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            <title>Linksfraktion in der BVV Pankow von Berlin: RSS-Feed</title>
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            <description></description>
            <language>de</language>
            <copyright>Linksfraktion in der BVV Pankow von Berlin</copyright>
            
            <pubDate>Wed, 23 Sep 2026 03:09:23 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Wed, 23 Sep 2026 03:09:23 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-112987</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 14:12:00 +0200</pubDate>
                <title>Kiezblock Arnimplatz - Bürger*innen beteiligen und über aktuellen Stand informieren</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/kiezblock-arnimplatz-buergerinnen-beteiligen-und-ueber-aktuellen-stand-informieren/</link>
                
                <description>Drs. IX-1457</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bezirksamt wird ersucht, bis zum Ende des Jahres 2026 die Anwohnenden des Arnimplatzes über den aktuellen Umsetzungsstand des Kiezblocks Arnimplatz durch einen Bürger*innenbrief und eine Kiezversammlung zu informieren. Bei der Kiezversammlung ist auch darzulegen, wie sich die geplanten Baumaßnahmen an den Brücken der Schönfließer Straße und Schönhauser Allee auf die Verkehrsberuhigung auswirken könnten und wie die dadurch veränderten Verkehrsflüsse sinnvoll in den Kiezblock Arnimplatz integriert werden können. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, die Beteiligung der Anwohnenden an der Ausgestaltung des Abschnitts zwischen der Paul-Robeson-Straße und Schönfließer Straße sowie Seelower Straße als Sackgasse mit Ortsbegehung bis Ende 2026 durchzuführen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende: </strong>BV Maria Bigos, BV Wolfram Kempe, BV Maximilian Schirmer</p>
<h4>Begründung:</h4>
<p>Der Beschluss zum Kiezblock Arnimplatz ist vier Jahre alt. Seitdem haben Erhebungen zum Durchgangsverkehr und eine umfassende Bedarfsanalyse stattgefunden. Auf dieser Basis wurde letztlich auch ein Verkehrskonzept entwickelt, dass schon schrittweise umgesetzt wird.</p>
<p>Das Verkehrskonzept sieht vor allem Einbahnstraßen vor. Um die Wirkung der Einbahnstraßen zu verstärken, ist geplant, die Parkplätze in der Czarnikauer Straße und Seelower Straße neu zu ordnen. Im westlichen Teil soll eine Fahrradzone entstehen, das heißt die Norwegerstraße, die Finnländische Straße, die Ueckermünder Straße und die Isländische Straße werden schrittweise zu Fahrradstraßen. Anlieger werden diese Straßen noch nutzen können. Alle anderen müssten ausweichen. Gleichzeitig gelten die Regeln für Fahrradstraßen, demnach Tempo 30 und besondere Rücksicht auf Radfahrende. Autos werden dazu angehalten, andere Straßen zu nutzen. Der Abschnitt der Paul-Robeson-Straße zwischen Schönfließer Straße und Seelower Straße soll zu einer Sackgasse umgebaut werden - wofür es eine gesonderte Beteiligung der Anwohnenden geben soll, die aber noch nicht erfolgt ist.</p>
<p>Im Alltag der Menschen sind die Umsetzungen aber noch nicht relevant spürbar, so dass sich Fragen mehren, ob der Kiezblock noch realisiert wird. Zudem werden die anstehenden Brückensanierungen an der Schönhauser Allee und der Schönfließer Straße den Verkehrsfluss bis 2030 verändern, so dass auch deshalb zunehmend Fragen zur Umsetzung des Kiezblocks aufkommen.</p>
<p>Diese Bauvorhaben müssen sinnvoll in die Umsetzung des Kiezblocks integriert werden, weil von dort einiges an Verkehr durch den Arnimkiez fließt. Außerdem gab es ein wenig Hin und Her zur Schivelbeiner Straße. Die Schivelbeiner Straße ist eine sogenannte "überörtliche Verbindungsstraße" und somit in Landeszuständigkeit. Der Bezirk kann mit ihr also nicht planen und sie ist deshalb auch nicht Bestandteil des Kiezblocks Arnimplatz.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Demokratie und Bürgerbeteiligung</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Verkehr</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112986</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 14:10:00 +0200</pubDate>
                <title>Bürgerbeteiligung und umfassende Information zum Bauvorhaben rund um den S-Bahnhof Greifswalder Straße sicherstellen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/buergerbeteiligung-und-umfassende-information-zum-bauvorhaben-rund-um-den-s-bahnhof-greifswalder-strasse-sicherstellen/</link>
                
                <description>Drs. IX-1456</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bezirksamt wird aufgefordert, für die geplanten Bauvorhaben auf den Grundstücken Greifswalder Straße 86 und Greifswalder Straße 168, ein umfassendes und transparentes Verfahren zur Information und Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der weiteren betroffenen Öffentlichkeit durchzuführen.</p>
<p>Dabei soll das Bezirksamt insbesondere:</p><ol><li><strong>öffentliche Informationsveranstaltungen</strong> zu den Bauvorhaben organisieren, auf der die Vorhaben, der aktuelle Planungsstand, die vorgesehenen Nutzungen, der weitere Zeitplan sowie die zu erwartenden Auswirkungen auf das Umfeld vorgestellt werden und Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner beantwortet werden;</li><li><strong>über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus geeignete Formen der Bürgerbeteiligung</strong> prüfen und umsetzen, damit Anwohnerinnen und Anwohner ihre Anregungen und Hinweise frühzeitig in den weiteren Planungsprozess einbringen können;</li><li>die <strong>Bürgerinitiative „Ecke Greifswalder“</strong> in den Informations- und Beteiligungsprozess einbeziehen und ihr die Möglichkeit geben, eigene Hinweise, Forderungen und Vorschläge zum Bauvorhaben einzubringen;</li><li>die Bürgerinnen und Bürger <strong>fortlaufend über den weiteren Fortgang des Vorhabens</strong> informieren. Dies soll insbesondere Informationen über wesentliche Planungsschritte, Genehmigungen, den voraussichtlichen Baubeginn, den Bauablauf sowie absehbare Auswirkungen auf Verkehr, Lärm, öffentliche Räume und die Versorgung im Umfeld umfassen;</li><li>gemeinsam mit der Vorhabenträgerin darauf hinwirken, dass <strong>Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Anwohnerinnen und Anwohner</strong> benannt werden und während der weiteren Planung und insbesondere während der Bauphase für Fragen und Beschwerden erreichbar sind;</li><li>zu prüfen, wie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung <strong>transparent dokumentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht</strong> werden können, insbesondere welche Hinweise und Anregungen aufgenommen, geprüft oder nicht berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen;</li><li>der BVV über die geplanten und durchgeführten Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zu berichten.</li></ol><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende: </strong>BV Maximilian Schirmer, BV Frederik Bordfeld, BV Maria Bigos</p>
<h4>Begründung:</h4>
<p>Ein Vorhaben dieser Größenordnung wird das unmittelbare Wohn- und Lebensumfeld im Kiez erheblich prägen. Es betrifft nicht nur die zukünftige Bebauung des Grundstücks, sondern auch Fragen der Freiraumgestaltung, der Verkehrs- und Erschließungssituation, der Nahversorgung, der Belastungen während der Bauphase sowie der langfristigen Entwicklung des Quartiers.</p>
<p>Gerade deshalb ist es wichtig, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht erst dann zu informieren, wenn wesentliche Entscheidungen bereits getroffen worden sind. Eine frühzeitige Beteiligung kann dazu beitragen, lokale Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Kiez in die weitere Planung einzubeziehen.</p>
<p>Dass bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung bei einem Vorhaben nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben sind, steht einer freiwilligen, weitergehenden Beteiligung durch das Bezirksamt nicht entgegen. Im Gegenteil: Bei einem städtebaulich und für den Kiez bedeutsamen Vorhaben ist es sinnvoll, vorhandene Möglichkeiten für Information, Dialog und Beteiligung umfassend zu nutzen.</p>
<p>Mit der <strong>Bürgerinitiative „Ecke Greifswalder“</strong> besteht zudem bereits eine lokale Interessenvertretung, deren Anliegen und Perspektiven in einen solchen Prozess einbezogen werden sollten. Die Beteiligung soll dabei ausdrücklich offen für alle interessierten Anwohnerinnen und Anwohner sowie weiteren Betroffenen sein.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Demokratie und Bürgerbeteiligung</category><category>Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112985</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 14:07:00 +0200</pubDate>
                <title>Keine rechtsextremen Strukturen auf Pankows Sportanlagen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/keine-rechtsextremen-strukturen-auf-pankows-sportanlagen/</link>
                
