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Flächen für Schulbau

Kleine Anfrage: KA-1073/VIII

BV Matthias Zarbock, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Immobilien im Besitz der Öffentlichen Hand, die für den Neubau von Schulen geprüft wurden und sich (insbesondere bei Grundschulen) in Gebieten mit einem hohen Bedarf nach neuen Schulplätzen befinden, mussten auf Grund der Raum-/Flächenvorgaben des Musterraumprogramms bzw. der Rahmenbedingungen der Schulbauoffensive verworfen werden?
  2. Gibt es ein Verfahren, bei geringfügigen Unterschreitungen der zur Verfügung stehenden Fläche Ausnahmen zu beantragen und wenn ja: Welche Gründe für Ausnahmen werden ggf. anerkannt?