Anwendung sektoraler Bebauungspläne
Kleine Anfrage - KA-0127/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Hält das Bezirksamt die Anwendung des neuen §9 Absatz 2d BauGB (sektorale B-Pläne) für sinnvoll, um bei Neubau auf privaten Flächen bezahlbaren Wohnraum zu erzwingen und damit dem Wohnraumbedarf nach belegungs- und preisgebundenen Wohnungen zur Geltung zu verhelfen?
- Welche Vorüberlegungen bzw. Planungen zur Anwendung sektoraler B-Pläne gibt es bereits, dies angesichts der Tatsache, dass das Verfahren zur Aufstellung eines sektoralen B-Plans bis zum 31.12.2024 eingeleitet sein muss, da die neue Regelung temporär begrenzt ist?
- Hat das Bezirksamt bereits Flächen qualifiziert, für die ein sektoraler B-Plan sinnvoll wäre?
- Hält das Bezirksamt es für sinnvoll, eine stadtplanerische Studie zum Thema in Auftrag zu geben, um Flächen für sektorale B-Pläne zu identifizieren?
- Welche Hilfestellung erhält der Bezirk von der zuständigen Senatsverwaltung, um möglichst zeitnah das neue Instrument anzuwenden?