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BV Fred Bordfeld

Anwendung sektoraler Bebauungspläne

Kleine Anfrage - KA-0127/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Hält das Bezirksamt die Anwendung des neuen §9 Absatz 2d BauGB (sektorale B-Pläne) für sinnvoll, um bei Neubau auf privaten Flächen bezahlbaren Wohnraum zu erzwingen und damit dem Wohnraumbedarf nach belegungs- und preisgebundenen Wohnungen zur Geltung zu verhelfen?
  2. Welche Vorüberlegungen bzw. Planungen zur Anwendung sektoraler B-Pläne gibt es bereits, dies angesichts der Tatsache, dass das Verfahren zur Aufstellung eines sektoralen B-Plans bis zum 31.12.2024 eingeleitet sein muss, da die neue Regelung temporär begrenzt ist?
  3. Hat das Bezirksamt bereits Flächen qualifiziert, für die ein sektoraler B-Plan sinnvoll wäre?
  4. Hält das Bezirksamt es für sinnvoll, eine stadtplanerische Studie zum Thema in Auftrag zu geben, um Flächen für sektorale B-Pläne zu identifizieren?
  5. Welche Hilfestellung erhält der Bezirk von der zuständigen Senatsverwaltung, um möglichst zeitnah das neue Instrument anzuwenden?

 

Antwort des Bezirksamts