                <description>Drs. IX-1455</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bezirksamt Pankow wird ersucht,</p><ol><li>die auslaufenden Nutzungsverträge von Vereinen bzw. Personen, zu denen in der Vergangenheit Erkenntnisse über Verbindungen zu rechtsextremen Strukturen vorlagen, nicht automatisch zu verlängern, sondern vor einer Entscheidung über eine weitere Nutzung der Sportflächen und -räume eine umfassende Prüfung vorzunehmen;</li><li>dabei insbesondere zu prüfen, ob der Verein weiterhin sämtliche Voraussetzungen für die Nutzung öffentlicher Sportanlagen erfüllt. Hierzu gehören insbesondere:<ol><li>die Vertragstreue und Einhaltung des vereinbarten Nutzungszwecks,</li><li>die tatsächliche Auslastung und Belegung der überlassenen Räume,</li><li>die Einhaltung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) und der Haus- und Nutzungsordnung,</li><li>die weiterhin bestehende Förderungswürdigkeit des Vereins (hier muss ggf. auch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport einbezogen werden),</li><li>sowie die Frage, ob die konkrete Überlassung der Räume weiterhin im öffentlichen Interesse liegt;</li></ol></li><li>bei der Prüfung auch die wiederholten öffentlich dokumentierten Hinweise auf die Nutzung der Sportanlagen durch Personen aus der rechtsextremen Szene angemessen zu berücksichtigen und zu prüfen, ob und in welchem Umfang dadurch gegen vertragliche Verpflichtungen oder die geltenden Nutzungsregelungen verstoßen wird;</li><li>bei festgestellten Verstößen gegen den Nutzungsvertrag, die SPAN oder sonstige verbindliche Regelungen alle zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen und insbesondere eine Verlängerung des Nutzungsverhältnisses nicht vorzunehmen, sofern die Voraussetzungen hierfür nicht mehr erfüllt sind und ggf. fristgerecht zu kündigen;</li><li>im Falle einer Kündigung des Nutzungsvertrags die betreffenden Sportflächen und -räume nach den geltenden Vergabegrundsätzen neu zu vergeben und dabei anderen interessierten Sportvereinen und Sportorganisationen die Möglichkeit zu geben, sich um eine Nutzung zu bewerben;</li><li>im Falle einer Kündigung des Nutzungsvertrags die freiwerdenden Nutzungszeiten transparent und öffentlich, insbesondere über das Pankower Sportstättenportal, auszuweisen;</li><li>der Bezirksverordnetenversammlung über die Ergebnisse der Prüfung begründet zu berichten.</li></ol><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende: </strong>BV Dr. Jaana Stiller, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer</p>
<h4>Begründung:</h4>
<p>In den vergangenen Monaten wurden erneut bekannte Rechtsextreme, unter anderem aus dem Umfeld des „III. Wegs“, auf dem Gelände der Sportanlage Rennbahnstraße beobachtet. Auch im Kissingenstadion fanden entsprechende Trainings statt. Aktuelle Recherchen und Veröffentlichungen deuten darauf hin, dass rechtsextreme Strukturen auch auf Pankower Sportanlagen wieder stärker in Erscheinung treten.</p>
<p>Diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar. Öffentliche Sportanlagen dürfen keine Orte für die Vernetzung, den Aufbau oder die Verfestigung rechtsextremer Strukturen sein. Das Bezirksamt muss solche Entwicklungen ernst nehmen und darf sich nicht darauf beschränken, lediglich bestehende Regelungen zu kontrollieren.</p>
<p>Das Bezirksamt sollte deshalb bereits jetzt prüfen, ob die Verlängerung von Nutzungsverträgen mit Vereinen, in deren Umfeld rechtsextreme Strukturen festgestellt wurden, weiterhin im öffentlichen Interesse liegt und ob die bisher genutzten Räume nach Ablauf der Verträge anderen Sportvereinen oder Sportorganisationen zur Verfügung gestellt werden können.</p>
<p>Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Menschen allein aufgrund ihrer politischen Einstellung vom Sport auszuschließen. Entscheidend ist vielmehr, ob rechtsextreme Strukturen öffentliche Sportanlagen zur Vernetzung oder für entsprechende Aktivitäten nutzen und ob die jeweiligen Nutzer*innen sowie Vereine ihren Verpflichtungen aus Vertrag und Nutzungsordnung nachkommen. Bei der Vergabe sollte zudem berücksichtigt werden, welche Sportangebote in Pankow besonders gebraucht werden. Insbesondere Kinder-, Jugend- und Frauensport sowie Angebote für bislang unterrepräsentierte Gruppen sollten bei der Vergabe angemessen berücksichtigt und gestärkt werden.</p>
<p>Das Bezirksamt hat in den vergangenen Jahren bereits Maßnahmen ergriffen und Kontrollen durchgeführt. Wenn sich nun erneut zeigt, dass bekannte Rechtsextreme Pankower Sportanlagen nutzen, muss die bisherige Strategie überprüft und ggf. müssen neue, wirksamere Maßnahmen ergriffen werden. Öffentliche Sportflächen müssen allen Pankower*innen zur Verfügung stehen, nicht rechtsextremen Netzwerken.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Rechtsextremismus</category><category>Sport</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111628</guid>
                <pubDate>Wed, 10 Jun 2026 16:55:23 +0200</pubDate>
                <title> Resolution: Solidarität mit den Betroffenen – Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement gegen rechts entschieden verurteilen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/resolution-solidaritaet-mit-den-betroffenen-angriff-auf-zivilgesellschaftliches-engagement-gegen-rechts-entschieden-verurteilen/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag</description>
                <content:encoded><![CDATA[<h4><strong>Begründung der Dringlichkeit:</strong></h4>
<p>Von dem dieser Resolution zugrunde liegenden Vorfall haben die Fraktionen erst nach Ablauf der Frist zur regulären Einreichung Kenntnis erhalten (<a href="https://taz.de/Protest-gegen-die-AfD/!6184524/" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">taz-Artikel am 05.06.2026</a>). Eine Behandlung in dieser Sitzung ist geboten, da ein klares und zeitnahes Signal der demokratischen Kräfte notwendig ist und eine Behandlung in der folgenden Sitzung nach der Sommerpause dem Anliegen die gebotene Aktualität nähme.</p>
<h4><strong>Die BVV Pankow möge beschließen:</strong></h4>
<p>Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow verurteilt den tätlichen Angriff, der sich Anfang Juni 2026 in Berlin-Pankow (Blankenburg) am Rande einer Veranstaltung der AfD ereignet hat, auf das Schärfste. Angegriffen wurde die Anmelderin eines antifaschistischen Gegenprotests, eine langjährige Aktivistin der „Omas gegen Rechts“, die von einem Sympathisanten der AfD mit voller Wucht geschlagen wurde. Die Tatsache, dass sich der Angreifer anschließend von einer Gruppe AfD-Anhänger mit anerkennendem Schulterklopfen empfangen ließ, verdeutlicht das menschenverachtende Klima, in dem solche Übergriffe stattfinden.</p>
<p>Die BVV Pankow stellt fest:</p>
<p>Bei dem Vorfall handelt es sich nicht um ein bloßes „Handgemenge“, sondern um einen gezielten Angriff auf eine Person, die sich friedlich und ehrenamtlich für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung einsetzt. Ein solcher Übergriff auf eine Person, die sich seit Jahren für ein solidarisches Miteinander engagiert, ist in besonderem Maße zu verurteilen.</p>
<p>Der Angriff steht nicht für sich allein. Das als „Braunes Haus“ bekannte AfD-Büro in Blankenburg empfängt regelmäßig rechtsextreme Akteure, und Teilnehmende antifaschistischer Proteste werden dort wiederholt bedroht und eingeschüchtert – bis hin zu Mordandrohungen gegenüber Gegendemonstrant*innen. Diese Entwicklung ist Ausdruck eines erstarkenden Rechtsextremismus, der die Sicherheit von Bürger*innen und das demokratische Engagement in unserem Bezirk unmittelbar bedroht.</p>
<p>Die BVV Pankow erklärt sich ausdrücklich solidarisch mit den Betroffenen, mit den „Omas gegen Rechts“, mit der VVN-BdA sowie mit allen Menschen, die sich ehrenamtlich und unter persönlichem Risiko gegen Rechtsextremismus engagieren. Ihr Mut verdient den Schutz und die Unterstützung aller demokratischen Kräfte.</p>
<p>Die BVV Pankow fordert das Bezirksamt auf:</p>
<p>gemeinsam mit den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass das Versammlungsrecht und die Sicherheit antifaschistischer Gegenproteste im Bezirk wirksam geschützt werden;</p>
<p>bestehende Strukturen der Demokratieförderung und der Beratung für Betroffene rechter Gewalt zu stärken und über vorhandene Unterstützungsangebote zu informieren.</p>
<p>Pankow ist und bleibt ein Bezirk, in dem für Menschenfeindlichkeit und rechte Gewalt kein Platz ist. Wer sich den Feinden der Demokratie entgegenstellt, steht nicht allein – sondern hat die demokratische Öffentlichkeit dieses Bezirks an seiner Seite.</p>
<p><strong>Einreichende:</strong></p>
<p>Für die Linksfraktion:<strong> </strong>BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer und die übrigen Mitglieder der Fraktion</p>
<p>Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: BV Almuth Tharan, BV Paul Schlüter und die übrigen Mitglieder der Fraktion</p>
<p>Für die SPD-Fraktion: BV Marc Lenkeit und die übrigen Mitglieder der Fraktion</p>
<p>&nbsp;</p>
<h4>Begründung des Antrages:</h4>
<p>Der tätliche Angriff am Rande der AfD-Veranstaltung in Blankenburg Anfang Juni 2026 ist kein Einzelfall, sondern fügt sich in ein Muster ein, das seit Längerem zu beobachten ist. Das als „Braunes Haus“ bekannte AfD-Büro in Blankenburg dient regelmäßig als Anlaufpunkt für rechtsextreme Akteure überregionaler Bekanntheit. Wer sich dort friedlich und demokratisch dagegenstellt, sieht sich wiederholt Beschimpfungen, Bedrohungen und – wie nun geschehen – körperlicher Gewalt ausgesetzt.</p>
<p>Dass eine Anmelderin eines angemeldeten, friedlichen Gegenprotests mitten in unserem Bezirk geschlagen wird und der Täter dafür aus den Reihen der AfD-Anhängerschaft Beifall erhält, ist eine Zäsur, die nicht unwidersprochen bleiben darf. Angriffe auf zivilgesellschaftlich Engagierte zielen nicht allein auf einzelne Personen, sondern auf das demokratische Gemeinwesen insgesamt: Sie sollen einschüchtern, abschrecken und den öffentlichen Raum denjenigen überlassen, die unsere demokratische Ordnung ablehnen.</p>
<p>Gerade ehrenamtlich Engagierte tragen in dieser Situation ein erhebliches persönliches Risiko. Es ist Aufgabe der gewählten Vertretung dieses Bezirks, ihnen den Rücken zu stärken und unmissverständlich deutlich zu machen, dass sie mit ihrem Engagement nicht allein stehen. Eine klare Positionierung der BVV ist auch ein Signal an die Sicherheits- und Ordnungsbehörden, dem Schutz angemeldeter Versammlungen und der Sicherheit von Gegendemonstrant*innen das gebotene Gewicht beizumessen.</p>
<h4>Begründung der Dringlichkeit:</h4>
<p>Von dem dieser Resolution zugrunde liegenden Vorfall haben die Fraktionen erst nach Ablauf der Frist zur regulären Einreichung Kenntnis erhalten (taz-Artikel am <a href="https://bvv-pankow.berlin.de/pi-r/si010_r.asp?YY=2026&amp;MM=06&amp;DD=05" target="_blank" title="Sitzungskalender 06/2026 anzeigen" rel="noreferrer">05.06.2026</a>). Eine Behandlung in dieser Sitzung ist geboten, da ein klares und zeitnahes Signal der demokratischen Kräfte notwendig ist und eine Behandlung in der folgenden Sitzung nach der Sommerpause dem Anliegen die gebotene Aktualität nähme.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Rechtsextremismus</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111578</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 14:26:08 +0200</pubDate>
                <title>Schulwegsicherheit in Pankow an Hauptstraßen sicherstellen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/schulwegsicherheit-in-pankow-an-hauptstrassen-sicherstellen/</link>
                
