Fraktionsreport 01/2025
Linksfraktion fordert Maßnahmen gegen Mietwucher
Berlin baut fleißig gegen die Wohnraumknappheit an und doch schießen die Mieten weiter in die Höhe. Das mag jene verwundern, die ihre ganze Hoffnung auf „bauen, bauen, bauen“ gesetzt und die Augen vor den Neubaumieten verschlossen haben. Diese sind nicht von der Mietpreisbremse geschützt und liegen mittlerweile über 20 €/m² – ohne Betriebskosten.
Auch der von der Wohnungswirtschaft beschworene „Sickereffekt“ tritt nicht ein. Zieht ein wohlhabender Haushalt aus dem günstigeren Altbaubestand in den Neubau, wird nicht etwa eine günstige Wohnung zum Nachrücken frei. Stattdessen bietet man auch die nun leere Wohnung zum Höchstpreis an.
Die Mietpreisbremse wird dabei häufig einfach ignoriert – wissend, dass Wohnungssuchende verzweifelt sind, ihre Rechte nicht kennen oder den Rechtsstreit mit den Vermietenden fürchten. Diese müssen sich im „schlimmsten“ Fall nach verlorenem Prozess mit der gesetzlich zulässigen Miete begnügen. Strafen drohen nicht – zumindest bisher.
Die Linksfraktion will dies ändern und wir konnten in der BVV eine Mehrheit hinter unseren Antrag gegen Mietwucher zusammenbringen. Das Bezirksamt ist beauftragt, überhöhte Mieten nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetz als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen und mit Geldbußen bis 50.000 € zu belegen. Zulässig ist dies, wenn „infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots“ an Wohnungen „unangemessen hohe Entgelte“ gefordert werden, welche die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 % übersteigen.
Häufig wird die horrende Mietforderung mit vermeintlichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse kaschiert, etwa Möblierung. Dafür darf zwar ein Zuschlag verlangt werden, dessen Höhe gesetzlich nicht geregelt ist. Wer aber für ein paar Möbel das anderthalbfache oder doppelte der zulässigen Miete fordert, hat vor Gericht schlechte Chancen – wenn sich die Mietenden zur Klage durchringen.
Anders ist es beim sogenannten Kurzzeitwohnen. Während es für die Befristung von Mietverträgen strenge Regeln gibt und die Mietpreisbremse gilt, macht das Kurzzeitwohnen nach § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Ausnahme: Wer für einige Monate in der Stadt ist und den Lebensmittelpunkt nicht dorthin verlegt, darf nicht auf den üblichen Schutz der Mietpreisbremse und der Befristungsregeln hoffen.
Was wie eine Nische scheint, machte nach Angaben des Berliner Senats im Jahr 2022 bereits 56 % der von ihnen ausgewerteten Wohnungsinserate für Pankow aus – Tendenz steigend. Mit unserem Antrag gegen Möbliertes Kurzzeitwohnen fordern wir das Bezirksamt zum Handeln auf. Zwar kann es nicht die Lücke im Bundesgesetz schließen. Es kann aber feststellen, dass dieses Modell nicht auf eine klassische Wohnnutzung abzielt und seine Instrumente zum Schutz von Wohnraum einsetzen.
Vielversprechend ist dabei die Untersagung des Modells in Milieuschutzgebieten. Deren Hauptzweck ist die Verhinderung von Verdrängung durch Luxussanierungen. Darüber hinaus kann in solchen Gebieten aber auch die Umwandlung in Eigentumswohnungen, Abriss oder eben Nutzungsänderung untersagt werden. Die Linksfraktion setzt sich weiter dafür ein, mehr Mietenden in Pankow diesen Schutz zukommen zu lassen – so auch im aktuell viel diskutieren Gebiet in Weißensee.
Außerdem kann das Zweckentfremdungsverbot herangezogen werden, mit dem unter anderem illegale Ferienwohnungen und spekulativer Leerstand verfolgt werden. Weil Pankow in der Anwendung dieses Gesetzes hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt, haben wir als Linksfraktion eine konsequentere Umsetzung beantragt.