Strandbad Weißensee bei der Bewältigung der erhöhten Grundsteuer unterstützen
Drs. IX-1101
Das Bezirksamt wird ersucht, das Strandbad Weißensee bei der Bewältigung der massiv erhöhten Grundsteuer zu unterstützen. Hierfür wird das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass das Land Berlin die horrenden Kosten für die Erhöhung der Grundsteuer für das Strandbad Weissensee übernimmt, um den weiteren Betrieb des Strandbads sicherzustellen und mögliche Preiserhöhungen gegenüber den Kunden oder das Ausbleiben wichtiger Sanierungsmaßnahmen zu verhindern.
Einreichende: BV Susanne Kühne, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer
Begründung:
Das Strandbad Weißensee ist ein beliebter und hoch frequentierter städtischer Naherholungsort in Pankow-Weißensee und ein beliebter Badeort für viele Pankower*innen – auch mit kleinem Geldbeutel.
Mit der Erhöhung der Grundsteuer um fast 5000% werden die Betreiber vor eine immense Herausforderung gestellt. Grund hierfür ist die seit Januar 2025 neu berechnete Grundsteuer, die – wie aus dem in der Berliner Morgenpost erschienenen Artikel “Grundsteuer-Wahnsinn in Pankow - Bangen ums Strandbad Weißensee” vom 14. Januar 2025 hervorgeht – einen Wert des Grundstücks in Höhe von 24 Millionen Euro als Berechnungsgrundlage heranzieht. Dies führt zu einer Erhöhung der bislang jährlichen Grundsteuer von 800 Euro auf 37.000 Euro. Dem Betreiber wird es so nicht mehr möglich sein, die Kosten für das Strandbad Weißensee weiterhin zu tragen. Erschwerend kommt hinzu, dass neben der Erhöhung der Grundsteuer auch laufende Kosten wie Personal und Sachkosten inflationsbedingt gestiegen sind. Um den Weiterbetrieb des Strandbad Weißensee weiterhin gewährleisten zu können, wären die Folgen eine Erhöhung der Eintrittsgelder für die Besucher oder der Verzicht auf geplante Sanierungsvorhaben des Strandbads.