                <description>Drs. IX-1429</description>
                <content:encoded><![CDATA[<h4>Gemeinsamer Antrag der Linksfraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion</h4>
<hr>
<p>Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, auf Grundlage des bezirklich erstellten „Datenprojekt Fußverkehr“ alle hochfrequentierten Schulwege, die sich an Hauptverkehrsstraßen befinden und an denen noch kein Tempo 30 gilt, zu identifizieren. Anschließend soll sich das Bezirksamt an die zuständige Senatsverwaltung wenden und sich für die Einrichtung von Tempo 30 zu den Schulzeiten in diesen Straßenabschnitten einsetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende:</strong></p>
<p>Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: BV Almuth Tharan, BV Paul Schlüter, BV Jan Drewitz</p>
<p>Linksfraktion: BV Maximilian Schirmer, BV Maria Bigos, BV Wolfram Kempe</p>
<p>&nbsp;</p>
<h4>Begründung:</h4>
<p>Die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg muss oberste Priorität haben. Besonders an Hauptverkehrsstraßen sind Schulkinder durch hohes Verkehrsaufkommen und zu hohe Geschwindigkeiten noch immer einem unnötigen Risiko ausgesetzt. Wir können es uns nicht leisten, Gefahrenstellen erst dann zu adressieren, wenn es bereits zu Unfällen gekommen ist. Es liegt in der Verantwortung des Bezirks, präventiv zu handeln und die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen aktiv zu schützen.</p>
<p>Die aktualisierte Verwaltungsvorschrift zur StVO sieht vor: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit auch entlang hochfrequentierter</p>
<p>Schulwege in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen)“<sup>1</sup> Das bereits im Bezirk existierende „Datenprojekt Fußverkehr“ (siehe auch Bild „Schulweganalyse“ bietet eine hervorragende, faktenbasierte Grundlage, aus der die hochfrequentierten Schulwege hervorgehen. Mit diesem Wissen sollte sich der Bezirk nun bei der für die übergeordneten Straßen zuständigen Senatsverwaltung um die Einrichtung von Tempo 30 an den betroffenen Straßen einsetzen.</p>
<hr>
<p><sup>1</sup>Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 3. April 2025, 13a</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Verkehr</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111577</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 14:19:40 +0200</pubDate>
                <title>Wer ist für Prioritäten und Planungschaos zuständig?</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/wer-ist-fuer-prioritaeten-und-planungschaos-zustaendig/</link>
                <author>BV Frederik Bordfeld</author>
                <description>Drs. IX-1427 - Große Anfrage</description>
                <content:encoded><![CDATA[<ol><li><p>Dauerbaustelle Prater: Seit 2010 ist der Kulturbetrieb im Pratergebäude für eine geplante Sanierung eingestellt. Die Öffentlichkeit wartet seit nunmehr 16 Jahren auf die Wiedereröffnung dieser bedeutenden Kulturinstitution im Bezirk. Trotz der abgeschlossenen Arbeiten gibt es für die Galerie im Prater keinen Eröffnungstermin und der von der BVV geforderte Vertrag mit der BIM liegt immer noch nicht vor.</p><p>Im Schlussbericht zur Drucksache „Sicherung des Weiterbetriebs der Pratergalerie durch Abschluss eines Vertrags mit der BIM“ heißt es, das Bezirksamt „verfolgte und verfolgt … kontinuierlich das Ziel, den Fortbestand der Pratergalerie als kulturelle Einrichtung rechtlich, organisatorisch und haushaltskonform abzusichern.“</p><p>Seitdem sind weitere drei Monate ins Land gezogen, ohne Hinweise auf einen Vertrag oder gar einen Eröffnungstermin. Wer im Bezirksamt verhindert die Wiederaufnahme einer bezirklichen Einrichtung oder ist die weitere kulturelle Nutzung an diesem Ort gar unerwünscht?</p></li><li><p>Planungsloch BIZ Buch: Der Neubau des Bildungs- und Integrationszentrums Buch soll nach Abschluss der Leistungsphase 5 nicht weiter durch das Facility Management geplant werden.</p><p>Der Norden des Bezirks wartet seit Jahren auf dringend benötigte Infrastruktur für Kultur und Weiterbildung. Gerade der Ortsteil Buch steht vor besonderen Herausforderungen. Trotz zur Verfügung stehender finanzieller Mittel stellt das Bezirksamt die Ausführung der Planungen auf unbestimmte Zeit ein. Personal steht laut Prioritätensetzung des für Facility-Management zuständigen Stadtrats nur für den Schulbau zur Verfügung.</p><p>Riskiert das Bezirksamt die Realisierung dieses allgemein als hochbedeutend eingeschätzten Projektes wegen eigenmächtiger Prioritätensetzung?</p></li><li><p>Priorität Schulbau: Ursprünglich war geplant, die umfangreichen Sanierungsarbeiten in der Grundschule am Weißen See im Sommer 2021 abzuschließen. Mehrmals wurde die Wiedereröffnung angekündigt und still und heimlich wieder einkassiert. Auch Ostern 2026 ging vorbei und wieder ist der Neubeginn auf unbestimmte Zeit verschoben. Schüler, Lehrer und Eltern sind verzweifelt, weil der Ersatzstandort auf dem letzten Loch pfeift.</p><p>Wie ist es dem Bezirk, trotz Priorität im Amt, nicht möglich, eine Schulsanierung verlässlich und planvoll zu Ende zu bringen?</p></li><li>Warum ist das Bezirksamt nicht in der Lage, ihm obliegende Verwaltungsaufgaben zu erledigen, Beschlüsse der BVV und Projekte des Bezirks und des Landes umzusetzen?</li><li>Wie kommt es zu der eigenmächtigen Prioritätensetzung bei den Schulbauprojekten, obwohl bei Kultur- und Weiterbildung ebenso erhebliche Defizite im Bezirk bestehen?</li><li>Wer übernimmt im Bezirksamt die Verantwortung, wenn durch solch eigenmächtige Prioritätensetzung und ein offensichtliches Umsetzungsversagen zentrale Infrastrukturprojekte mit erheblichen Kostensteigerungen sowie versenkten Planungsmillionen abgeschlossen werden und ganze Ortsteile zwar immer neue Mitbürger aufgeholfen kriegen, aber langfristig von Kultur und Weiterbildung im Bezirk ausgeschlossen werden?</li></ol>]]></content:encoded>
                <category>Anfragen</category><category>Anträge</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Verwaltung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111576</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 14:17:02 +0200</pubDate>
                <title>IEK Romain-Rolland-Straße: Kleingartenanlage &quot;Freies Land&quot; schützen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/iek-romain-rolland-strasse-kleingartenanlage-freies-land-schuetzen/</link>
                
                <description>Drs. IX-1426</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Erstellung des Innenentwicklungskonzeptes Romain-Rolland-Straße keine Bebauung von Kleingartenanlagen vorzusehen und in den Planungen für die Straße Am Steinberg sich auf seinen festgesetzten Status im Radvorrangnetz zu fokussieren und in der Funktion auch den Anschluss an die Romain-Rolland-Straße zu entwickeln.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende: </strong>BV Frederik Bordfeld, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer&nbsp;</p>
<h4>&nbsp;</h4>
<h4>Begründung:</h4>
<p>Das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Romain-Rolland-Straße verfolgt das Ziel, ein gewerblich geprägtes Gebiet am Eingang des Ortsteiles Heinersdorf zu einem lebendigen Nahversorgungszentrum weiterzuentwickeln. Für die im IEK ebenfalls erfassten Flächen entlang der Straße Am Steinberg ist ein vergleichbares Entwicklungs- oder Neustrukturierungspotenzial hingegen nicht erkennbar.</p>
<p>Die im IEK vorgesehene Bebauung der Kleingartenanlage (KGA) „Freies Land" steht im Widerspruch zu den langfristigen Planungen des Landes Berlin, wie sie im geltenden Flächennutzungsplan (FNP) festgesetzt sind. Zwar weist der Kleingartenentwicklungsplan für diese Anlage eine potenzielle Inanspruchnahme für verkehrliche Infrastruktur aus (Netzelement 3), doch wird dieses Netzelement ausdrücklich als „aktuell zurückgestellt" bezeichnet. Im laufenden FNP-Änderungsverfahren 09/17 „Neues Stadtquartier Blankenburger Süden zwischen den Ortskernen Blankenburg und Heinersdorf" findet das Netzelement 3 überdies keinerlei Berücksichtigung mehr.</p>
<p>Darüber hinaus ist der betreffende Abschnitt der Straße Am Steinberg im gültigen Radverkehrsplan des Landes Berlin als Teil des Radvorrangnetzes ausgewiesen. Diese planungsrechtlich bedeutsame Funktion bleibt in den vorliegenden IEK-Planungen unberücksichtigt.</p>
<p>Das am 9. März 2026 in Kraft getretene Gesetz zum Erhalt von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen in Berlin schreibt vor, dass für wegfallende Parzellen ein Ersatz im Einzugsbereich der bestehenden Anlage vorzusehen ist. Dem aktuellen IEK-Entwurf ist eine solche Ersatzplanung nicht zu entnehmen.</p>
<p>Es ist nicht nachvollziehbar und mit den geltenden landes- und bezirklichen Planungsgrundlagen nicht vereinbar, dauerhaft und langfristig gesicherte, im Eigentum des Landes Berlin befindliche Kleingartenanlagen mit Planungen zu überziehen, die dem Flächennutzungsplan widersprechen, keinen adäquaten Kleingärtenersatz vorsehen und einem Verkehrsprojekt dienen, das — mit Ausnahme des Radverkehrs — in seiner Netzwirkung als so nachrangig eingestuft wird, dass die Senatsverwaltung es selbst zurückgestellt hat. Das Bezirksamt wird daher aufgefordert, die Flächen der KGA „Freies Land" nicht als Wohnbaupotential zu markieren und das Konzept entsprechend anzupassen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111575</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 14:11:09 +0200</pubDate>
                <title>Entwicklung eines Treffpunktes Quartiersgarten im Mühlenkiez (Flurstück 280, Thomas-Mann-Straße): Entwicklung eines gepflegten, barrierearmen und grünen Umfeldes mit vielfältigen Freizeitangeboten für alle Anwohnenden</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/entwicklung-eines-treffpunktes-quartiersgarten-im-muehlenkiez-flurstueck-280-thomas-mann-strasse-entwicklung-eines-gepflegten-barrierearmen-und-gruenen-umfeldes-mit-vielfaeltigen-freizeitangeboten-fuer-alle-anwohnenden/</link>
                
