Mengenbuchung Jugendförder- und Beteiligungsgesetz
Kleine Anfrage: KA-1060/VIII
BV Paul Schlüter, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen bei der Mengenbuchung im Jahr 2019 und den daraus resultierenden Haushaltsprobleme frage ich das Bezirksamt:
- Welche Ausführungsvorschriften bzw. Vorgaben des Senates hat es zur Erfassung der Mengen in Zusammenhang mit dem JuGFöG für die einzelnen Angebotsformen gegeben?
- Welche Vorgaben gab es explizit für die AG1
- Wie wurden diese Vorgaben an die Träger kommuniziert?
- Welche Weiterbildungen hat es für die Mitarbeitenden des Jugendamtes und anschließend für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen gegeben?
- In welcher Form fand zu diesem Themenkomplex ein Austausch zwischen den Bezirken statt?
- Wie sind die Herausforderungen, bei den Mengenbuchungen im Jahr 2019 zu erklären, welche konkreten Gründe gab es für eine solche Fehlentwicklung?
- Fand im Jahr 2019 ein unterjähriges Monitoring der Mengenbuchung statt? Wenn ja, in welchen Abständen und durch wen?
- Wann sind die Fehlentwicklungen bei den Mengenbuchungen in der AF1 aufgefallen?
- Welche Steuerungsmaßnahmen wurden nach Bekanntwerden unternommen, zu welchem Zeitpunkt und durch wen?
- Wann wurde die Bezirksstadträtin über diese Entwicklung informiert?
- Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, bei Bekanntwerden der Fehlentwicklung, entgegen zu wirken?
- Wieso sind in Pankow, anders als in anderen Bezirken, keine Entscheidungen durch die zuständigen Leitungsebenen zur Mengenerfassung getroffen worden?
- Wie ist es zu erklären, dass trotz mehrmaliger ausführlicher Debatte im KJHA keine Veränderung eingeleitet wurde?
- Welche konkreten Konsequenzen zieht das Jugendamt aus der fehlerhaften Steuerung durch den FD1 bezüglich der Mengenentwicklung und wie wird dafür Sorge getragen, dass eine neuerliche Fehlentwicklung vermieden werden kann?