Sanktionen bei telefonischen Meldeterminen?
Kleine Anfrage: KA-0944/VIII
BV Maximilian Schirmer, Linksfraktion
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Erfolgen im Jobcenter Pankow Meldetermine für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II auch telefonisch?
- Falls ja, seit wann ist das der Fall?
- Wieviele Meldetermine erfolgten seit dem unter Frage zwei genannten Zeitpunkt auf diese Weise?
- Welche Rechtsfolgen hat das Versäumen eines telefonischen Meldetermins?
- Auf welche Rechtsgrundlagen stützen sich etwaige Sanktionen beim Versäumen eines telefonischen Meldetermins?
- Ist dem Jobcenter Pankow die Antwort der Bundesregierung auf die Frage Nr. 176 von MdB Tatti bekannt, wonach es rechtlich nicht möglich ist, eine Sanktion nach § 32 SGB II wegen eines Meldeversäumnisses zu verhängen, sofern eine telefonische Meldung nach § 309 SGB III erfolgte?