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Mengenbuchung Jugendförder- und Beteiligungsgesetz

Kleine Anfrage: KA-1060/VIII

BV Paul Schlüter, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Vor dem Hintergrund der Herausforderungen bei der Mengenbuchung im Jahr 2019 und den daraus resultierenden Haushaltsprobleme frage ich das Bezirksamt:

  1. Welche Ausführungsvorschriften bzw. Vorgaben des Senates hat es zur Erfassung der Mengen in Zusammenhang mit dem JuGFöG für die einzelnen Angebotsformen gegeben?
    1. Welche Vorgaben gab es explizit für die AG1
    2. Wie wurden diese Vorgaben an die Träger kommuniziert?
    3. Welche Weiterbildungen hat es für die Mitarbeitenden des Jugendamtes und anschließend für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen gegeben?
    4. In welcher Form fand zu diesem Themenkomplex ein Austausch zwischen den Bezirken statt?
  2. Wie sind die Herausforderungen, bei den Mengenbuchungen im Jahr 2019 zu erklären, welche konkreten Gründe gab es für eine solche Fehlentwicklung?
    1. Fand im Jahr 2019 ein unterjähriges Monitoring der Mengenbuchung statt? Wenn ja, in welchen Abständen und durch wen?
    2. Wann sind die Fehlentwicklungen bei den Mengenbuchungen in der AF1 aufgefallen?
    3. Welche Steuerungsmaßnahmen wurden nach Bekanntwerden unternommen, zu welchem Zeitpunkt und durch wen?
    4. Wann wurde die Bezirksstadträtin über diese Entwicklung informiert?
  3. Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, bei Bekanntwerden der Fehlentwicklung, entgegen zu wirken?
    1. Wieso sind in Pankow, anders als in anderen Bezirken, keine Entscheidungen durch die zuständigen Leitungsebenen zur Mengenerfassung getroffen worden?
    2. Wie ist es zu erklären, dass trotz mehrmaliger ausführlicher Debatte im KJHA keine Veränderung eingeleitet wurde?
    3. Welche konkreten Konsequenzen zieht das Jugendamt aus der fehlerhaften Steuerung durch den FD1 bezüglich der Mengenentwicklung und wie wird dafür Sorge getragen, dass eine neuerliche Fehlentwicklung vermieden werden kann?