                <description>Drs. IX-1425</description>
                <content:encoded><![CDATA[<h4>Gemeinsamer Antrag von Linksfraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion für Bürger*innen</h4>
<hr>
<p>1.</p>
<p>Das Bezirksamt wird ersucht, entsprechend den Zielstellungen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Großwohnsiedlung „Greifswalder Straße“ – Teil II: Zielsystem und Maßnahmen vom 14.06.2017 und der aus dem Städtebauförderprogramm "Nachhaltige Erneuerung" finanzierten Grün- und Freiraumkonzeption Mühlenkiez die öffentliche Grünanlage des Flurstücks 280 (nördlich des Quartierpavillons Mühlenpromenade, westlich der Thomas-Mann-Straße) zu einem „Treffpunkt Quartiersgarten“ zu entwickeln, der folgende Funktionen erfüllen sollte (siehe dazu auch ISEK Teil II, S. 43 und 44):</p>
<p><strong>Generationenübergreifende Treffpunkte in einem Quartiersgarten</strong></p><ul class="list-normal"><li>mit gruppenspezifischen Freizeitangeboten für alle Altersgruppen und mit Spiel- und Bewegungsflächen,</li><li>mit Flächen für gemeinschaftliches und ökologisches Gärtnern.</li></ul><p>Dazu sind noch im Jahr 2026 die Asphaltflächen zu entsiegeln und mit einem tragfähigen Untergrund sowie einer feinen Nutzschicht (Brechsand, Kalksteinschotter, Splitt o.ä.) zu versehen, die dem Aufenthalt sowie einfacher sportlicher Betätigung genügen. Durch die Flächenentsiegelung steht das Regenwasser den Pflanzen ungemindert zur Verfügung und verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sowie das Mikroklima. Der Bestand an Bäumen und Sträuchern soll erhalten und klimagerecht entwickelt werden.</p>
<p>2.</p>
<p>In Kooperation mit dem Büro für Beteiligung, dem Stadtteilzentrum Prenzlauer Berg und dem Verein für Lebensqualität in der Michelangelostraße e.V. ist ein partizipatives Beteiligungsverfahren zur künftigen Nutzung der Fläche zu koordinieren und durchzuführen. Dabei sind Anwohner*innen, das Stadtteilzentrum Prenzlauer Berg Ost, Vereine aus den Bereichen Soziales, Gesundheit und Stadtnatur aktiv einzubinden.</p>
<p>Die letzte Bürgerbeteiligung zur Gestaltung der Fläche fand vor ca. 10 Jahren statt.</p>
<p>3.</p>
<p>Die Pflege und weitere Gestaltung des Treffpunktes Quartiersgarten erfolgt durch das Bezirksamt Pankow. Das Stadtteilzentrum Prenzlauer Berg Ost unterstützt mit eigenen Initiativen.</p>
<p>4.</p>
<p>Das Bezirksamt wird aufgefordert, langfristig die <strong>Integration des Quartierspavillons</strong> (z.B. als Café und soziale Begegnungsstätte) in das Konzept des Treffpunktes Quartiersgarten anzustreben. Das erfordert eine verwaltungstechnische Vereinheitlichung beider Einheiten.</p>
<p>Hierfür ist seitens des <strong>Bezirksamtes eine Machbarkeitsstudie</strong> zu erstellen.</p>
<p>Gemäß ISEK (S. 78 ff., auch Tab. 6 Nr. 5.2) soll aus dem Quartierspavillon ein interkulturelles Zentrum inkl. Außenraumgestaltung geschaffen werden. Es ist auch zu prüfen, ob ein gastronomisches Angebot realisiert werden kann.</p>
<p>Zur Außenraumgestaltung gehört die Einbindung des direkt angrenzenden Treffpunktes Quartiersgarten.</p>
<p>5.</p>
<p>Für die Entsiegelung und Flächenherstellung sind im Haushalt für das Jahr 2026 im Kapitel des Straßen- und Grünflächenamtes 100.000 Euro für "z.B. den Bürgergarten“ fest eingestellt. Dieses Geld wird mit diesem Beschluss verpflichtend gemäß den Vorgaben des ISEK und der Grün- und Freiraumkonzeption Mühlenkiez noch im Jahr 2026 für die genannten Maßnahmen eingesetzt.</p>
<p>6.</p>
<p>Die barrierefreie Nutzung der Fläche ist zu gewährleisten. Der Außenraum des Kiezpavillons soll zum Treffpunkt Quartiersgarten geöffnet werden. Das Bezirksamt prüft für das erste Halbjahr 2027 den Einsatz von Mitteln des Senatsprogramms „Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN)“ bis zu 30.000 Euro für Aufenthaltsmöbel und einfache Sport- und Spielgeräte, die im Außenraum des Kiezpavillons aufbewahrt werden sollen.</p>
<p>7.</p>
<p>Das Bezirksamt wird ersucht, die Finanzierung über das Programm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ der Städtebauförderung sowie Ausgleichsmittel zu prüfen, weitere Fördermöglichkeiten (z.B. „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ – NKK) einzuwerben und eine entsprechende Ko-Finanzierung zu sichern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende:</strong></p>
<p>Linksfraktion: BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer</p>
<p>Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: BV Almuth Tharan, BV Paul Schlüter, BV Dr. Oliver Jütting, BV Axel Lüssow</p>
<p>SPD-Fraktion: BV Marc Lenkeit, BV Mike Szidat</p>
<p>für eine Gruppe engagierter Anwohner*innen aus dem Mühlenkiez, unterstützt von den Vereinen KulturMarktHalle e.V. und Verein für Lebensqualität in der Michelangelostraße e.V. sowie von Mietervertreter*innen der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag und der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG</p>
<h4>&nbsp;</h4>
<h4>Begründung:</h4>
<p>Der geplante Quartiersgarten schafft eine dringend benötigte öffentliche Grün- und Freifläche im dicht besiedelten Mühlenkiez und fördert soziale Begegnung, ökologische Bildung und nachhaltige Stadtnatur. Die Entsiegelung und ökologische Gestaltung der Fläche leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. Durch die aktive Einbindung der Anwohner*innen und lokaler Initiativen wird die Identifikation mit dem Kiez gestärkt und ein lebendiges Miteinander unterschiedlicher Interessengruppen gefördert.</p>
<p>Dieser Antrag wird auf Initiative einer Gruppe engagierter Anwohner*innen aus dem Mühlenkiez, unterstützt von den Vereinen KulturMarktHalle e.V. und Verein für Lebensqualität in der Michelangelostraße e.V. sowie von Mietervertreter*innen der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag und der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG eingebracht.</p>
<p>Zur Historie der bisherigen Planungen:</p>
<p>Das 76 Hektar große Gebiet östlich der Greifswalder Straße (Mühlenkiez) wurde in 2002 gemäß § 171b BauGB als Fördergebiet festgelegt, der Start der Förderung war 2017. Eines der Leitbilder und die Entwicklungsziele sind, die vorhandenen öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächen sowie den Grün- und Freiraum aufzuwerten und an die klimatischen Veränderungen anzupassen.</p>
<p>Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) benannte bereits 2017 im Rahmen einer Bürgerbeteiligung abgestimmte Nutzungen für das Flurstück 280.</p>
<p>Diese Vorgaben müssen den Bedürfnissen der heutigen und zukünftigen Bewohner gerecht werden.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Demokratie und Bürgerbeteiligung</category><category>Grünflächen</category><category>Haushalt und Finanzen</category><category>Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110953</guid>
                <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 14:45:50 +0200</pubDate>
                <title>Wahl eines Bezirksstadtrats</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/wahl-eines-bezirksstadtrats/</link>
                
                <description>Drs. IX-1379</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Herr Jonas Teune wird als Bezirksstadtrat des Bezirks Pankow von Berlin gewählt.</p>
<p><strong>Einreichende:</strong> BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer&nbsp;</p>
<h4>Begründung:</h4>
<p>Nachdem Frau Dominique Krössin zum 31.03.2026 ihren Rücktritt als Stadträtin erklärt hat, ist der von der Linksfraktion besetzte Stadtratsposten im Bezirksamt Pankow neu zu besetzen. Die Fraktion schlägt Jonas Teune für dieses Amt vor.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Demokratie und Bürgerbeteiligung</category><category>Verwaltung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110034</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Feb 2026 14:56:00 +0100</pubDate>
                <title> Fahrradfahrende in Niederschönhausen schützen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/fahrradfahrende-in-niederschoenhausen-schuetzen/</link>
                
                <description>Drs. IX-1358</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf der Hermann-Hesse-Straße/Dietzgenstraße beidseitig im Abschnitt ab der Einfahrt zu den Supermärkten (Hermann-Hesse-Straße 8) bis zur Einmündung der Blankenburger Straße Radverkehrsanlagen gemäß §43 MobG BE angelegt werden, deren Gestaltung unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbindet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:</strong> BV Almuth Tharan, BV Paul Schlüter, BV Jan Drewitz</p>
<p><strong>Einreichende, Linksfraktion:</strong> BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer, BV Wolfram Kempe</p>
<h3>Begründung:</h3>
<p>Die B 96a ist eine Bundesstraße – doch das entbindet das Bezirksamt nicht von seiner Verantwortung, sich für die Sicherheit seiner Bürger:innen einzusetzen. Für Fahrradfahrende ist gerade die Kurve in diesem Abschnitt mit erheblichen Gefahren verbunden, erst recht, wenn sie noch minderjährig sind. In den letzten 5 Jahren gab es dort mehrfach Unfälle mit schwerverletzten Radfahrenden. Dabei zeigt die existierende Radverkehrsanlage in der Dietzgenstraße ab der Einmündung der Blankenburger Straße in Richtung Norden, wie es besser gehen kann.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Ordnung</category><category>Verkehr</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110033</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Feb 2026 14:55:00 +0100</pubDate>
                <title>Obdachlose und wohnungslose Menschen bei der Wahrnehmung ihres Wahlrechtes unterstützen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/obdachlose-und-wohnungslose-menschen-bei-der-wahrnehmung-ihres-wahlrechtes-unterstuetzen/</link>
                
                <description>Drs. IX-1346</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bezirksamt wird ersucht,</p><ul class="list-normal"><li>an geeigneten Orten in der Öffentlichkeit niederschwellig über die Möglichkeiten der Wahrnehmung des Wahlrechts für obdachlose und wohnungslose Menschen zu informieren,</li><li>ausdrücklich die Möglichkeit von Sammelanträgen für die Eintragung in das Wahlregister durch Dritte (z. B. soziale Einrichtungen) zu fördern und hierfür die notwendigen Verfahrenswege zu erleichtern,</li><li>in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Wohnungslosenhilfe und durch die Straßensozialarbeit praktische Unterstützung bei der Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie bei der Ermöglichung der Stimmabgabe anzubieten,</li><li>in diesem Zusammenhang mittellose und obdachlose Menschen bei der Neuausstellung von Personaldokumenten zu unterstützen, geeignete Beratungs- und Hilfsangebote bereitzustellen, Zugänge zu bestehenden Sozialsystemen aufzuzeigen und den Betroffenen zugänglich zu machen.</li></ul><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende: </strong>BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer</p>
<h3>Begründung:</h3>
<p>Obdachlose und wohnungslose Menschen sind häufig von politischer Teilhabe ausgeschlossen, obwohl auch ihnen das Wahlrecht zusteht. Hürden wie fehlende Meldeadressen, unzureichende Informationen oder bürokratische Hindernisse erschweren die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Teilnahme an Wahlen. Zudem fehlen vielen obdachlosen Menschen gültige Ausweisdokumente, die für die Wahlteilnahme sowie für den Zugang zu sozialen Leistungen notwendig sind.</p>
<p>Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die Zusammenarbeit mit sozialen Trägern und die Vereinfachung von Antragsverfahren – etwa durch die Zulassung von Sammelanträgen – kann die Wahlbeteiligung dieser Personengruppe gestärkt werden. Gleichzeitig trägt die Unterstützung bei der Beschaffung von Personaldokumenten nicht nur zur politischen Teilhabe bei, sondern auch zur gesellschaftlichen Integration und zum Zugang zu existenziellen Hilfsangeboten bei.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Demokratie und Bürgerbeteiligung</category><category>Sozialpolitik</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110032</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Feb 2026 14:52:00 +0100</pubDate>
                <title>Kellerbrand Stargarder Straße - Unterstützung für die betroffenen Familien</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/kellerbrand-stargarder-strasse-unterstuetzung-fuer-die-betroffenen-familien/</link>
                
