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Umsetzungstand Jugendförder- und Beteiligungsgesetz

Kleine Anfrage: KA-1018/VIII

BV Paul Schlüter, Linksfraktion

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Bezugnehmend auf die Antwort der SenBJF auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel zum Thema Jugendförderung- und Beteiligungsgesetz: Realisierungsstand Drucksache 18 / 26 602 frage ich das Bezirksamt:

  1. Wenn das Jugendamt Pankow wie in der Antwort Seite 3 angegeben die Sonderkalkulation der Angebotsform 4 von 137.000€ vollumfänglich mit 2,5 VzÄ zum Einsatz gebracht hat: Auf wie viele Personen mit wieviel Wochenstunden sind im Jugendamt Pankow aktuell die genannten 2,5 VzÄ verteilt?
  2. 2019 wurde die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten des Jugendamtes Pankow trotz der Einwände des KJHA aus dem Stab in den Fachdienst 1 gegeben. Ist es richtig, dass diese Stelle zusätzlich zu den 2,5 VzÄ Sonderkalkulation für den Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung tätig ist? Wenn nicht, wo ist diese Stelle verblieben?
  3. Wenn durch die Sonderkalkulation des Landes jetzt 3,5 VzÄ auf den Bereich Beteiligung entfallen, ist geplant, die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten wieder in den Stab der Jugendamtsdirektorin oder sogar der Stadträtin zu holen wo sie auf Grund ihrer politischen Bedeutung auch hingehört?
    1. Wenn ja, kann davon ausgegangen werden, dass bis zu dieser Verlagerung in den Stab 3,5 VzÄ Mengen auf das Produkt 80968 buchen? Wenn nicht, wie viele VzÄ buchen auf dieses Produkt Mengen?