NABU läuft Amok

Linksfraktion in der BVV

Mit einer Klage versucht der Berliner Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) in letzter Minute, den Bau des ersten Windkraftwerkes im Land Berlin zu verhindern.

Mit einer Klage gegen die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV) versucht der Berliner Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) in letzter Minute, den Bau des ersten Windkraftwerkes im Land Berlin zu verhindern. Begründet wird die Klage damit, dass dem NABU gesetzeswidrig im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren »weder Gelegenheit zur Stellungnahme, noch zur Einsicht in die einschlägigen  Sachverständigengutachten gegeben« worden sei.

Dazu stellt der Wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion in der BVV Pankow, Wolfram Kempe, folgendes fest:

Die Entscheidung, die Berliner Naturschutzverbände – und damit auch den NABU – im Genehmigungsverfahren nicht formell zu hören, traf die seinerzeit federführende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) im Frühherbst 2006. Diese Entscheidung war den Verbänden bekannt; Klage dagegen wurde vom NABU seinerzeit nicht erhoben.

Die Fraktionen von SPD und Linken in der BVV Pankow entschlossen sich daraufhin im Februar 2007, ihrerseits die Naturschutzverbände einzuladen, sie mit den Plänen für die Windkraftanlage bekannt zu machen, und ihre Positionen dazu zu hören. Bei zwei Treffen sprach sich von den teilnehmenden 6 Naturschutzverbänden einzig und allein der NABU gegen die Errichtung eines Windrades aus, weil er das letzte in diesem Gebiet ansässige Brutpaar des geschützten Rotmilans durch das Projekt akut gefährdet sah. Von anderen Greifvögelarten oder anderen Tierarten war nicht die Rede. Die Argumentation war insbesondere deswegen auch für die anderen Naturschutzverbände nicht überzeugend, weil der NABU nicht erklären konnte, weshalb die Zahl der Brutpaare des Rotmilans in Berlin seit 1990 auch ganz ohne Errichtung von Windrädern kontinuierlich zurückgeht. Zudem sollen nach dem Willen des NABU nun in Berlin Schutzabstände von 5 Kilometern zum nächsten Nest eines Rotmilans gelten, im Gegensatz zum einen Kilometer, der in allen anderen 15 Bundesländern als Mindestabstand gilt. Der Abstand des nächsten Windrades auf Brandenburgischen Gebiet zum in Rede stehenden Horst beträgt etwas mehr als 2 Kilometer.

Im Juni 2007 erteilte SenGUV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Windrades; dagegen klagte der NABU nicht. Anfang Dezember 2007 erfolgte wegen geringfügigen planerischen Veränderungen des Bauprojektes eine erneute Genehmigung; dagegen wird nun neun Tage vor Grundsteinlegung Klage erhoben.

Angesichts dieser Vorgeschichte wird der Eindruck übermächtig, dass der NABU Berlin nun, da ihm die stichhaltigen Argumente ausgegangen sind, entgegen aller Lippenbekenntnisse versucht, mit den Mitteln des Rechtsstreits den Ausbau regenerativer Energien in – wohlgemerkt – ausgewiesenen Gewerbegebieten Berlins wenn schon nicht aufzuhalten, so doch zu behindern.