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Hat jemand mein Dachzimmer gesehen III?

Kleine Anfrage: KA-1019/VIII

BV Fred Bordfeld, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Bezugnehmend auf die Antworten zu meinen kleinen Anfragen 0907/VIII und 0943/VIII »Hat jemand mein Dachzimmer gesehen? I und II«, richte ich an das Bezirksamt die folgenden Fragen zum Verschwinden eines Maisonettezimmers in der Paul-Robeson-Straße 17 im Milieuschutzgebiet Arnimplatz.

Das Bezirksamt schreibt, »Die Bauaufsichtsbehörde besichtigte Mitte Dezember 2020 im Vorderhaus die Einheiten 4. OG Mitte und Dachgeschoss Mitte. Es wurde festgestellt, dass die am 15.07.1976 genehmigte Maisonettewohnung errichtet wurde, aber nicht in den Bauvorlagen zum Bauantrag vom 16.12.2019 dargestellt ist. Die Verbindungstreppe wurde, wann war nicht feststellbar, demontiert, die Decke im Dachgeschoss provisorisch geschlossen. Die Wohnung im 4. OG wurde zwischenzeitlich derart umgebaut, dass ein Zugang zum Dachgeschoss nicht mehr erkennbar ist.«

  1. Hat die zuständige Hausverwaltung dem Amt oder einem ihrer Mitarbeiter*innen gegenüber zu irgendeinem Zeitpunkt, irgendwelche Aussagen zu dem mittlerweile verschwundenen Dachzimmer getätigt, wenn ja welche und lässt sich daraus gegebenenfalls schlußfolgern ob das Maisonettegeschoß noch existierte als der jetzige Eigentümer das Haus erwarb?
  2. Das Bezirksamt schreibt weiterhin, »Die Bauaufsichtsbehörde ist dem Verdacht, dass unvollständige oder falsche Angaben im Bauantrag vom 16.12.2019 gemacht wurden, bisher, aus Ressourcengründen, nicht nachgegangen.« Ist die Bauaufsicht mittlerweile in der Lage gewesen, dem Verdacht nachzugehen ob bei der Antragstellung unvollständige oder falsche Angaben gemacht wurden?
  3. Ist der Ressourcenmangel in der Bauaufsicht nur in diesem Fall zum tragen gekommen oder wird regelmäßig Verdachtsfällen von der Einreichung falscher Bauunterlagen nicht nachgegangen?
  4. Dann schreibt das Bezirksamt, »Die Bauaufsichtsbehörde ist für die Einleitung strafrechtlicher Schritte nicht originär zuständig und hat daher seit der Antwort auf die KA 0907/VIII nicht geprüft, ob strafrechtliche Schritte gegen den Bauherrn eingeleitet werden müssen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft indes, inwieweit der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit vorliegen könnte. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.« Wer ist denn für die Einleitung strafrechtlicher Schritte bei so einem Sachverhalt originär zuständig und wie kann er von diesem Sachverhalt Kenntnis erhalten?
  5. Konnte die Prüfung auf Ordnungswidrigkeit mittlerweile abgeschlossen werden, wenn ja mit welchem Ergebnis?