenzen für die Nutzung und Ausgestaltung von Räumen und Außenflächen.

Welche Schwerpunkte eine Schule für ihre Entwicklung setzt, verankert sie in ihrem Schulprogramm, dass unter Beteiligung aller an Schule Beteiligten entsteht und in Abstimmung mit den schulischen Gremien – insbesondere der Schulkonferenz – weiterentwickelt wird. Teile des Schulprogramms finden sich darüber hinaus in den Schulverträgen der Schule mit der Pankower Außenstelle der Senatsbildungsverwaltung (Schulaufsicht) wieder. Somit bildet das Schulprogramm die zentralen Schwerpunkte und den Handlungsrahmen einer Schule ab.

Um bestimmte Entwicklungsprozesse realisieren zu können, bedarf es jedoch häufig baulicher Veränderungen am Schulstandort - sei es die Einrichtung von Bibliotheken, Lernwelten, Werkstätten oder modern gestalteter Schulgärten. Die erforderlichen baulichen Veränderungen, die sich aus den Schulprogrammen ergeben, sind jedoch durch den Schulträger (Bezirk) umzusetzen. Hier zeigten sich in den vergangenen Jahren häufiger Herausforderungen hinsichtlich der Ermöglichungskultur und Umsetzungsbereitschaft, der Einbindung der Schulgemeinschaft und der Kommunikation zwischen dem Bezirksamt und der Schulgemeinschaft. Schulentwicklung darf aber nicht an notwendigen baulichen Herausforderungen und Kommunikationsbarrieren scheitern.

Im Bezirk soll daher ein Prozess etabliert werden, der dazu dient, die Anliegen von Schulen wohlwollend zu begleiten und Projekte realisierbar zu machen. Verwaltungsintern eignet sich hierbei z.B. die Erarbeitung von Matrices oder Entscheidungsbäumen, um die Antragsprüfung zu erleichtern sowie Techniken des „Designe Thinking“. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang Projekte, die eine moderne Unterrichtsgestaltung ermöglichen - z.B. die Nutzung von Fluren als pädagogische Flächen - und solche Projekte, die im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zu einer nachhaltigen und ökologisch orientierten Lebensführung befähigen.

Aufgrund der wichtigen Funktion von Schulaußenflächen als Freizeit- und Erholungsflächen und ihrer gleichzeitigen Bedeutung als zusätzliche pädagogische Fläche, darf auch die Umgestaltung von Schulaußenflächen dabei nicht außer Acht gelassen werden. So sind z. B. die Einrichtung von Kochwerkstätten oder die Entsieglung von Schulaußenflächen zur Realisierung von Schulgärten an Bestandsschulen durch unkonventionelle und moderne Konzepte wichtige Schlüsselelemente, um allen Pankower Schülerinnen und Schülern das Wissen und die Kenntnisse zu vermitteln, die sie für eine nachhaltige Lebensgestaltung dringend benötigen. Darum sind entsprechende Anträge von Schulen wohlwollend und innerhalb eines klaren und nachvollziehbaren Verwaltungs-Prozesses zu begleiten.

Schulen sollen innerhalb dieses Verfahrens die Möglichkeit erhalten, (bauliche) Veränderungen am Schulstandort beantragen zu können. Das zu entwickelnde Verfahren soll nachfolgend aufgeführte Aspekte berücksichtigen:

Als bearbeitungsfähige Anliegen sollen solche gelten, die seitens der antragstellenden Schulen anhand ihrer Schulprogramme und/ oder Schulkonferenzbeschlüsse begründet werden können. Die daraus resultierenden notwendigen Veränderungen sollen vom Bezirksamt innerhalb eines eindeutigen Verfahrens priorisiert, bearbeitet, beschieden und umgesetzt werden. Innerhalb eines definierten Zeitraumes soll eine proaktive Kontaktaufnahme zum Antragsgegenstand sowie zur Einschätzung des Bezirksamtes mit der antragstellenden Schule erfolgen.

Im Zuge des Antragsverfahrens soll das Bezirksamt der antragstellenden Schule gegenüber, unter Berücksichtigung nachstehender Aspekte Stellung nehmen:

  • Benennung des zuständigen Ressorts/ Fachbereiche und Ansprechperson zum Antragsgegenstand im Bezirksamt;
  • Benennung bestehender Herausforderungen für das beantragte Anliegen;
  • Einschätzung zur zeitlichen Umsetzung (falls notwendig mit schrittweiser Staffelung);
  • Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur Realisierung des beantragten Anliegens (inkl. Zusammenstellung einer Check-Liste für die Schulgemeinschaft);
  • Möglichkeiten zur Einbindung und Unterstützung der Schulgemeinschaft;
  • Anknüpfungspunkte zur Beschaffung von Fördermitteln inkl. Benennung von Ansprechpersonen.

Bei Projekten, deren Umsetzung als nicht realisierbar eingestuft wird, soll den Schulgemeinschaften eindeutig vermittelt werden, worin diese Einschätzung sich begründet und welche Alternativen zu dem beantragten Vorhaben bestehen.