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Beleuchtete Riesenwerbeplanen am Baugerüst ohne Rücksicht auf Mieter und Stadtbild?

Kleine Anfrage: KA-0761/VIII

BV Fred Bordfeld, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Bezugnehmend auf die KA 0731/VIII frage ich das Bezirksamt:

  1. Ist dem Bezirksamt Pankow das »Stadtbild Berlin - Werbekonzept Handbuch« und im besonderen der darin enthaltene Abschnitt »Werbeträger 9:Riesenposter an Baugerüsten« bekannt und findet es Beachtung in den entsprechenden Genehmigungsverfahren?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage »Riesenposter an Baugerüsten sind in keinem Raum-/Gebäudetyp ohne Weiteres stadtbildverträglich.« ?
  3. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage »Keine »Übereck-Werbung« . Nur ein Riesenposter pro Gerüst. Nicht mehr als zwei Riesenposter (einschl. dauerhafter Riesenposter) von einem Standort aus sichtbar.« ?
  4. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage »Beleuchtung von Riesenpostern auf die Nutzungen der Umgebung abstimmen, an oder in direkter Nähe benutzter Innenräume mit Fenstern keine Beleuchtung von Riesenpostern.« ?
  5. Gab es im Haus Husemannstraße 35/Danziger Straße 30 hinter dem vom Bezirksamt genehmigen beleuchteten Riesenposter genutzten Wohnraum und wie ist das im Genehmigungsverfahren berücksichtigt worden?
  6. Wurde am Haus Husemannstraße 35/Danziger Straße 30 eine »Übereck-Werbung« angebracht und genehmigt? Wenn ja mit welcher Begründung ist diese als Stadtbildverträglich eingestuft worden?