                <description>Drs. IX-1345</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bezirksamt wird ersucht Maßnahmen zu ergreifen, um Eigentümer und Hausverwaltung des Mietshauses Stargarder Straße 73 zur Reparatur des im Keller erfolgten Brandschadens zu bewegen. Reparaturen müssen unverzüglich begonnen und Strom- und Gasversorgung im Gebäude so weit wiederhergestellt werden, dass eine umgehende Rückkehr der Mieter*innen in ihre Wohnungen und die Wiedereröffnung der beiden ebenfalls betroffenen Gewerbe im Gebäude erfolgen kann. Informationen zur Instandsetzung sollen transparent, allgemeinverständlich und mit klarer Zeitschiene an die betroffene Hausgemeinschaft, inklusive der Gewerbetreibenden, kommuniziert werden.</p>
<p>Das Bezirksamt soll zudem eine mögliche Zweckentfremdung von Wohnungen oder erhaltungsrechtlich unzulässige Änderung der Nutzung von Wohnungen im Gebäude prüfen; inbegriffen einer Klärung der Frage, ob die stattfindenden Renovierungsarbeiten in einzelnen Wohnungen des Gebäudes und die geplante vollumfängliche Sanierung der Elektro-, Wasser- und Heizungsleitungen zur Wiederherstellung der Mietsache notwendig sind oder die Instandsetzung unverhältnismäßig verzögern.</p>
<p>Darüber hinaus soll das Bezirksamt bei einem Vor-Ort-Termin den Schaden selbst begutachten und hierzu eigene Feststellungen treffen, um auch hierüber eine Klärung bezüglich bestehender Haftungs- und Zuständigkeitsfragen herbeiführen zu können.</p>
<p>Bei Bestehen einer Verdrängungssituation hat das Bezirksamt wirksame Maßnahmen zum Schutz der Mieter*innen zu ergreifen. Die betroffenen Mieter*innen sollen aktiv bei der Durchsetzung ihrer Mieter*innenrechte unterstützt werden, insbesondere bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen für Zeitmietverträge für Wohnraum und der Bereitstellung von Ersatzwohnungen. Hierfür ist eine kurzfristige personelle Verstärkung des Wohnungsaufsicht zu prüfen und sofern möglich umzusetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende, Linksfraktion:</strong> BV Maria Bigos, BV Frederik Bordfeld, BV Maximilian Schirmer</p>
<p><strong>Einreichende, Bündnis 90/Die Grünen:</strong> BV Almuth Tharan, BV Paul Schlüter, BV Silke Gänger</p>
<h3>Begründung:</h3>
<p>Am 24.01.2026 hat es im Keller eines Mietshauses in der Stargarder Straße 73 gebrannt. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, aber das gesamte Gebäude ist seitdem ohne Strom und Gas. Rund 40 Familien und insgesamt 120 Menschen mussten evakuiert werden und seitdem in Hotels, bei Freunden oder auch Familie außerhalb von Berlin untergekommen sind. Zudem sind zwei etablierte Gewerbe, ein Café und ein Falafelimbiss, aufgrund der Brandfolgen geschlossen.</p>
<p>Der Brandfall ging von einem klar identifizierten Kabel im Keller aus. Anstatt aber den eindeutig umgrenzten Schaden zu beheben und den Mieter*innen eine schnelle Rückkehr in ihre ansonsten unbeschadeten Wohnungen zu ermöglichen, will die Hausverwaltung alle Elektro- und Gasleistungen sanieren. Die Abläufe bleiben unverständlich und es mangelt an einer zeitlichen Perspektive. Auch hat die Hausverwaltung erst auf Initiative von Mieter*innen und des Sozialamtes eine Mietminderung in Aussicht gestellt.</p>
<p>Parallel tauchen im Internet Inserate für möblierte Wohnungen im selben Haus auf. Zudem finden derzeit Renovierungen von Wohnungen im Gebäude statt, während beim Brandschaden im Keller nichts passiert. Es besteht daher Grund zur Annahme, dass die Verzögerung der Reparaturen mit einer ggf. bestehenden Zweckentfremdung von Wohnraum bzw. mit einer Verdrängungssituation in Verbindung steht, der es angesichts der angespannten Mietsituation in Berlin und insbesondere im Prenzlauer Berg entschieden und aktiv entgegenzuwirken gilt. Das Gebäude befindet sich in einem sozialen Erhaltungsgebiet. Zudem hat der Berliner Senat verkündet, möbliertes Kurzzeitwohnen künftig unter generellen Genehmigungsvorbehalt zu stellen.</p>
<p>Der Geschäftsbereich Stadtentwicklung nimmt die Hinweise auf eine ggf. bestehende Zweckentfremdung ernst, kann aber nur mit verbesserten Personalschlüssel wirksam handeln. Eine kurzzeitige Abordnung von Personal in die Wohnungsaufsicht käme letzten Endes auch dem Bezirkshaushalt zugute. Denn derzeit übernimmt das Sozialamt in einigen Fällen die Kosten für eine alternative Unterbringung, die mit weiteren Verzögerungen der notwendigen Reparaturmaßnahmen entsprechend ansteigen.</p>
<p>Dahingehend sollte von Seiten des Bezirksamtes auch die Beauftragung der Erstellung eines unabhängigen Gutachtens zur Brandursache gezogen werden, wodurch auch derzeit strittige Haftungs- und Zuständigkeitsfragen geklärt werden könnten. Es bestehen derzeit unterschiedliche Auskünfte zur Ursache und vor allem zum Ausmaß des Schadens und es ist strittig, ob eine vollumfängliche Sanierung aller Elektro-, Heizungs- und Wasserleitungen mit Verweis auf § 6 Abs. 1 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) tatsächlich notwendig ist. Eine unabhängige Feststellung wäre für das Bezirksamt auf Basis des Wohnungsaufsichtsgesetzes Berlin (WoAufG Bln) möglich und in diesem Fall geboten.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Mieten- und Wohnungspolitik</category><category>Ordnung</category><category>Stadtentwicklung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110031</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Feb 2026 14:51:00 +0100</pubDate>
                <title>Keine Olympischen Spiele in Berlin und Pankow</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/keine-olympischen-spiele-in-berlin-und-pankow/</link>
                
                <description>Drs. IX-1344</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die BVV Pankow spricht sich gegen eine Bewerbung der Stadt Berlin für die Austragung von olympischen Spielen aus. Das Bezirksamt wird ersucht, alle Zuarbeiten bzw. eigenen Tätigkeiten für eine mögliche Bewerbung für olympische Spiele sofort einzustellen und sich nicht an möglichen Kampagnen oder Planungen des Landes zu beteiligen. Vielmehr soll das Bezirksamt gegenüber der Öffentlichkeit vermitteln, warum eine derartige Bewerbung nicht sinnvoll und zum Beispiel angesichts der desolaten Haushaltslage zwangsläufig abzulehnen ist.</p>
<p>Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Berliner Senat sowie allen weiteren beteiligten Akteurinnen und Akteuren dafür einzusetzen, dass Berlin keine Bewerbung für die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele einreicht.</p>
<p>Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, sich ausdrücklich dafür einzusetzen, dass Pankower Sportstätten, wie die Max-Schmeling-Halle, der Ludwig-Friedrich-Jahn-Sportpark, das Velodrom nicht als Standorte oder Veranstaltungsflächen für olympische Wettbewerbe oder vorbereitende Maßnahmen in Betracht gezogen wird.</p>
<p>Zudem soll sich das Bezirksamt die Sanierung und den Neubau von Sportstätten für den Breiten-, Vereins-, Freizeit- und Schulsport priorisieren, damit die bestehenden Bedarfe in Pankow dauerhaft und verlässlich gedeckt werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende: </strong>BV Dr. Jaana Stiller, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer&nbsp;</p>
<h3>Begründung:</h3>
<p>Olympische und Paralympische Spiele zählen weltweit zu den kostenintensivsten Großereignissen. Unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass es seit 1992 bei sämtlichen Sommerspielen zu teils erheblichen Kostenüberschreitungen gekommen ist. Die sogenannte Oxford Olympics Study weist durchschnittliche Kostensteigerungen von deutlich über 100 Prozent aus (vgl. Budzier/Flyvbjerg 2024). Selbst die Spiele in Paris 2024, die als vergleichsweise kostensensibel geplant wurden, überschritten die ursprünglichen Kalkulationen erheblich. Der aktuelle Faktencheck der Süddeutsche Zeitung kommt zu dem Ergebnis, dass systematische finanzielle Fehlplanungen bei Olympischen Spielen eher die Regel als die Ausnahme sind (vgl. Kulessa, 2025).</p>
<p>Zwar übernimmt das Internationale Olympische Komitee einen Teil der veranstaltungsbezogenen Kosten über das jeweilige Organisationskomitee. Nicht übernommen werden jedoch wesentliche Ausgaben für Infrastruktur, Sicherheit, Verkehrserschließung sowie Neubau oder Umbau von Sportstätten. Diese Kosten verbleiben regelmäßig bei der öffentlichen Hand. Die Erfahrungen früherer Austragungsorte zeigen, dass dadurch erhebliche Belastungen für kommunale und staatliche Haushalte entstehen, die langfristig wirken und Handlungsspielräume einschränken.</p>
<p>Auch die erhofften wirtschaftlichen Impulse sind nach aktueller Forschung begrenzt. Eine Untersuchung des ifo-Instituts (vgl. Dorn et al 2024) kommt zu dem Schluss, dass sportliche Großereignisse – wenn überhaupt – nur geringe, auf wenige Branchen begrenzte und selten nachhaltige ökonomische Effekte entfalten. Kurzfristige Impulse im Gastgewerbe oder im Baugewerbe führen nicht automatisch zu dauerhaften strukturellen Vorteilen für die Stadtgesellschaft.</p>
<p>Ebenso ist der vielfach behauptete positive Effekt auf den Breiten-, Vereins- und Schulsport empirisch nicht belegt. Studien zu früheren Austragungsorten – unter anderem zu Sydney, Athen und London – zeigen keinen nachhaltigen Anstieg sportlicher Aktivität in der Bevölkerung. Der sogenannte „Trickle-down-Effekt“, wonach Spitzensportveranstaltungen automatisch mehr Menschen zu eigener sportlicher Betätigung motivieren, konnte wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden (vgl. Doerr/Leppert/Maennig 2025).</p>
<p>Für den Bezirk Pankow ergeben sich darüber hinaus konkrete und unmittelbare Fragestellungen.</p>
<p>Unter anderem der Ludwig-Jahn-Sportpark befindet sich in einem umfassenden Umbauprozess. Das Projekt ist bereits jetzt mit erheblichen finanziellen Mitteln, baulichen Eingriffen und gesellschaftlichen Diskussionen verbunden. Eine zusätzliche Einbindung in olympische Planungen würde Zeitdruck, Kostenrisiken und funktionale Anpassungen mit sich bringen, die nicht primär den Bedarfen des Schul- und Vereinssports im Bezirk dienen, sondern internationalen Wettkampfnormen folgen würden. Damit bestünde die Gefahr, dass bezirkliche Interessen und langfristige Nutzungsanforderungen in den Hintergrund treten.</p>
<p>Gleichzeitig steht Pankow vor drängenden sportinfrastrukturellen Herausforderungen. Baukostensteigerungen führen zu Verzögerungen und gestoppten Vorhaben. Sporthallen sind überlastet und teilweise sanierungsbedürftig (vgl. KA-1147/IX). Schulen sowie Sportvereine benötigen verlässlich nutzbare Hallenzeiten, ausreichend dimensionierte Sportflächen und Zugang zu Schwimmstätten. Diese strukturellen Defizite lassen sich nicht durch eine Olympia-Bewerbung beheben. Im Gegenteil besteht das Risiko, dass personelle, planerische und finanzielle Ressourcen gebunden und bestehende Bedarfe zeitlich nachrangig behandelt werden.</p>
<p>Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sowie der vordringlichen Aufgaben im Bildungs, Sport- und Infrastrukturbereich steht eine Bewerbung Berlins um Olympische und Paralympische Spiele in keinem angemessenen Verhältnis zu den bestehenden finanziellen, strukturellen und sozialen Herausforderungen des Landes und der Bezirke. Stattdessen sollte der Fokus auf einer nachhaltigen, inklusiven und bedarfsgerechten Entwicklung der Sportinfrastruktur liegen, die Schüler*innen, Vereinsmitgliedern sowie Freizeitsportler*innen dauerhaft zugutekommt.</p>
<p>Quellen:</p><ul class="list-normal"><li>Budzier, A., &amp; Flyvbjerg, B. (2024). The Oxford Olympics Study 2024: Are Cost and Cost Overrun at the Games Coming Down?.</li><li>Doerr, L. M., Leppert, E. B., &amp; Maennig, W. (2025). Olympic Games and democracy. Economic Analysis and Policy, 87, 1073-1091.</li><li>Dorn, F., Hennrich, J., Wohlrabe, K.&nbsp; &amp; Wollmershäuser, T. (2024) Zu den wirtschaftlichen Effekten von sportlichen Großereignissen, ifo Schnelldienst digital, <a href="https://www.ifo.de/DocDL/sd-digital-2024-06-dorn-etal-em-olympia.pdf" target="_blank" title="Seite aus dem Internet öffnen" rel="noreferrer">https://www.ifo.de/DocDL/sd-digital-2024-06-dorn-etal-em-olympia.pdf</a></li><li>Kulessa, D. (<a href="https://bvv-pankow.berlin.de/pi-r/si010_r.asp?YY=2025&amp;MM=10&amp;DD=03" target="_blank" title="Sitzungskalender 10/2025 anzeigen" rel="noreferrer">03.10.2025</a>). Faktencheck - Was hat Deutschland von Olympia?, Süddeutsche Zeitung, <a href="https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/olympia-bewerbung-faktencheck-pro-contra-e104509/?reduced=true" target="_blank" title="Seite aus dem Internet öffnen" rel="noreferrer">https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/olympia-bewerbung-faktencheck-pro-contra-e104509/?reduced=true</a></li></ul>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Haushalt und Finanzen</category><category>International</category><category>Sport</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-108767</guid>
                <pubDate>Tue, 09 Dec 2025 17:00:31 +0100</pubDate>
                <title>Sicherung des Weiterbetriebs der Pratergalerie durch Abschluss eines Vertrags mit der BIM</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/sicherung-des-weiterbetriebs-der-pratergalerie-durch-abschluss-eines-vertrags-mit-der-bim/</link>
                
