Umsetzung des BVerfG, Urt. v. 05.11.2019 - 1 BvL 7/16
Kleine Anfrage: KA-0691/VIII
Das Bezirkamt wird um folgende Auskunft gebeten:
- Wie wird das Bezirksamt Pankow im Rahmen seiner Möglichkeiten das BVerfG, Urt. v. 05.11.2019 – 1 BvL 7/16, welches unangemessene Sanktionen und Kürzungen von über 30% des Hatz-IV-Regelsatzes für verfassungswidrig erklärt, umsetzen?
- Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Pankow über die Einflussnahme in der Trägerversammlung hinaus das BVerfG, Urt. v. 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 umzusetzen?