                <description>Dringlichkeitsantrag - Drs. IX-1317 </description>
                <content:encoded><![CDATA[<h4>Die BVV möge beschließen:</h4>
<p>Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die erforderlichen Schritte einzuleiten, um gemeinsam mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) einen Vertrag über die Nutzung der Liegenschaft der Pratergalerie abzuschließen.</p>
<p>Der Vertrag soll die dauerhafte Sicherstellung des Betriebs der Pratergalerie als kulturelle Einrichtung im Bezirk gewährleisten.</p>
<p>Ziel ist es, den Fortbestand der Galerie zu sichern.</p>
<p><strong>Einreichende:</strong> BV Jurik Stiller, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer</p>
<h4>Begründung der Dringlichkeit:&nbsp;</h4>
<p>Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem drohenden Verlust der Räumlichkeiten und der bestehenden Unsicherheit für Mitarbeitende, Förderstrukturen und die kulturelle Öffentlichkeit. Der gesamte Sachverhalt wurde erst nach Ende der Frist zur Einreichung von Drucksachen bekannt.</p>
<h4>Begründung:</h4>
<p>Die Pratergalerie ist eine seit Jahrzehnten etablierte kulturelle Einrichtung mit bezirklicher Bedeutung. Derzeit droht ihre Schließung, da bislang kein verbindlicher Nutzungsvertrag zwischen dem Bezirk und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) besteht.&nbsp;</p>
<p>Durch das Ausbleiben dieses Vertrags entsteht die Gefahr, dass der Betrieb der Galerie mangels rechtlicher Grundlage beendet wird.</p>
<p>Ein solches Vorgehen widerspräche den Grundsätzen des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG), nach dem bezirkliche Einrichtungen nicht ohne Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegeben, geschlossen oder übertragen werden dürfen (§ 12 Abs. 2, Nr. 12 BezVG).</p>
<p>Da hier ein Verhalten des Bezirksamts vorliegt, das faktisch auf eine Schließung der Galerie hinausläuft, ohne dass die BVV beteiligt wurde, ist dringendes Handeln erforderlich.</p>
<p>Nur durch den zügigen Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der BIM kann die rechtliche und organisatorische Grundlage für den Weiterbetrieb der Pratergalerie gesichert werden.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Haushalt und Finanzen</category><category>Kultur</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-108718</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Dec 2025 16:45:55 +0100</pubDate>
                <title>Gemeinsam für Kinder und Jugendliche – Eine BVV-Sitzung im Jahr für die Anliegen unserer jüngsten Bürger*innen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/gemeinsam-fuer-kinder-und-jugendliche-eine-bvv-sitzung-im-jahr-fuer-die-anliegen-unserer-juengsten-buergerinnen/</link>
                
                <description>Drs. IX-1304</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow beschließt, einmal jährlich eine außerordentliche Sitzung zu kinder- und jugendpolitischen Themen durchzuführen.</p>
<p>Das Bezirksamt soll in dessen Bericht zur Sitzung insbesondere auf die Umsetzung des Aktionsplanes der Kinderfreundlichen Kommune eingehen. Nach Abschluss der Umsetzung des Aktionsplanes, soll das Bezirksamt darlegen, wie die Umsetzungen erhalten und gestärkt werden und welche weiteren geschäfts- und fachbereichsübergreifenden Maßnahmen erarbeitet werden, um die Pankower Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien in ihren Rechten zu stärken und gezielt zu unterstützen. Im Weiteren sind auch die Berliner Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt und sich daraus ergebene Umsetzungen und Maßnahmen darzulegen und voranzutreiben.</p>
<p>Die Fachausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung, sollen analog mindestens einmal jährlich im Rahmen ihrer ordentlichen Sitzungen zu den Umsetzungen der Kinderfreundlichen Kommune und weiteren Vorhaben, die ihre Themengebiete mit einschließen, beraten und sich ebenfalls daran beteiligen fachübergreifende Maßnahmen für die jüngsten Mitbürger*innen zu realisieren.</p>
<p>Die Fraktionen sind im Rahmen der geforderten Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung mit Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendpolitik angehalten themenspezifische Anträge einzubringen, die die Umsetzung der Kinderrechte in Pankow vorantreiben: das Recht auf Gleichheit, Fürsorge und Förderung, Bildung und Meinungsbildung, Teilhabe und Beteiligung, Gesundheitsversorgung, gewaltfreies Aufwachsen, besonderen Schutz und Hilfe sowie das Recht auf Spiel und Freizeit.</p>
<p>Kindern und Jugendlichen soll im Rahmen der Sitzung die Möglichkeit gegeben werden, Fragen zu stellen und sich an den Debatten zu beteiligen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende:</strong> BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer</p>
<h3>Begründung:</h3>
<p>2019 beschloss die Bezirksverordnetenversammlung, das Pankow sich auf die Auszeichnung als „Kinderfreundliche Kommune“ der Vereinten Nationen bewerben solle. Der Bezirk machte sich dann zwischen 2020 und 2023 auf den Weg und erarbeitete in einem umfangreichen Erarbeitungs- und Beteiligungsverfahren einen Aktionsplan. 2024 wurde Pankow dann endlich das UN-Siegel der Kinderfreundlichen Kommune verliehen. Diesen Aktionsplan gilt es bis 2027 umzusetzen. Die umgesetzten Maßnahmen sollen jedoch langfristig und somit auch über 2027 wirken, um aus Pankow einen grundlegend kinderfreundlichen Bezirk zu machen. Im Zentrum steht die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland seit 2010 uneingeschränkt gelten. Die Umsetzung des Aktionsplanes erfordert ein geschäfts- und fachbereichsübergreifendes Agieren, wie bspw. bei der sozialräumlichen Öffnung von Schulen oder der Etablierung von Jugendorten.</p>
<p>Doch auch abseits der kinderfreundlichen Kommune gibt es Vorhaben und vor allem gesetzliche Vorgaben, die nur geschäfts- und fachbereichsübergreifend erfüllt werden können. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen wäre ohne Meldeketten und Kooperationen mit Schulen kaum möglich. Die Hilfeplanung benötigt ebenfalls das Zusammenwirken von Akteur*innen aus den unterschiedlichen Fachämtern des Bezirksamtes, Bildungseinrichtungen sowie Sozial- und Jugendhilfeträgern – insbesondere im Übergang in die berufliche Bildung und ins Erwachsenenalter. Die Frühen Hilfen Pankow arbeiten wiederum eng mit dem Gesundheitsamt zusammen und beteiligen sich auch an Kooperationen mit externer medizinischer Expertise, wie der Schreibabyambulanz der Charité. In der Eingliederungshilfe ist insbesondere die Schnittstelle zwischen Jugend und Schule sowie in die Erwachsenenhilfe mit verbindlichen Absprachen auszugestalten, um Zuständigkeitsklärungen zu minimieren und einen nahtlosen Übergang der Hilfen zu gewährleisten. Das Thema Barrierefreiheit ist hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Dimensionen bzgl. baulicher und räumlicher, digitaler und kommunikativ-sprachlicher Barrierefreiheit als übergreifende Gesamtaufgabe breit und für alle Altersgruppen zu bearbeiten – das gilt auch für die Verkehrsberuhigung sowie die Schaffung, den Erhalt und die Nutzung von Grünflächen und Naherholungsgebieten im Bezirk.</p>
<p>Um diesem rechtskreisübergreifenden und interdisziplinären Ansatz gerecht zu werden, braucht es eine genauso aufeinander bezogene politische Ausrichtung und Schwerpunktsetzung. Dies ist aber regelmäßig nicht der Fall. In der Praxis wird die Umsetzung der Kinderfreundlichen Kommune und die Ausgestaltung der dazugehörigen Schnittstellenarbeit mehrheitlich im Rahmen der Jugendhilfe verstanden. Dabei legt auch die 1999 erarbeitete Berliner Leitlinie für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt fest, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen zu berücksichtigen sind; dass der besondere Schutz des Kindeswohls und die Förderung von Kindern und Jugendlichen leitendes Prinzip für jegliches Verwaltungshandeln ist.</p>
<p>Obwohl die BVV selbst beschlossen hat, Pankow zu einer Kinderfreundlichen Kommune zu machen, befasst sie sich selbst zu wenig mit den dazugehörigen Herausforderungen und Möglichkeiten. Letztlich wurden für die Umsetzung der Kinderfreundlichen Kommune weder personell noch finanziell ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt. Die Realisierung wesentlicher Ziele der Kinderfreundlichen Kommune ist dadurch stark gehindert bis gefährdet. Insbesondere aber in Zeiten der Politikverdrossenheit, muss der heranwachsenden Generation mit klaren Ergebnissen gespiegelt werden, dass ihr Recht auf Beteiligung nicht nur ein Recht auf ein einfaches Gehörtwerden ist, sondern ein Recht auf Selbstverwirklichung und Selbstermächtigung, das die Politik ernst nimmt, für das die Politik die Rahmenbedingungen setzt und dann auch entsprechende Ergebnisse produziert. Die Beschlussfassung zur Kinderfreundlichen Kommune 2019 war somit nicht das Ende der politischen Arbeit und Verantwortung der BVV bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Pankow, sondern ihr Anfang und vor allem eine Selbstverpflichtung.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Demokratie und Bürgerbeteiligung</category><category>Kinder, Jugend und Familie</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-108717</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Dec 2025 16:42:58 +0100</pubDate>
                <title>Keine Übertragung hoheitlicher Aufgaben an private Sicherheitsdienste – Öffentliche Sicherheit gehört in öffentliche Hand</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/keine-uebertragung-hoheitlicher-aufgaben-an-private-sicherheitsdienste-oeffentliche-sicherheit-gehoert-in-oeffentliche-hand/</link>
                
                <description>Drs. IX-1303</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Beauftragung privater Sicherheits- oder Ordnungsdienstleister für öffentliche Aufgaben im Bezirk Pankow dauerhaft zu unterlassen.</p>
<p>Dazu zählen insbesondere Aufgaben im öffentlichen Raum, die faktisch eine Kontroll-, Ordnungs- oder Eingriffsbefugnis gegenüber Bürger*innen beinhalten (z. B. im Umgang mit obdachlosen Menschen, Kontrolltätigkeiten in Parks oder Grünanlagen, Ansprech-Funktionen mit ordnungsrechtlicher Außenwirkung).</p>
<p>2. Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftige Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitsgipfels (Maßnahmekategorie M5 – „Parkläufer und Prävention“) <strong>erst nach Zustimmung der BVV bzw. ihrer Gremien</strong> und vor allem als sozialräumliche und präventive Maßnahmen durchzuführen, z. B. durch: Sozialarbeitende bzw. Träger der Sozialen Arbeit, Streetwork- und Präventionsprojekte, Stadtteil- oder Gemeinwesenarbeit.</p>
<p>3. Das Bezirksamt stellt sicher, dass öffentliche Aufgaben ausschließlich durch Angehörige des öffentlichen Dienstes mit entsprechender Ausbildung, Rechtskenntnis, Kennzeichnungspflicht und demokratischer Kontrolle durchgeführt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende:</strong> BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer</p>
<h4>Begründung:</h4>
<p>Die Kleine Anfrage KA-1159/IX hat deutlich gemacht, dass das Bezirksamt Pankow im Rahmen der Maßnahmen des Sicherheitsgipfels 2023 den privaten Sicherheitsdienst „SGB Schutz und Sicherheit“ einsetzt. Auch wenn das Bezirksamt betont, dass keine ordnungsrechtlichen Aufgaben übertragen worden seien, zeigt die konkrete Aufgabenbeschreibung, die im öffentlichen Raum stattfindende Präsenz und die Wahrnehmung durch Betroffene – insbesondere obdachlose Menschen – eindeutig eine hoheitliche Außenwirkung.</p>
<p>1. Öffentliche Aufgaben sind nicht privatisierbar:</p><ul class="list-normal"><li>Nach Berliner Landesrecht dürfen hoheitliche Aufgaben – insbesondere ordnungsrechtliche Tätigkeiten – nicht auf Private übertragen werden.<ul class="list-normal"><li>Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG Berlin): hoheitliche Befugnisse (Betreten, Befragen, Platzverweise etc.) dürfen nur Behördenmitarbeiter*innen mit gesetzlicher Befugnis ausüben.</li><li>Kennzeichnungspflicht für öffentliche Sicherheitsbehörden (§ 9 Abs. 1 ASOG / Durchführungsverordnungen)</li><li>Transparenz, Verantwortlichkeit und Nachvollziehbarkeit sind zwingend gesetzlich geregelt</li><li>für private Dienstleister existiert keine solche demokratische Kontrolle.</li></ul></li><li>Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz („Wesentlichkeitsgrundsatz“)<ul class="list-normal"><li>wesentliche hoheitliche Aufgaben sind Kernaufgaben des Staates und dürfen nicht privatisiert werden.</li><li>Selbst wenn einem privaten Anbieter formal keine Eingriffsbefugnisse übertragen werden, entsteht eine faktische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, sobald er im öffentlichen Raum kontrollierend, ordnend oder gegenüber vulnerablen Gruppen einschüchternd wirkt.</li><li>Genau dies beschreibt das Bezirksamt selbst in der Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage.</li></ul></li></ul><p>2. Auswirkungen auf besonders schutzbedürftige Personen</p><ul class="list-normal"><li>Gerade im Umgang mit obdachlosen Menschen ist der Einsatz privater Sicherheitsdienste besonders problematisch.</li><li>Der Staat hat Schutzpflichten – keine Abwehrkompetenzen gegenüber marginalisierten Gruppen. Private Sicherheitsdienste verfügen weder über:<ul class="list-normal"><li>sozialarbeiterische Expertise,</li><li>deeskalationsorientierte Qualifizierung im Umgang mit vulnerablen Personengruppen,</li><li>demokratische Rechenschaftspflicht.</li></ul></li><li>Stattdessen entsteht der Eindruck, dass sozialpolitische Aufgaben „ausgelagert“ werden – entgegen sozialrechtlicher Standards.</li></ul><p>3. Aufgaben des AOD sind klar ordnungsrechtlich</p><ul class="list-normal"><li>Das Bezirksamt beschreibt selbst die Aufgaben des AOD:<ul class="list-normal"><li>Überwachung des öffentlichen Raums, Ahndung von Ordnungsverstößen, Platzverweise, Bußgelder, Kontrolle von Grünanlagen.</li><li>Diese Tätigkeiten sind klar hoheitlicher Natur.</li><li>Wenn private Dienstleister „zur Unterstützung“ in denselben Einsatzräumen arbeiten, verschwimmen die Grenzen – und damit die Rechtsklarheit.</li></ul></li></ul><p>4. Einsatz privater Sicherheitsdienste ist weder nachhaltig noch finanziell gesichert</p><ul class="list-normal"><li>Die Finanzierung über Mittel des Sicherheitsgipfels ist nur bis 31.12.2025 gesichert – selbst das Bezirksamt räumt ein, dass eine Verstetigung unklar ist.</li><li>Nachhaltige Lösungen müssen daher auf Personalaufbau, Prävention und soziale Arbeit setzen – nicht auf zeitlich befristete Privatbeauftragungen.</li></ul>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Innere Sicherheit</category><category>Ordnung</category><category>Verwaltung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-108301</guid>
                <pubDate>Wed, 05 Nov 2025 15:45:57 +0100</pubDate>
                <title>Mehr Demokratie im Bezirk: BVV frühzeitig beteiligen!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/mehr-demokratie-im-bezirk-bvv-fruehzeitig-beteiligen/</link>
                
                <description>Drs. IX-1275</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bezirksamt wird ersucht, regelmäßig über die Sitzungen des Rates der Bürgermeister*innen zu berichten und die dort gefassten Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen. Darüber hinaus soll das Bezirksamt Ziel- und Servicevereinbarungen mit dem Land Berlin vor deren Abschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Abstimmung vorlegen, um eine ggf. notwendige Befassung der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung und insbesondere die Wahrung der Rechte des Kinder- und Jugendhilfeausschusses zu gewährleisten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende: </strong>BV Oskar Lederer, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer</p>
<h5><strong>Begründung:</strong></h5>
<p>Nach §15 Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVG Berlin) hat das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und künftige Vorhaben zu unterrichten. Hierzu gehören auch Ziel- und Servicevereinbarungen vor ihrem Abschluss und das regelmäßige Berichten aus dem Rat der Bürgermeister*innen und seinen Fachausschüssen. Wiederholt hat das Bezirksamt Ziel- und Servicevereinbarungen mit dem Land Berlin erst nach Abschluss als simple Vorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine fachliche Beratung in den Ausschüssen der BVV war nicht möglich.</p>
<p>Die vom Gesetzgeber vorgesehene Beteiligung der BVV und insbesondere des Kinder- und Jugendhilfeausschusses mit seinen besonderen Rechten und Pflichten wurde nicht umgesetzt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1033/IX vom 19. Mai 2025 verweist das Bezirksamt darauf, dass eine „Unterrichtung vor Abschluss versäumt“ wurde und räumt ein, dass für die Zukunft „ein geeignetes Verfahren mit der BVV abzustimmen“ sei. Dies ist bisher nicht erfolgt.</p>
<p>Aus dem Rat der Bürgermeister*innen berichtete das Bezirksamt seit 2023 lediglich ein Mal und zum Thema Planmengenmodell in den Hilfen zur Erziehung, zu dem ein Beschluss im Rat der Bürgermeister*innen erfolgte, aber den Bezirksverordneten nicht übermittelt wurde. Auf der Homepage des Rates der Bürgermeister*innen finden sich Beschlüsse lediglich bis Dezember 2023 und zurückliegend ab 2017. Für die Bezirksverordnetenversammlung gibt es demnach aktuell keine Informationen zur bezirksübergreifenden Positionsfindung der bezirklichen Bürgermeister*innen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Demokratie und Bürgerbeteiligung</category><category>Haushalt und Finanzen</category><category>Kinder, Jugend und Familie</category><category>Verwaltung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-108300</guid>
                <pubDate>Wed, 05 Nov 2025 15:44:23 +0100</pubDate>
                <title>Verschlechterungen der Lehr- und Lernbedingungen durch neue Zumessungsrichtlinien verhindern!</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/verschlechterungen-der-lehr-und-lernbedingungen-durch-neue-zumessungsrichtlinien-verhindern-1/</link>
                
                <description>Drs. IX-1274</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die Zumessungsrichtlinien 2025-2027 für die Berliner Schulen so verändert werden, dass sich keine Nachteile für Schulen im Vergleich zur bisherigen Ausstattung mit Personal der verschiedenen Professionen ergeben. Dabei sollen die Beschäftigtenvertretungen, Gewerkschaften und Inklusionsverbände einbezogen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende: </strong>BV Susanne Kühne,<strong> </strong>BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer&nbsp;</p>
<h5>Begründung:</h5>
<p>Nach dem aktuellen Entwurf für die Zumessung von Lehrkräften wird die Bildungsungerechtigkeit verschärft. Schulen mit einem hohen Anteil an Kindern mit erhöhtem Förderbedarf werden benachteiligt, während grundständige Gymnasien mehr Ressourcen erhalten sollen als bisher.</p>
<p>Außerdem soll bei der Umwandlung von Lehrkräftestellen in andere Professionen gekürzt werden. Bisher konnte eine volle Lehrkräftestelle in 1,4 Erzieher*innenstellen umgewandelt werden, in Zukunft sollen nur noch 1 zu 1 Umwandlungen möglich sein.</p>
<p>Besonders die Grundschulen werden davon betroffen sein, bleibt es bei den jetzigen Plänen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bisher waren sowohl der Anteil von Schüler*innen aus ärmeren Haushalten an einer Schule als auch der tatsächliche Anteil an Schüler*innen mit den Förderbedarfen Lernen, Sprache oder emotional-soziale Entwicklung für die Stundenzumessung wichtig. In Zukunft soll eine Schule mit wenigen Kindern mit erhöhtem Förderbedarf die gleiche Anzahl an zusätzlichen Förderstunden bekommen wie eine Schule mit vielen Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. Das verschärft die Bildungsungleichheit, benachteiligt Schüler*innen mit Förderbedarf und aus armen Familien und ist eine klare Abkehr vom Weg zur inklusiven Schule. Die Umwandlung von 3 % der Lehrkräftestellen in andere Berufsgruppen bedeutet, dass den Schulen zukünftig nur noch maximal 97 % der eigentlich benötigten Lehrkräfte zur Verfügung gestellt werden.</p>
<p>Diese Verschlechterungen können auch nicht durch Hilfemaßnahmen im Kinder- und Jugendbereich aufgefangen werden, da auch hier Mittelkürzungen vor allem für Freie Träger in Größenordnungen vorgesehen sind.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Bildung</category><category>Haushalt und Finanzen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-108299</guid>
                <pubDate>Wed, 05 Nov 2025 15:38:00 +0100</pubDate>
                <title>Grundsatzbeschluss für die Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, dem sogenannten „Bauturbo“ im Bezirk Pankow</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/grundsatzbeschluss-fuer-die-umsetzung-des-gesetzes-zur-beschleunigung-des-wohnungsbaus-und-zur-wohnraumsicherung-dem-sogenannten-bauturbo-im-bezirk-pankow/</link>
                
                <description>Drs. IX-1273</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die BVV Pankow beschließt die folgenden Eckpunkte für die Umsetzung des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ vom <a href="https://bvv-pankow.berlin.de/pi-r/si010_r.asp?YY=2025&amp;MM=10&amp;DD=30" target="_blank" title="Sitzungskalender 10/2025 anzeigen" rel="noreferrer">30.10.2025</a>. Damit schließt die BVV mögliche Lücken in den Verfahrensabläufen und bei den Entscheidungsgrundlagen. Die BVV beschließt dafür die folgenden Grundsätze und Verfahrensregelungen:</p><ol><li>Das Bezirksamt wird ersucht, bei Bauanträgen, die nach den Regelungen des „Bauturbos“ eingereicht werden, folgende Verfahrensschritte zu vollziehen:<ol><li>Prüfung der Würdigung nachbarschaftlicher Interessen</li><li>Prüfung der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen</li><li>Prüfung der Übereinstimmung mit den Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung anhand der Planungsgrundlagen des Landes Berlin und des Bezirks Pankow</li><li>Prüfung der Übereinstimmung mit den durch die BVV gefassten Beschlüssen</li><li>Prüfung erheblicher Umweltauswirkungen</li><li>Prüfung des Gebietserhaltungsanspruchs</li></ol></li><li>Das Bezirksamt wird ersucht, eine geeignete und klare Vorgabe für die Entscheidung über die Planungshoheit im Bezirk Pankow zu ermöglichen. Diese soll folgendes vorsehen:<ol><li>Vorhaben, die dem FNP, den bezirklichen Planungen, BVV-Beschlüssen und Rahmenplänen sowie bezirklichen Konzepten entsprechen, werden vom Bezirksamt entschieden und sind vsl. zu genehmigen.</li><li>Wenn eine Versagung der Zustimmung durch Verwaltung erfolgt, ist der zuständige Ausschuss zu informieren. Das kann auch über die monatlich ausgereichte Neubauliste erfolgen.</li><li>Vorhaben, die beschlossenen Bebauungsplänen widersprechen, werden durch den zuständigen Ausschuss der BVV entschieden. Die Bezirksverwaltung führt zunächst die Prüfung des Antrags durch und unterbreitet einen Vorschlag mit einer Gegenüberstellung der jeweiligen Argumente zur Zustimmung oder Versagung.</li><li>Vorhaben, die dem Gebietserhaltungsanspruch z.B. von Gewerbegebieten widersprechen oder die sich im Außenbereich befinden, sind regelmäßig zu versagen oder benötigen für einen Ausnahmefall einen Beschluss der BVV Pankow.</li></ol></li><li>Das Bezirksamt wird ersucht, auch weiterhin die Umsetzung des kooperativen Baulandmodells einzufordern und durchzusetzen. Folgende Ziele sind dabei wesentlich:<ol><li>Finanzierung Kita-/Schulplätze (wenn Plätze erforderlich)</li><li>30% der Wohnfläche mit Miet- und Belegungsbindungen (ohne Förderung: Pauschale Regelung zu Mieten und berechtigten Haushalten)</li><li>Abschluss städtebaulicher Verträge:<ol><li>Regelungen für Verträge analog zur Bauleitplanung</li><li>Prüfung: Überschlägige Prüfung der Angemessenheit</li><li>Zustimmung mit Bedingung des Bezirks möglich, Abschluss des Vertrages dann während des Genehmigungsverfahrens.</li></ol></li></ol></li><li>Das Bezirksamt wird ersucht, aufgrund der engen Terminkette, transparente Verfahren und Entscheidungen zu ermöglichen, in denen viele der zu treffenden Entscheidungen und Abstimmungen im Vorfeld einer möglichen Antragsstellung beraten werden. Eine fachgerechte Prüfung und die Gremienbefassung sind in der vorgesehenen Zeit kaum möglich. Daher sind<ol><li>für Bauherren entsprechende Informationen und Vorberatungen im Vorfeld der Antragsstellung anzubieten sowie</li><li>öffentliche Diskussionen im zuständigen Ausschuss der BVV, im Rahmen anderer politischer Gremien oder in weiteren Beteiligungsformaten, abhängig von Größe und der Bedeutung des Vorhabens vorzusehen.</li></ol></li><li>Die fristwahrende Ablehnung der Zustimmung ist grundsätzlich möglich. Zur Einhaltung der Fristen soll das Bezirksamt folgende Maßnahmen ergreifen:<ol><li>Internes Ziel: Prüfung durch die Verwaltung innerhalb von 2 Monaten und gegebenenfalls fristwahrende Versagung, damit die Genehmigungsfiktion nicht eintritt.</li><li>Externes Ziel: Vereinbarung mit Antragsteller zur Aussetzung der Fristen. Das Baugenehmigungsverfahren kann weiterlaufen. Das BVV-Verfahren kann dann im Anschluss erfolgen, wenn eine BVV-Entscheidung gemäß diesem Beschluss erforderlich ist.</li></ol></li></ol><p>Insgesamt ersucht die BVV das Bezirksamt auf die Vermeidung von Folgewirkungen für Infrastrukturen aller Art und von Beeinträchtigungen von Nachbarflächen hinzuwirken, um eine unbeabsichtigte Nachverdichtung ebenso zu verhindern wie eine städtebaulich und ökologisch nicht angemessene Inanspruchnahme von Grün- und Freifläche sowie Erholungsflächen, egal ob sich diese im Innen- oder Außenbereich befinden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Einreichende:</strong> BV Fred Bordfeld, BV Wolfram Kempe, BV Roland Schröder, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer</p>
<h5>Begründung:</h5>
<p>Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ ist am <a href="https://bvv-pankow.berlin.de/pi-r/si010_r.asp?YY=2025&amp;MM=10&amp;DD=30" target="_blank" title="Sitzungskalender 10/2025 anzeigen" rel="noreferrer">30.10.2025</a> in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist der sogenannte „Bau-Turbo“, mit dem der Neubau von Wohnungen und sozialer Infrastruktur vereinfacht und beschleunigt werden soll. Vor allem in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt wie Berlin können sich durch den Bau-Turbo neue Möglichkeiten zur Schaffung von Baurecht für Wohnungsbauvorhaben ergeben.</p>
<p>Das bedeutet für die Genehmigungspraxis weitreichende Änderungen mit noch unabsehbaren Herausforderungen. Die Senatsverwaltung hat einen Leitfaden erstellt, in dem die Abläufe und Anforderungen des Bau-Turbos erläutert werden. Der Leitfaden enthält auch Hinweise wie öffentliche Belange und nachbarliche Interessen zu berücksichtigen sind.</p>
<p>Viele der neuen Regelungen sind in der bezirklichen Praxis schon allein aufgrund der engen Terminsetzungen sowie der möglicherweise künftig eingereichten Bauanträge nur schwer umsetzbar. Unterschiedliche Eingriffe und Genehmigungstatbestände erfordern daher klare Zuständigkeiten und Verwaltungs- und Beteiligungsabläufe. Dafür bietet der Handlungsleitfaden kaum Antworten.</p>
<p>Mit dem vorliegenden Verfahrensvorschlag wird diese Regelungslücke bestmöglich geschlossen. Das Bezirksamt erhält Eckpunkte für die zu treffenden Entscheidungen und zugleich ein ausgewogenes Verfahren mit klarer Kompetenzverteilung zwischen reinen Entscheidungen der Verwaltung bis hin zur zwingenden Entscheidung durch die BVV bzw. den fachlich zuständigen Ausschuss.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Verwaltung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-106367</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Jun 2025 15:02:23 +0200</pubDate>
                <title>Drittmittelakquise durch den Bezirk Pankow stärken</title>
                <link>https://www.linksfraktion-pankow.de/drucksachen/ix-wahlperiode/det/news/drittmittelakquise-durch-den-bezirk-pankow-staerken/</link>
                
                <description>Drs. IX-1212</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bezirksamt wird ersucht</p><ol> 	<li>Themenfelder und Vorhaben zu identifizieren, die nicht grundständige Aufgaben des Bezirks betreffen und daher über existierende Drittmittel aus Bundes- und EU-Förderprogrammen realisiert werden könnten, wie bspw. Digitalisierung der kommunalen Infrastruktur, Klimaschutz und -anpassung, Integration, Demokratieförderung, Verkehrsberuhigung sowie Programme zur Förderung von Kinder- und Jugendhilfe, Kulturstätten und Sozialeinrichtungen sowie<br> 	&nbsp;</li> 	<li>zusätzliche personelle Ressourcen für die Drittmittelakquise zu schaffen und perspektivisch ein eigenständiges Referat für Drittmittelakquise/-bewirtschaftung im Bezirksamt zu etablieren.<br> 	&nbsp;</li> 	<li>Bei den identifizierten Themenfeldern bzw. den in Betracht kommende Förderprogrammen sind der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen und auszuweisen, ob und in welcher Höhe bezirkliche Eigenmittel für eine Beantragung erforderlich sind. Sind bezirkliche Eigenmittel erforderlich und der Bezirk Pankow eigenständig antragsberechtigt, ist ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Pankow einzuholen. Sofern keine bezirklichen Eigenmittel erforderlich sind, soll eine Antragsstellung im jeweils zuständigen Fachausschuss beraten und beschlossen werden. Ist der Bezirk nicht selbstständig antragsberechtigt ist mit den zuständigen Landesstellen zu klären, inwieweit eine Antragstellung in Kooperation mit dem Land Berlin erfolgen kann<br> 	&nbsp;</li> </ol><p><strong>Einreichende: </strong>BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Trotz knapper Kassen auf Bezirks- und Landesebene bestehen umfangreiche Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU, die Kommunen zur Verfügung stehen – viele davon explizit zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen wie Klimaschutz, Digitalisierung, demokratischer Teilhabe oder Integration.</p>
<p>Bisher ist im Bezirksamt lediglich eine Person mit der Bearbeitung von EU-Förderprogrammen betraut. Angesichts der Vielzahl und Breite an möglichen Förderzugängen ist dies nicht ausreichend. Eine Verstärkung personeller Kapazitäten oder die Einrichtung eines Referats für Drittmittelakquise ist daher notwendig. Die gezielte Akquise und Koordination von Drittmitteln kann dazu beitragen, wichtige Projekte trotz angespannter Haushaltslage umzusetzen und erheblich zur strategischen Entwicklung des Bezirks beitragen.</p>
<p>Dabei ist auch individuell zu prüfen, in welchen Fällen der Bezirk selbst Antragsteller sein kann und wann eine Koordination mit dem Land Berlin notwendig ist. So können ungenutzte Potenziale erschlossen werden, ohne auf Landesmittel zurückzugreifen oder den bezirklichen Haushalt zu belasten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category><category>Haushalt und Finanzen</category><category>Verwaltung</category>
                
            </item>


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